Building Permit Appeal Deadline Reinstatement Denied Due to Untimely Application
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court addressed a request for the reinstatement of a deadline for appealing a building permit decision, necessitated by the applicant's inability to track the decision due to severe physical and emotional stress from caring for her critically ill spouse until his death and managing subsequent funeral arrangements. While the court acknowledged that the caregiving and bereavement constituted a plausible subjective reason for the failure to request timely notification of the decision, it ultimately rejected the application as untimely, determining that even generously assuming the applicant was incapacitated for ten days following her spouse's death, her request for deadline reinstatement was still filed too late.
Legislator-Regeste
AmtlichBaubewilligung | Wiederherstellung der Frist gemäss § 315 Abs. 1 PBG. Voraussetzungen (§ 12 Abs. 2 VRG; E. 4.1). Vorliegen eines subjektiven Wiederherstellungsgrunds: Aufgrund der grossen körperlichen und seelischen Belastung durch die Betreuung und Pflege ihres schwerkranken Ehegatten bis zu dessen Tod und nach dessen Hinschied durch die damit zusammenhängenden Vorkehrungen für die Bestattung des Verstorbenen ist davon auszugehen, dass es der Beschwerdeführerin während dieser Zeit nicht möglich war, die Zustellung des baurechtlichen Entscheids zu verlangen (E. 4.3). Es stellt sich jedoch die Frage, in welchem Zeitpunkt dieser Wiederherstellungsgrund weggefallen ist. Selbst wenn der Beschwerdeführerin zugebilligt würde, dass sie während 10 Tagen nach dem Tod ihres Ehegatten nicht in der Lage gewesen sei, den Anzeiger des Bezirks Affoltern zu konsultieren, wäre das Gesuch um Wiederherstellung der Frist verspätet erfolgt (E. 4.4). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision concerns the requirement for the restoration of time limits, which was the central issue of the appeal decided upon.
This procedural provision was cited in relation to the conditions for restoring the time limit.
This provision was cited in the final order regarding the allocation of court costs.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2011.00431
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2011.00431 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 28.09.2011 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 01.06.2012 formell erledigt. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Wiederherstellung der Frist gemäss § 315 Abs. 1 PBG. Voraussetzungen (§ 12 Abs. 2 VRG; E. 4.1). Vorliegen eines subjektiven Wiederherstellungsgrunds:
Aufgrund der grossen körperlichen und seelischen Belastung durch die Betreuung und Pflege ihres schwerkranken Ehegatten bis zu dessen Tod und nach dessen Hinschied durch die damit zusammenhängenden Vorkehrungen für die Bestattung des Verstorbenen ist davon auszugehen, dass es der Beschwerdeführerin während dieser Zeit nicht möglich war, die Zustellung des baurechtlichen Entscheids zu verlangen (E. 4.3). Es stellt sich jedoch die Frage, in welchem Zeitpunkt dieser Wiederherstellungsgrund weggefallen ist. Selbst wenn der Beschwerdeführerin zugebilligt würde, dass sie während 10 Tagen nach dem Tod ihres Ehegatten nicht in der Lage gewesen sei, den Anzeiger des Bezirks Affoltern zu konsultieren, wäre das Gesuch um Wiederherstellung der Frist verspätet erfolgt (E. 4.4).
Abweisung. · --- · Stichworte: · BAUBEWILLIGUNG UND BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN BAURECHTLICHER ENTSCHEID FRISTWIEDERHERSTELLUNG FRISTWIEDERHERSTELLUNGSGESUCH FRISTWIEDERHERSTELLUNGSGRÜNDE WIEDERHERSTELLUNG WIEDERHERSTELLUNGSFRIST WIEDERHERSTELLUNGSGRÜNDE ZUSTELLUNGSBEGEHREN · Rechtsnormen: · § 314 PBG § 315 Abs. I PBG § 316 Abs. I PBG § 12 Abs. II VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4