Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2011.00362 • VG ZH VB.2011.00362 KI-generiert

Appeal Against Residency Requirement Based on Center of Vital Interests

Geschäftsnummer VB.2011.00362
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)
Kostenauflage zulasten Vorinstanz / Staat

Legislator-Zusammenfassung

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The court reviewed an appeal against a decision that denied a permit for weekly lodging and required the appellant to register residence in a specific municipality by depositing their certificate of origin, based on a presumption of continuous presence where the appellant worked daily. The court reasoned that despite the daily work commute, the appellant's involvement in local youth groups and weekly return to another canton, coupled with the fact they were under thirty and continuously residing there only since 2007, indicated strong ties suggesting the center of vital interests remained in the other canton. Consequently, the court overturned the prior decision, holding that the evidence supported a finding that the appellant's center of vital interests lay outside the municipality in question, and ordered the local residency services to issue the requested permit.

Legislator-Regeste

Amtlich

polizeiliche Meldepflicht/Wohnsitz | Polizeiliche Meldepflicht/Wohnsitz (Das Gesuch um Bewilligung des Wochenaufenthalts wurde abgelehnt und der Beschwerdeführer verpflichtet, sich durch Hinterlegung des Heimatscheins auf der Gemeinde S. anzumelden.) Vorliegend gelangt die bundesgerichtliche Rechtsprechung zum steuerrechtlichen Wohnsitz zur Anwendung (E. 2.3). Der natürlichen Vermutung, dass sich der Ort des tatsächlichen und dauernden Verbleibens des Beschwerdeführers in S. befindet, von wo aus er täglich seiner Arbeit nachgeht, stehen seine Beteiligung in der Pfadi und die wöchentliche Rückkehr nach Hause (Kanton E) gegenüber. Zudem hält er sich erst seit Februar 2007 ununterbrochen in S. auf und hat auch das 30. Altersjahr noch nicht überschritten, weshalb noch von einer starken Beziehung zur elterlichen Familie ausgegangen werden darf (E. 4.3). Es bestehen recht starke Indizien für einen Lebensmittelpunkt des Beschwerdeführers im Kanton E. (E. 4.5). Gutheissung und Einladung der Einwohnerdienste von S., dem Beschwerdeführer die beantragte Bewilligung auszustellen.

Schlagwörter

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Residenzpflicht Wochenaufenthalt Aufenthaltsbewilligung Mittelpunkt der Lebensverhältnisse Arbeitsbewilligungen Beschwerdelegitimation

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 23 ZGB

This article, concerning domicile, was implicitly central to the court's decision regarding the centre of life and establishment (Wohnsitz).

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2011.00362

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2011.00362 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 22.09.2011 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 09.02.2012 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · polizeiliche Meldepflicht/Wohnsitz · Polizeiliche Meldepflicht/Wohnsitz (Das Gesuch um Bewilligung des Wochenaufenthalts wurde abgelehnt und der Beschwerdeführer verpflichtet, sich durch Hinterlegung des Heimatscheins auf der Gemeinde S. anzumelden.) Vorliegend gelangt die bundesgerichtliche Rechtsprechung zum steuerrechtlichen Wohnsitz zur Anwendung (E. 2.3).

Der natürlichen Vermutung, dass sich der Ort des tatsächlichen und dauernden Verbleibens des Beschwerdeführers in S. befindet, von wo aus er täglich seiner Arbeit nachgeht, stehen seine Beteiligung in der Pfadi und die wöchentliche Rückkehr nach Hause (Kanton E) gegenüber. Zudem hält er sich erst seit Februar 2007 ununterbrochen in S. auf und hat auch das 30. Altersjahr noch nicht überschritten, weshalb noch von einer starken Beziehung zur elterlichen Familie ausgegangen werden darf (E. 4.3). Es bestehen recht starke Indizien für einen Lebensmittelpunkt des Beschwerdeführers im Kanton E. (E. 4.5).

Gutheissung und Einladung der Einwohnerdienste von S., dem Beschwerdeführer die beantragte Bewilligung auszustellen. · --- · Stichworte: · AUFENTHALT AUFENTHALTSBEWILLIGUNG DAUERNDER VERBLEIB GUTHEISSUNG INDIZIEN LEBENSMITTELPUNKT NIEDERLASSUNG POLIZEI-, SICHERHEITS- UND ORDNUNGSRECHT POLIZEILICHE MELDEPFLICHT SOZIALES UMFELD STEUERDOMIZIL STEUERRECHTLICHER WOHNSITZ VERMUTUNG WOCHENAUFENTHALTER WOHNSITZ · Rechtsnormen: · Abs. I lit. b GemeindeG § 31 Abs. I lit. a GemeindeG § 32 Abs. II GemeindeG § 32 Abs. III GemeindeG § 36 GemeindeG Art. 23 ZGB · Publikationen:

· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3