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VB.2011.00161 • VG ZH VB.2011.00161 KI-generiert

Property Restoration Upheld Over Restaurant Exception

Geschäftsnummer VB.2011.00161
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court upheld a restoration order for a property built outside the designated building zone, denying an exception permit for a restaurant. The court reasoned that the restaurant operation was not location-dependent, a key requirement for an exception under Article 24 of the Spatial Planning Act. Furthermore, the court found the structural alterations and change of use to be significant violations of spatial planning principles, not minor or made in good faith, thus justifying the restoration order as appropriate and proportionate.

Legislator-Regeste

Amtlich

Ausnahmebewilligung/Wiederherstellung | Bauen ausserhalb der Bauzone: Nichterteilung der Ausnahmebewilligung für den Betrieb einer Besenbeiz und Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands. Rechtsgrundlagen betreffend Erteilung von Ausnahmebewilligungen (E. 3). Die Zulässigkeit der umstrittenen Umbauten im Ökonomiegebäude bzw. der Einrichtung der Gaststätte ist gestützt auf Art. 24 RPG zu beurteilen (E. 5.1). Es besteht keine Standortgebundenheit für den Betrieb der Besenbeiz, weshalb die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG in keiner Weise erfüllt sind (E. 5.2). Die vorgenommenen baulichen Änderungen und die Umnutzung sind keinesfalls bloss geringfügiger Natur, sondern stellen im Gegenteil eine schwerwiegende Verletzung raumplanerischer Grundsätze dar. Die massiven Eingriffe konnten naturgemäss auch nicht gutgläubig erfolgt sein. Der Wiederherstellungsbefehl erweist sich daher als richtig und verhältnismässig (E. 6.4). Abweisung der Beschwerde.

Schlagwörter

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Verletzung der Baubewilligung Immobilienbesitz Raumplanungsgesetz Herausgabe des Eigentums Ausweisung aus Geschäftsräumen Hofstattrecht

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 24 RPG

The court used this article to assess the permissibility of the contested structural changes and the conversion of the agricultural building into a restaurant, concluding that the requirements for granting an exception permit were not met.

§ 341 PBG

Cited in relation to the restoration order, indicating its relevance in the context of bringing the situation back into compliance.

Art. 24c RPG

Mentioned in the context of exception permits, likely related to the conditions for or limitations on such permits.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2011.00161

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2011.00161 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 09.06.2011 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 22.03.2012 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Ausnahmebewilligung/Wiederherstellung · Bauen ausserhalb der Bauzone: Nichterteilung der Ausnahmebewilligung für den Betrieb einer Besenbeiz und Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands.

Rechtsgrundlagen betreffend Erteilung von Ausnahmebewilligungen (E. 3). Die Zulässigkeit der umstrittenen Umbauten im Ökonomiegebäude bzw. der Einrichtung der Gaststätte ist gestützt auf Art. 24 RPG zu beurteilen (E. 5.1). Es besteht keine Standortgebundenheit für den Betrieb der Besenbeiz, weshalb die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG in keiner Weise erfüllt sind (E. 5.2). Die vorgenommenen baulichen Änderungen und die Umnutzung sind keinesfalls bloss geringfügiger Natur, sondern stellen im Gegenteil eine schwerwiegende Verletzung raumplanerischer Grundsätze dar.

Die massiven Eingriffe konnten naturgemäss auch nicht gutgläubig erfolgt sein. Der Wiederherstellungsbefehl erweist sich daher als richtig und verhältnismässig (E. 6.4). Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · AUSNAHMEBEWILLIGUNG BAUEN AUSSERHALB DER BAUZONEN BESENBEIZ LANDWIRTSCHAFTSZONE ÖFFENTLICHES INTERESSE RECHTMÄSSIGER ZUSTAND RICHTPLANÄNDERUNG STANDORTGEBUNDENHEIT VERHÄLTNISMÄSSIGKEITSPRÜFUNG WIEDERHERSTELLUNG WIEDERHERSTELLUNGSKOSTEN ZONENKONFORMITÄT · Rechtsnormen: · § 341 PBG Art. 24 RPG Art. 24c RPG · Publikationen:

· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3