Barn Renovation Denied as New Construction
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court denied a building permit for the renovation of a barn, finding that the proposed changes constituted a new construction rather than a protected existing use under property law. The court reasoned that a barn renovation, even if phased, could not exceed the rights granted to a single-stage renovation and that the owner's financial situation or the small size of the property did not constitute special circumstances warranting an exception.
Legislator-Regeste
AmtlichBauverweigerung | Baubewilligung für den Umbau einer Scheune: Besitzstandsgarantie, Ausnahmebewilligung. Im Normalfall setzt die Anwendung von § 357 PBG (erweiterte Besitzstandsgarantie) voraus, dass eine bestehende Baute, die seinerzeit in Einklang mit den materiellrechtlichen Vorschriften erstellt worden war, durch eine Gesetzesänderung rechtswidrig geworden ist. Zu den massgeblichen Rechtsgrundlagen im Sinn dieser Rechtsprechung zählen aber nicht nur die eigentlichen Gesetzesvorschriften, sondern nebst Nutzungsplänen auch die Parzellarordnung, soweit sie für die verletzten Bauvorschriften massgebend ist (E. 3.1.1). Umbauten, die in mehreren Schritten verwirklicht werden, dürfen im Rahmen der Besitzstandsgarantie nicht besser gestellt werden als solche, die in einem Schritt realisiert werden. Der geplante Umbau beschränkt sich nicht auf den Schutz bestehender Investitionen, sondern stellt eine neubauähnliche Umgestaltung dar (E. 3.4). Allein aufgrund der relativen Schmalheit des Baugrundstücks kann nicht auf besondere Verhältnisse im Sinn von § 220 Abs. 1 PBG geschlossen werden (E. 4.2). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertApplied to determine the scope of the vested rights guarantee in the context of a building permit application.
Applied to assess whether special circumstances justified an exception to building regulations due to the narrowness of the plot.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2011.00159
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2011.00159 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 11.07.2012 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Bauverweigerung · Baubewilligung für den Umbau einer Scheune: Besitzstandsgarantie, Ausnahmebewilligung. Im Normalfall setzt die Anwendung von § 357 PBG (erweiterte Besitzstandsgarantie) voraus, dass eine bestehende Baute, die seinerzeit in Einklang mit den materiellrechtlichen Vorschriften erstellt worden war, durch eine Gesetzesänderung rechtswidrig geworden ist.
Zu den massgeblichen Rechtsgrundlagen im Sinn dieser Rechtsprechung zählen aber nicht nur die eigentlichen Gesetzesvorschriften, sondern nebst Nutzungsplänen auch die Parzellarordnung, soweit sie für die verletzten Bauvorschriften massgebend ist (E. 3.1.1). Umbauten, die in mehreren Schritten verwirklicht werden, dürfen im Rahmen der Besitzstandsgarantie nicht besser gestellt werden als solche, die in einem Schritt realisiert werden. Der geplante Umbau beschränkt sich nicht auf den Schutz bestehender Investitionen, sondern stellt eine neubauähnliche Umgestaltung dar (E. 3.4).
Allein aufgrund der relativen Schmalheit des Baugrundstücks kann nicht auf besondere Verhältnisse im Sinn von § 220 Abs. 1 PBG geschlossen werden (E. 4.2). Abweisung. · --- · Stichworte: · AUSNAHMEBEWILLIGUNG BAUBEWILLIGUNG UND BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN BAURECHTSWIDRIGKEIT BESITZSTANDSGARANTIE BESONDERE VERHÄLTNISSE BESTANDESGARANTIE GESETZESUMGEHUNG GRENZABSTANDSVERLETZUNG NEUBAUÄHNLICH SCHEUNE UMBAU UMGESTALTUNG · Rechtsnormen: · § 220 PBG § 357 PBG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3