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VB.2011.00148 • VG ZH VB.2011.00148 KI-generiert

Sunroom Canopy Permit Affirmation Despite Procedural Defects

Geschäftsnummer VB.2011.00148
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court dismissed an appeal challenging a retroactive building permit for a canopy addition to an existing sunroom, affirming the administrative review of the already realized construction despite procedural defects. The court found the prior ruling on the appellant's right to reply within ten days of receiving the appeal response to be appropriate, and while acknowledging that granting the permit before the public notice period expired was questionable, this procedural flaw did not warrant overturning the permit and remitting the case, especially since the constructed project required a substantive review to avoid remaining unassessed under building law, given that provisions regarding deadlines and notice periods are primarily organizational rules benefiting the authorities.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung | Nachträgliche Bewilligung für ein Vordach zu einem bestehenden Wintergarten. Replikrecht: Die Ausführungen der Vorinstanz, wonach der Beschwerdeführer nach Zustellung der Rekursantwort innert 10 Tagen hätte reagieren müssen, sind unter den vorliegenden Umständen nicht zu beanstanden (E. 1). Die Erteilung der Baubewilligung vor Ablauf der Auflagefrist ist zumindest fragwürdig. Der Mangel vermag jedoch keine Aufhebung der Baubewilligung und Rückweisung zu rechtfertigen (E. 3.5). Bei § 310 Abs. 3 PBG und § 5 lit. m BVV handelt es sich um primär im Interesse der Behörden aufgestellte Ordnungsvorschriften. Ist das bewilligungspflichtige Bauvorhaben bereits realisiert, muss die Bewilligungsbehörde die baurechtliche Prüfung vornehmen, da sonst eine bestehende Baute ohne baurechtliche Prüfung bliebe (E. 4.2 f.). Abweisung.

Schlagwörter

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nachträgliche Baubewilligung Baumängel Verfahrensüberprüfung öffentliches Gebäude öffentliche Auskündigung Überschreitung der Gebäudehöhe

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 310 Abs. 3 PBG

Cited in connection with the nature of provisions relevant when a building permit is granted for an already realized structure.

§ 5 lit. m BVV

Cited in connection with the nature of provisions relevant when a building permit is granted for an already realized structure.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2011.00148

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2011.00148 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 29.06.2011 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Nachträgliche Bewilligung für ein Vordach zu einem bestehenden Wintergarten. Replikrecht: Die Ausführungen der Vorinstanz, wonach der Beschwerdeführer nach Zustellung der Rekursantwort innert 10 Tagen hätte reagieren müssen, sind unter den vorliegenden Umständen nicht zu beanstanden (E. 1).

Die Erteilung der Baubewilligung vor Ablauf der Auflagefrist ist zumindest fragwürdig. Der Mangel vermag jedoch keine Aufhebung der Baubewilligung und Rückweisung zu rechtfertigen (E. 3.5). Bei § 310 Abs. 3 PBG und § 5 lit. m BVV handelt es sich um primär im Interesse der Behörden aufgestellte Ordnungsvorschriften. Ist das bewilligungspflichtige Bauvorhaben bereits realisiert, muss die Bewilligungsbehörde die baurechtliche Prüfung vornehmen, da sonst eine bestehende Baute ohne baurechtliche Prüfung bliebe (E. 4.2 f.). Abweisung. · --- · Stichworte:

· AUFLAGEFRIST BAUBEWILLIGUNG UND BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN BEGRÜNDUNGSPFLICHT BERECHTIGUNG EINSPRACHEVERFAHREN EINWENDUNG NACHTRÄGLICHE BAUBEWILLIGUNG PARZELLARORDNUNG PRIVATRECHT PRIVATRECHTLICHE VEREINBARUNG RECHTLICHES GEHÖR REPLIKRECHT SACHVERHALTSERMITTLUNG ÜBERBAURECHT UNVERZÜGLICH WINTERGARTEN ZIVILRECHT · Rechtsnormen: · § 5 lit. m BauVV Art. 29 Abs. II BV § 310 Abs. III PBG § 315 PBG § 315 Abs. II PBG § 317 PBG § 339a PBG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3