Driver's Medical Fitness to Drive Assessment Upheld
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court upheld the order for a driver to undergo a medical fitness to drive assessment, even in the absence of a traffic incident. The driver's blood alcohol level of 1.99 per mille and a domestic dispute requiring police intervention, which stemmed from excessive alcohol consumption, provided sufficient grounds to doubt their fitness to drive due to loss of control, and thus warranted the assessment.
Legislator-Regeste
Amtlichverkehrsmedizinische Abklärung der Fahreignung | Anordnung einer verkehrsmedizinischen Abklärung ohne konkreten Vorfall im Strassenverkehr. Bei Verdacht einer Alkoholproblematik darf das Strassenverkehrsamt eine verkehrsmedizinische Massnahme auch ohne konkreten Vorfall im Strassenverkehr anordnen (E. 5.2). Die Zweifel an der Fahreignung des Beschwerdeführers lassen sich aufgrund der hohen Blutalkoholkonzentration von 1.99 Promille rechtfertigen. Zudem führte der übermässige Alkoholkonsum zu einem handfesten ehelichen Streit, der von der Polizei geschlichtet werden musste. Die hohe Blutalkoholkonzentration und der erhebliche Kontrollverlust geben somit ausreichend Anlass für eine verkehrsmedizinische Abklärung der Fahreignung, auch wenn kein konkreter Zusammenhang mit einem Vorfall im Strassenverkehr besteht (E. 5.4). Abweisung
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KI-generiertThis article is cited as the legal basis for the administrative measure of a medical examination regarding driving fitness.
This article is cited as the legal basis for ordering a medical examination to assess driving fitness due to suspected alcohol problems.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2011.00056
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2011.00056 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 06.04.2011 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 22.09.2011 gutgeheissen, den Entscheid aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung an das Verwaltungsgericht zurückgewiesen. · Rechtsgebiet: · Administrativmassnahmen im Strassenverkehr · Betreff: · verkehrsmedizinische Abklärung der Fahreignung · Anordnung einer verkehrsmedizinischen Abklärung ohne konkreten Vorfall im Strassenverkehr.
Bei Verdacht einer Alkoholproblematik darf das Strassenverkehrsamt eine verkehrsmedizinische Massnahme auch ohne konkreten Vorfall im Strassenverkehr anordnen (E. 5.2). Die Zweifel an der Fahreignung des Beschwerdeführers lassen sich aufgrund der hohen Blutalkoholkonzentration von 1.99 Promille rechtfertigen. Zudem führte der übermässige Alkoholkonsum zu einem handfesten ehelichen Streit, der von der Polizei geschlichtet werden musste. Die hohe Blutalkoholkonzentration und der erhebliche Kontrollverlust geben somit ausreichend Anlass für eine verkehrsmedizinische Abklärung der Fahreignung, auch wenn kein konkreter Zusammenhang mit einem Vorfall im Strassenverkehr besteht (E. 5.4).
Abweisung · --- · Stichworte: · ALKOHOLPROBLEMATIK FAHREIGNUNG KONTROLLVERLUST STRASSENVERKEHRSRECHT VERKEHRSMEDIZINISCHE ABKLÄRUNG · Rechtsnormen: · Art. 16 Abs. I SVG Art. 11b Abs. I lit. a VZV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3