Residency Permit Denial for Sham Marriage and Extramarital Family
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA party whose marriage to a Swiss citizen had formally existed for less than three years sought an extension of a residency permit or the granting of a settlement permit, but the court dismissed the appeal as abusive because the individual had maintained a parallel family structure abroad, fathering two children with a compatriot and financially supporting them, thus undermining the basis of the marital relationship in the canton. The court reasoned that a granted residency permit does not create a legitimate expectation of renewal based on good faith, and authorities are entitled to reassess the situation upon the next renewal application, even if they were aware of the existence of an extramarital child during the previous extension, to conclude that the foundational marriage was no longer genuinely lived.
Legislator-Regeste
AmtlichVerlängerung Aufenthaltsbewilligung/Erteilung Niederlassungsbewilligung | Die Ehe des Beschwerdeführers mit einer Schweizerin hat nach weniger als drei Jahren nur noch formell bestanden, weshalb seine Berufung darauf sich als rechtsmissbräuchlich erweist. Während der Ehedauer hat er mit einer Landsfrau in der Heimat zwei Kinder gezeugt und diese Parallelfamilie mit monatlich 1000 Euro unterstützt. Die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung begründet keinen Anspruch auf Verlängerung aus Treu und Glauben. Obwohl die Behörden schon bei der letzten Verlängerung Kenntnis von der Geburt eines ausserehelichen Kindes hatten, steht es ihnen zu, diesen Sachverhalt im nächsten Jahr anders zu würdigen und neu auf eine nicht mehr gelebte Ehe zu schliessen.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe denial of the extension of the residence permit was based on this article concerning the requirements for a permit based on marriage.
This provision was applied for the allocation of court costs.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2010.00684
--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)
Druckansicht
--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2010.00684 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 13.04.2011 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 20.12.2011 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Verlängerung Aufenthaltsbewilligung/Erteilung Niederlassungsbewilligung · Die Ehe des Beschwerdeführers mit einer Schweizerin hat nach weniger als drei Jahren nur noch formell bestanden, weshalb seine Berufung darauf sich als rechtsmissbräuchlich erweist.
Während der Ehedauer hat er mit einer Landsfrau in der Heimat zwei Kinder gezeugt und diese Parallelfamilie mit monatlich 1000 Euro unterstützt. Die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung begründet keinen Anspruch auf Verlängerung aus Treu und Glauben. Obwohl die Behörden schon bei der letzten Verlängerung Kenntnis von der Geburt eines ausserehelichen Kindes hatten, steht es ihnen zu, diesen Sachverhalt im nächsten Jahr anders zu würdigen und neu auf eine nicht mehr gelebte Ehe zu schliessen. · --- · Stichworte: · AUFENTHALTSBEWILLIGUNG DREIJAHRESFRIST EHELICHE GEMEINSCHAFT FORMELLE EHE PARALLELFAMILIE TREU UND GLAUBEN · Rechtsnormen:
· Art. 42 Abs. I AuG Art. 50 Abs. I AuG Art. 50 Abs. I lit. a AuG Art. 5 BV Art. 9 BV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3