Asylum Seeker's Residence Permit Denied, Provisional Admission Granted Due to Afghanistan Conditions
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered a case where a definitively deported asylum seeker requested a residence permit, leading to the question of whether deportation to Kabul was feasible. The court ruled that provincial authorities are not obligated to issue deportation orders or assess obstacles to deportation if the initial request for a permit is denied. However, if they must examine such obstacles, their review is limited to clear-cut situations; if there are doubts about obstacles, they should apply for provisional admission. Given the deteriorating situation in Afghanistan and the applicant's uncertain social support network in Kabul, the court found it necessary to apply for provisional admission, granting the appeal.
Legislator-Regeste
AmtlichWegweisung | Zumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs nach Kabul Ersucht ein rechtskräftig weggewiesener Asylbewerber um eine Aufenthaltsbewilligung, haben die kantonalen Behörden im Fall eines negativen Entscheids weder eine Wegweisung zu verfügen noch über Vollzugshindernisse zu befinden (E. 1). Soweit die kantonalen Behörden das Vorliegen von Vollzugshindernissen zu prüfen haben, beschränkt sich die Prüfungspflicht auf klare Fälle. Ist aufgrund der den kantonalen Behörden vorliegenden Informationen unklar, ob ein Vollzugshindernis besteht, haben sie die vorläufige Aufnahme zu beantragen (E. 2). Der Bf stammt aus Kabul. Gemäss BVGer hat sich die Lage in Afghanistan in den letzten Jahren über alle Regionen hinweg verschlechtert. Die Rückkehr nach Kabul ist nur unter bestimmten Umständen zumutbar; vorausgesetzt wird namentlich ein tragfähiges soziales Netz (E. 3.3). Weil erhebliche Zweifel bestehen, ob der Bf über ein solches verfügt, ist die vorläufige Aufnahme zu beantragen (E. 3.4). Gutheissung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis article is cited as the basis for the decision regarding the postponement of deportation and the granting of temporary admission when there are doubts about the feasibility of deportation.
This provision is cited in relation to the request for a residence permit and the procedures for dealing with negative decisions, including the review of obstacles to deportation.
This article is cited in the context of the general provisions concerning deportation and the possibility of granting temporary admission.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2010.00603
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2010.00603 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 29.06.2011 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Wegweisung · Zumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs nach Kabul Ersucht ein rechtskräftig weggewiesener Asylbewerber um eine Aufenthaltsbewilligung, haben die kantonalen Behörden im Fall eines negativen Entscheids weder eine Wegweisung zu verfügen noch über Vollzugshindernisse zu befinden (E. 1).
Soweit die kantonalen Behörden das Vorliegen von Vollzugshindernissen zu prüfen haben, beschränkt sich die Prüfungspflicht auf klare Fälle. Ist aufgrund der den kantonalen Behörden vorliegenden Informationen unklar, ob ein Vollzugshindernis besteht, haben sie die vorläufige Aufnahme zu beantragen (E. 2). Der Bf stammt aus Kabul. Gemäss BVGer hat sich die Lage in Afghanistan in den letzten Jahren über alle Regionen hinweg verschlechtert. Die Rückkehr nach Kabul ist nur unter bestimmten Umständen zumutbar; vorausgesetzt wird namentlich ein tragfähiges soziales Netz (E. 3.3).
Weil erhebliche Zweifel bestehen, ob der Bf über ein solches verfügt, ist die vorläufige Aufnahme zu beantragen (E. 3.4). Gutheissung. · --- · Stichworte: · AFGHANISTAN KABUL VOLLZUGSHINDERNISSE VORLÄUFIGE AUFNAHME WEGWEISUNGSVOLLZUG ZUMUTBARKEIT · Rechtsnormen: · Art. 12 Abs. III ANAG Art. 83 AuG Art. 83 Abs. IV AuG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2