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VB.2010.00568 • VG ZH VB.2010.00568 KI-generiert

Challenge to Green Waste Recycling Tender Award Succeeds Due to Flawed Evaluation

Geschäftsnummer VB.2010.00568
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A challenge against a public tender award for green waste recycling succeeded because the evaluation process was flawed: the assessment of the bidder's experience improperly disregarded experience gained before the firm's official founding date, the environmental criterion was inadequately judged by overly emphasizing travel distance, which unfairly disadvantaged non-local bidders, and the aggregation of points from suitability and award criteria was impermissible, leading to an illegal reduction in the weight of the price criterion, violating principles of transparency and equal treatment in public procurement law.

Legislator-Regeste

Amtlich

Submission | Grüngutverwertung: Mängel der Auswertungstabelle, Bewertung der Zuschlagskriterien. Bei der Bewertung der Erfahrung einer Unternehmung darf jedenfalls dann nicht unbesehen auf das Datum der Firmengründung abgestellt werden, wenn - wie im vorliegenden Fall - konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass einer Anbieterin die Erfahrung anzurechnen ist, welche sie vor der Firmengründung erworben hat (E. 3.1-3.3). Die vorgenommene Bewertung des Kriteriums "Ökologische Überlegungen" ist aufgrund der Bewertungstabelle und der übrigen Akten nicht nachvollziehbar. Wird dabei allein auf den Anfahrtsweg abgestellt, führt dies zu dessen Überbewertung und zu einer unzulässigen Benachteiligung ortsfremder Anbieter (E. 4.5). Eignungs- und Zuschlagskriterien sind klar auseinanderzuhalten. Die von der Beschwerdegegnerin vorgenommene Addition der für die Eignungs- und die Zuschlagskriterien vergebenen Punkte ist daher unzulässig. Dieses Vorgehen führt im Übrigen dazu, dass das Preiskriterium nur noch zu 20 % gewichtet wird, was beim vorliegenden Vergabegegenstand, der nicht als komplex bezeichnet werden kann, klarerweise unzulässig ist (E. 5.5). Gutheissung und Rückweisung.

Schlagwörter

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Ausschreibung im öffentlichen Beschaffungswesen Abfallbehandlung Zuschlagskriterien wilde Deponie Maßnahmen gegen Verschwendung kommunale Zuschlagserteilung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
§ 33 Abs. I SubmV
Cited in the dispositive as the legal basis for the decision regarding the evaluation of the award criteria.
§ 28 lit. a SubmV
Cited in the dispositive concerning the evaluation of the criterion 'Ecological Considerations' and the calculation method.
§ 22 SubmV
Cited in the dispositive regarding the proper distinction between suitability and award criteria.
§ 13 Abs. I lit. m SubmV
Cited in the dispositive, likely relating to the experience evaluation.
Art. 17 Abs. II lit. b VRG
Cited in the dispositive, which is the basis for the finding of inadmissibility or admissibility if procedural grounds were involved, although here it relates to the overall decision framework.
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
§ 33 Abs. I SubmV

Cited in the dispositive as the legal basis for the decision regarding the evaluation of the award criteria.

§ 28 lit. a SubmV

Cited in the dispositive concerning the evaluation of the criterion 'Ecological Considerations' and the calculation method.

§ 22 SubmV

Cited in the dispositive regarding the proper distinction between suitability and award criteria.

§ 13 Abs. I lit. m SubmV

Cited in the dispositive, likely relating to the experience evaluation.

Art. 17 Abs. II lit. b VRG

Cited in the dispositive, which is the basis for the finding of inadmissibility or admissibility if procedural grounds were involved, although here it relates to the overall decision framework.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2010.00568

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2010.00568 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 12.01.2011 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Grüngutverwertung: Mängel der Auswertungstabelle, Bewertung der Zuschlagskriterien. Bei der Bewertung der Erfahrung einer Unternehmung darf jedenfalls dann nicht unbesehen auf das Datum der Firmengründung abgestellt werden, wenn - wie im vorliegenden Fall - konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass einer Anbieterin die Erfahrung anzurechnen ist, welche sie vor der Firmengründung erworben hat (E. 3.1-3.3).

Die vorgenommene Bewertung des Kriteriums "Ökologische Überlegungen" ist aufgrund der Bewertungstabelle und der übrigen Akten nicht nachvollziehbar. Wird dabei allein auf den Anfahrtsweg abgestellt, führt dies zu dessen Überbewertung und zu einer unzulässigen Benachteiligung ortsfremder Anbieter (E. 4.5). Eignungs- und Zuschlagskriterien sind klar auseinanderzuhalten. Die von der Beschwerdegegnerin vorgenommene Addition der für die Eignungs- und die Zuschlagskriterien vergebenen Punkte ist daher unzulässig. Dieses Vorgehen führt im Übrigen dazu, dass das Preiskriterium nur noch zu 20 % gewichtet wird, was beim vorliegenden Vergabegegenstand, der nicht als komplex bezeichnet werden kann, klarerweise unzulässig ist (E. 5.5).

Gutheissung und Rückweisung. · --- · Stichworte: · ANFAHRTSWEG BEWERTUNG EIGNUNGSKRITERIEN ERFAHRUNG GEWICHTUNG GLEICHBEHANDLUNGSGEBOT SUBMISSIONSRECHT TRANSPARENZ UNTERKRITERIEN VORHERSEHBARKEIT WIRTSCHAFTLICH GÜNSTIGSTES ANGEBOT ZUSCHLAGSKRITERIEN · Rechtsnormen: · § 13 Abs. I lit. m SubmV § 22 SubmV § 28 lit. a SubmV § 33 Abs. I SubmV § 17 Abs. II lit. b VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3