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VB.2010.00533 • VG ZH VB.2010.00533 KI-generiert

Assisted Dying Facility Permit Appeal and Local Autonomy

Geschäftsnummer VB.2010.00533
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The case concerned an appeal seeking the resumption of proceedings regarding a building permit for the conversion of commercial space into a facility for assisted dying within a residential zone with commercial exceptions. The Administrative Court overturned its previous decision because the Federal Court found that the local building commission's assessment of the proposed use causing more than moderately disruptive emissions was justifiable, ruling that the Administrative Court had improperly interfered with the discretion of the municipal authority, thereby violating local autonomy. Consequently, the Administrative Court confirmed the decision of the local building commission and the subsequent appeal commission to deny the building permit for the change of use.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung (Wiederaufnahme von VB.2009.00417) | Nutzungsänderung von Gewerberäumen in Räume für Sterbehilfe in Wohnzone mit Gewerbeerleichterungen: Wiederaufnahme des Verfahrens VB.2009.00417. Aufhebung des verwaltungsgerichtlichen Entscheids vom 2. Dezember 2009 durch das Bundesgericht. Gemäss dem Entscheid des Bundesgerichts vom 6. September 2010 erscheine die Annahme der Baukommission Wetzikon, die mit dem zu beurteilenden Nutzungsvorhaben verbundenen Immissionen seien mehr als nur mässig störend, als vertretbar. Das Verwaltungsgericht habe mit seiner eigenen Würdigung zu Unrecht in das Ermessen der kommunalen Behörde eingegriffen und damit die Gemeindeautonomie verletzt (E. 2). In Abweisung der Beschwerde sind deshalb der Beschluss der Baukommission Wetzikon und der Entscheid der Baurekurskommission III zu bestätigen und die Baubewilligung für die Nutzungsänderung zu verweigern (E. 3).

Schlagwörter

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kommunale Baubewilligung Gemeindeautonomie Verwaltungsbehörde Wohnnutzung Geschäftszone kommunale Gebietskörperschaft

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 107 BGG

This provision is cited in the 'Rechtsnormen' section, indicating it was relevant to the decision process, likely related to the annulment by the Federal Supreme Court mentioned in the summary.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2010.00533

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2010.00533 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 20.10.2010 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung (Wiederaufnahme von VB.2009.00417) · Nutzungsänderung von Gewerberäumen in Räume für Sterbehilfe in Wohnzone mit Gewerbeerleichterungen: Wiederaufnahme des Verfahrens VB.2009.00417. Aufhebung des verwaltungsgerichtlichen Entscheids vom 2. Dezember 2009 durch das Bundesgericht.

Gemäss dem Entscheid des Bundesgerichts vom 6. September 2010 erscheine die Annahme der Baukommission Wetzikon, die mit dem zu beurteilenden Nutzungsvorhaben verbundenen Immissionen seien mehr als nur mässig störend, als vertretbar. Das Verwaltungsgericht habe mit seiner eigenen Würdigung zu Unrecht in das Ermessen der kommunalen Behörde eingegriffen und damit die Gemeindeautonomie verletzt (E. 2). In Abweisung der Beschwerde sind deshalb der Beschluss der Baukommission Wetzikon und der Entscheid der Baurekurskommission III zu bestätigen und die Baubewilligung für die Nutzungsänderung zu verweigern (E. 3).

· --- · Stichworte: · BAUBEWILLIGUNG UND BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN WIEDERAUFNAHME · Rechtsnormen: · Art. 107 BGG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 5