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VB.2010.00424 • VG ZH VB.2010.00424 KI-generiert

Appeal Regarding Building Permit Denial Due to Narrow Access Road and Planning Certainty

Geschäftsnummer VB.2010.00424
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The case concerned an appeal against the refusal of a building permit for two parking spaces, where the central issue was whether the access road, only 2.5 meters wide, posed a sufficient traffic safety issue to warrant requiring a neighborhood development plan, which the court had previously ruled unnecessary due to adequate road infrastructure. The court ultimately dismissed the appeal, reasoning that the prior decision establishing sufficient infrastructure based on planning certainty precluded re-examining the access issue so shortly thereafter unless an *acute* police-related defect existed, and since the narrow access road did not cause immediate safety problems, it did not constitute such a defect, upholding the principle of planning stability.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung | Baubewilligung für die Erstellung von zwei Abstellplätzen. Im Entscheid vom 25. Februar 2010, VB.2009.00579, hat das Verwaltungsgericht die Quartierplanbedürftigkeit des betreffenden Gebietes aufgrund der als genügend erachteten strassenmässigen Erschliessung verneint. Der Grundsatz der Planungssicherheit bzw. Planbeständigkeit gebietet es deshalb, die Erschliessung der im Quartier geplanten Abstellplätze nach so kurzer Zeit nicht wieder in Frage zu stellen, solange kein erheblicher polizeilicher Missstand vorliegt (E. 3.2). Zum gleichen Ergebnis führt auch die materielle Rechtskraft des zitierten Entscheids, auf dessen Feststellungen im vorliegenden Verfahren nicht mehr zurückzukommen ist (E. 3.3). Obwohl der die streitbetroffenen Abstellplätze erschliessende Zufahrtsweg mit einer Breite von 2.5 m äusserst schmal ist, verursacht er keine akuten Verkehrssicherheitsprobleme und stellt damit keinen erheblichen polizeilichen Missstand dar (E. 4). Abweisung.

Schlagwörter

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Baubewilligung Zufahrtsstrasse Rechtssicherheit Polizeibewilligung Erschliessungsplan Plangenehmigung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 234 PBG

This provision is explicitly cited in the summary indicating the legal basis for the administrative court's decision.

§ 236 Abs. 1 PBG

This provision is explicitly cited in the summary indicating the legal basis for the administrative court's decision.

§ 237 Abs. 2 PBG

This provision is explicitly cited in the summary indicating the legal basis for the administrative court's decision.

§ 358 PBG

This provision is explicitly cited in the summary indicating the legal basis for the administrative court's decision.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2010.00424

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2010.00424 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 03.11.2010 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 01.06.2011 gutgeheissen, den Entscheid aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung an das Verwaltungsgericht zurückgewiesen. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Baubewilligung für die Erstellung von zwei Abstellplätzen.

Im Entscheid vom 25. Februar 2010, VB.2009.00579, hat das Verwaltungsgericht die Quartierplanbedürftigkeit des betreffenden Gebietes aufgrund der als genügend erachteten strassenmässigen Erschliessung verneint. Der Grundsatz der Planungssicherheit bzw. Planbeständigkeit gebietet es deshalb, die Erschliessung der im Quartier geplanten Abstellplätze nach so kurzer Zeit nicht wieder in Frage zu stellen, solange kein erheblicher polizeilicher Missstand vorliegt (E. 3.2). Zum gleichen Ergebnis führt auch die materielle Rechtskraft des zitierten Entscheids, auf dessen Feststellungen im vorliegenden Verfahren nicht mehr zurückzukommen ist (E. 3.3).

Obwohl der die streitbetroffenen Abstellplätze erschliessende Zufahrtsweg mit einer Breite von 2.5 m äusserst schmal ist, verursacht er keine akuten Verkehrssicherheitsprobleme und stellt damit keinen erheblichen polizeilichen Missstand dar (E. 4).

Abweisung. · --- · Stichworte: · ABSTELLPLÄTZE BAUBEWILLIGUNG UND BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN ERSCHLIESSUNG MATERIELLE RECHTSKRAFT PLANBESTÄNDIGKEIT ZUFAHRTSWEG · Rechtsnormen: · § 234 PBG § 236 Abs. 1 PBG § 237 Abs. 2 PBG § 358 PBG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3