Building Permit Notification and Project Modifications Upheld
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court ruled that a building permit's initial notification was not flawed, as the affected parties had general knowledge of the development through the staking of the entire project and should have reviewed publicly available plans for specific details. Furthermore, project changes to roof extensions, approved through a notification procedure, were deemed permissible as the court compared the ultimately permitted construction with the original project, considering the building, overall development, and the extent of the modifications.
Legislator-Regeste
AmtlichBaubewilligung | Aussteckung des ursprünglichen Projekts. Baubewilligungen für Projektänderungen im Anzeigeverfahren. Für die Beurteilung, ob eine gegenüber den Beschwerdeführern fehlerhafte Eröffnung der ursprünglichen Baubewilligung vorlag, sind die gesamten Umstände der Publikation und Aussteckung des Bauvorhabens massgebend (E. 3.4.2). Durch die Aussteckung der Gesamtüberbauung hatten die Beschwerdeführer Kenntnis von den Umbauplänen im Allgemeinen. Trotz allfälligem Fehlen der Aussteckungen für die strittigen Dachaufbauten auf dem bestehenden Gebäude hätten die Beschwerdeführer sich anhand der öffentlich aufliegenden Pläne informieren müssen. Es lag somit keine fehlerhafte Eröffnung der ursprünglichen Baubewilligung vor (E. 3.4.3 ff.). Die Projektänderungen an den Dachaufbauten wurden mit insgesamt drei Bewilligungen im Anzeigeverfahren gestattet. Bei der Beurteilung, ob eine im Anzeigeverfahren zu bewilligende Projektänderung vorliegt, sind das betreffende Gebäude, die Gesamtüberbauung sowie das Ausmass der Änderung als solche zu berücksichtigen, wobei die Bedeutung dieser Faktoren jeweils anhand der konkreten Umstände zu bestimmen ist (E. 4.2.4). Umfasst die nachträgliche Anfechtung mehrere Bewilligungen im Anzeigeverfahren, so ist das aktuell bewilligte Bauvorhaben mit dem ursprünglich bewilligten Projekt zu vergleichen (E. 4.2.5). Teilweise Gutheissung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as the legal basis for allowing project changes in the notification procedure.
Cited in relation to the assessment of project changes in the notification procedure.
Cited in relation to the assessment of project changes in the notification procedure.
Cited for the comparison between the currently approved construction project and the originally approved project.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2010.00334
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2010.00334 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 03.11.2010 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Aussteckung des ursprünglichen Projekts. Baubewilligungen für Projektänderungen im Anzeigeverfahren. Für die Beurteilung, ob eine gegenüber den Beschwerdeführern fehlerhafte Eröffnung der ursprünglichen Baubewilligung vorlag, sind die gesamten Umstände der Publikation und Aussteckung des Bauvorhabens massgebend (E. 3.4.2).
Durch die Aussteckung der Gesamtüberbauung hatten die Beschwerdeführer Kenntnis von den Umbauplänen im Allgemeinen. Trotz allfälligem Fehlen der Aussteckungen für die strittigen Dachaufbauten auf dem bestehenden Gebäude hätten die Beschwerdeführer sich anhand der öffentlich aufliegenden Pläne informieren müssen. Es lag somit keine fehlerhafte Eröffnung der ursprünglichen Baubewilligung vor (E. 3.4.3 ff.). Die Projektänderungen an den Dachaufbauten wurden mit insgesamt drei Bewilligungen im Anzeigeverfahren gestattet. Bei der Beurteilung, ob eine im Anzeigeverfahren zu bewilligende Projektänderung vorliegt, sind das betreffende Gebäude, die Gesamtüberbauung sowie das Ausmass der Änderung als solche zu berücksichtigen, wobei die Bedeutung dieser Faktoren jeweils anhand der konkreten Umstände zu bestimmen ist (E. 4.2.4).
Umfasst die nachträgliche Anfechtung mehrere Bewilligungen im Anzeigeverfahren, so ist das aktuell bewilligte Bauvorhaben mit dem ursprünglich bewilligten Projekt zu vergleichen (E. 4.2.5). Teilweise Gutheissung. · --- · Stichworte: · ÄNDERUNGSBEWILLIGUNG ANZEIGEVERFAHREN AREALÜBERBAUUNG AUSSTECKUNG BAUBEWILLIGUNG UND BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN BAUGESPANN DACHAUFBAUTE ERÖFFNUNGSMANGEL FRISTAUSLÖSUNG FRISTWIEDERHERSTELLUNG PROJEKTÄNDERUNG PROJEKTÄNDERUNGSBEWILLIGUNG TREU UND GLAUBEN UNTERGEORDNETE ÄNDERUNG/ABWEICHUNG VERTRETUNGSVERHÄLTNIS VERTRETUNGSVERMUTUNG WIEDERHERSTELLUNG ZUSTELLUNGSBEGEHREN · Rechtsnormen:
· § 13 BauVV § 13 Abs. I BauVV § 14 BauVV § 14 lit. d BauVV § 14 lit. f BauVV § 15 BauVV § 15 Abs. III BauVV Art. 5 Abs. III BV § 311 Abs. I PBG § 315 Abs. I PBG § 316 Abs. I PBG § 316 Abs. II PBG § 325 Abs. I PBG § 325 Abs. II PBG § 12 Abs. II VRG § 22 VRG § 64 Abs. I VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3