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VB.2010.00258 • VG ZH VB.2010.00258 KI-generiert

Zoning Conflict: Green Space vs. Parking Requirements in Apartment Development

Geschäftsnummer VB.2010.00258
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court reviewed an appeal regarding a building permit for an apartment building with commercial space, where a municipal green space regulation conflicted with mandatory parking space requirements. The court reasoned that the greening provision in the zoning ordinance does not restrict land use intensity, and in balancing the conflicting requirements, the planned green area, covering less than 50% of the plot, was deemed sufficient because further greening would be disproportionate given the necessary parking spaces and existing access rights, further limited by a provision allowing green space requirements only to the extent of actual conditions, and ultimately confirmed that transferring green space compensation from a neighboring property is generally impermissible.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung | Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus mit Ladenfläche: Kollision der kommunalen Begrünungsvorschrift mit den Bestimmungen über die Pflichtabstellplätze. Die in Art. 11 Abs. 2 der stadtzürcherischen BZO enthaltene Bestimmung über die Begrünung von Baugrundstücken hat keine ausnützungsbeschränkende Funktion (E. 3.1). Aus der gebotenen Interessensabwägung zwischen den kollidierenden Bauvorschriften folgt, dass die von der Bauherrschaft geplante, weniger als 50 % der Grundstücksfläche umfassende Begrünung als ausreichend anzusehen ist, da eine weitergehende Begrünung aufgrund der Pflicht zur Erstellung von Abstellplätzen und infolge bestehender Fuss- und Fahrwegrechte unverhältnismässig wäre. Art. 11 Abs. 2 BZO wird ferner durch § 238 Abs. 3 PBG begrenzt, nach welchem eine Begrünung nur im Rahmen der tatsächlichen Verhältnisse gefordert werden kann (E. 3.2.2). Ein "Grünflächentransfer" ab einem Nachbargrundstück zur Kompensation der Begrünungspflicht ist grundsätzlich ausgeschlossen (E. 3.3). Teilweise Gutheissung.

Schlagwörter

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Bau- und Zonenordnung Parkplatzpflicht Grüngebiet Auflage der Baubewilligung Bauträger Erschliessung des Grundstücks

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 11 Abs. 2 BZO
The provision concerning green space requirements was subject to interpretation and limitation in the final orders regarding the project's compliance.
§ 238 Abs. 3 PBG
This provision limits the green space requirement based on actual circumstances and was cited in relation to the final decision.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 11 Abs. 2 BZO

The provision concerning green space requirements was subject to interpretation and limitation in the final orders regarding the project's compliance.

§ 238 Abs. 3 PBG

This provision limits the green space requirement based on actual circumstances and was cited in relation to the final decision.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2010.00258

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2010.00258 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 17.11.2010 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus mit Ladenfläche: Kollision der kommunalen Begrünungsvorschrift mit den Bestimmungen über die Pflichtabstellplätze. Die in Art. 11 Abs. 2 der stadtzürcherischen BZO enthaltene Bestimmung über die Begrünung von Baugrundstücken hat keine ausnützungsbeschränkende Funktion (E. 3.1).

Aus der gebotenen Interessensabwägung zwischen den kollidierenden Bauvorschriften folgt, dass die von der Bauherrschaft geplante, weniger als 50 % der Grundstücksfläche umfassende Begrünung als ausreichend anzusehen ist, da eine weitergehende Begrünung aufgrund der Pflicht zur Erstellung von Abstellplätzen und infolge bestehender Fuss- und Fahrwegrechte unverhältnismässig wäre. Art. 11 Abs. 2 BZO wird ferner durch § 238 Abs. 3 PBG begrenzt, nach welchem eine Begrünung nur im Rahmen der tatsächlichen Verhältnisse gefordert werden kann (E. 3.2.2).

Ein "Grünflächentransfer" ab einem Nachbargrundstück zur Kompensation der Begrünungspflicht ist grundsätzlich ausgeschlossen (E. 3.3). Teilweise Gutheissung. · --- · Stichworte: · AUSNAHMEBEWILLIGUNGEN BAUBEWILLIGUNG UND BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN BEGRÜNUNGSAUFLAGE GRÜNFLÄCHE INTERESSENABWÄGUNG PFLICHTABSTELLPLÄTZE · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3