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VB.2010.00257 • VG ZH VB.2010.00257 KI-generiert

Noise Permit Appeal Regarding Outdoor Restaurant in Viaduct Arch

Geschäftsnummer VB.2010.00257
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court partially granted an appeal concerning a building permit for an outdoor restaurant located in a viaduct arch, where residents complained about noise emissions. The court reasoned that while existing noise levels might cause arousal reactions, this does not automatically justify tolerating new, individually minor noise sources, especially considering the echo effect from the arch could make general chatter a non-negligible disturbance for moderately sensitive residents around 11:00 PM on weekdays during the crucial falling-asleep phase. However, for Fridays and Saturdays, the court allowed later operating hours, acknowledging that the population generally goes to sleep later and has a non-working day following, which warrants different consideration for closing times.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung | Aussenrestaurant in Viaduktbogen: Lärmimmissionen Aus dem Umstand, dass die bestehende Lärmvorbelastung geeignet ist, Aufwachreaktionen zu verursachen, ist nicht abzuleiten, dass die Anwohner zusätzliche Lärmquellen, die für sich keine Aufwachreaktionen verursachen, ohne Weiteres zu dulden hätten (7.4). Aufgrund des durch den Viaduktbogen verursachten Halleffekts kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Stimmengewirr gerade an den Werktagen und in der besonders heiklen Einschlafphase gegen 23.00 Uhr auch von durchschnittlich empfindlichen Anwohnern, als nicht mehr nur geringfügige Störung wahrgenommen wird. An Freitagen und Samstagen hingegen verschiebt sich die Einschlafphase eines Grossteils der Bevölkerung erfahrungsgemäss auf später. An diesen Abenden folgt für einen grossen Teil der Anwohner ein arbeitsfreier Tag, was bei der Festlegung der Betriebszeiten berücksichtigt werden darf (E. 7.5). Teilweise Gutheissung.

Schlagwörter

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Arbeitszeit Lärmpegel Baubewilligung Arbeitsbewilligungen Wirtshausverbot Beseitigungsklage

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 11 Abs. II USG

This provision is cited as part of the legal basis underlying the partial granting of the appeal concerning the construction permit, as indicated in the relevant norms section.

Art. 11 Abs. III USG

This provision is cited as part of the legal basis underlying the partial granting of the appeal concerning the construction permit, as indicated in the relevant norms section.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2010.00257

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2010.00257 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 28.09.2011 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Aussenrestaurant in Viaduktbogen: Lärmimmissionen Aus dem Umstand, dass die bestehende Lärmvorbelastung geeignet ist, Aufwachreaktionen zu verursachen, ist nicht abzuleiten, dass die Anwohner zusätzliche Lärmquellen, die für sich keine Aufwachreaktionen verursachen, ohne Weiteres zu dulden hätten (7.4).

Aufgrund des durch den Viaduktbogen verursachten Halleffekts kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Stimmengewirr gerade an den Werktagen und in der besonders heiklen Einschlafphase gegen 23.00 Uhr auch von durchschnittlich empfindlichen Anwohnern, als nicht mehr nur geringfügige Störung wahrgenommen wird. An Freitagen und Samstagen hingegen verschiebt sich die Einschlafphase eines Grossteils der Bevölkerung erfahrungsgemäss auf später. An diesen Abenden folgt für einen grossen Teil der Anwohner ein arbeitsfreier Tag, was bei der Festlegung der Betriebszeiten berücksichtigt werden darf (E. 7.5).

Teilweise Gutheissung. · --- · Stichworte: · AUFWACHREAKTION AUGENSCHEIN AUSSENRESTAURANT HALLEFFEKT LÄRMIMMISSIONEN LÄRMSCHUTZ SCHLIESSUNGSZEITEN VIADUKTBOGEN WOHNQUARTIER · Rechtsnormen: · Art. 2 Abs. I LSV Art. 7 Abs. VII USG Art. 11 Abs. II USG Art. 11 Abs. III USG Art. 15 USG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3