Building Permit Appeal: Standing and Traffic Safety
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court addressed an appeal concerning a building permit for a one- and multi-family house with an underground garage, specifically regarding the appellant's standing to appeal and the traffic safety of the access. The court ruled that an appellant's legitimate interest to appeal can arise from close neighboring spatial relations and the specific circumstances, even without explicit claims regarding neighbor protection, particularly when the disadvantage is evident. Furthermore, the court found that two pedestrian connections could replace a missing sidewalk under the relevant access standards, and that while there is no obligation to accommodate higher vehicles, the regulation requires providing parking for expected delivery vehicles near the entrance if significant traffic obstruction would otherwise occur, considering available alternative solutions as equally valid.
Legislator-Regeste
AmtlichBaubewilligung | Baubewilligung für ein Ein- und ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage: Rekurslegitimation; verkehrssichere Erschliessung. Auch wenn der Nachbar keine nachbarschützenden Rügen erhebt, kann sich das erforderliche schutzwürdige Interesse aus der engen nachbarlichen Raumbeziehung und der Sachlage ergeben. Eine nähere Darlegung der legitimationsbegründenden Sachumstände kann dann unterbleiben, wenn der Nachteil für den Nachbarn offensichtlich ist (E. 1.3). Unter den vorliegenden Umständen können zwei Fusswegverbindungen ein fehlendes Trottoir im Sinn von § 11 der Zugangsnormalien ersetzen (E. 3.6). Auch wenn keine Verpflichtung besteht, Garageneinfahrten so zu gestalten, dass auch höhere Fahrzeuge einfahren können, verlangt § 240 Abs. 1 PBG innert nützlicher Entfernung zur Einfahrt oder einem andern Zugang zur Liegenschaft eine Abstellmöglichkeit für zu erwartende Zulieferfahrzeuge, wenn andernfalls erhebliche Verkehrsbehinderungen zu erwarten sind (E. 4.1). Bei den beiden in § 240 Abs. 3 PBG erwähnten Möglichkeiten handelt es sich um gleichrangige Erschliessungslösungen (E. 4.2). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe court found that two pedestrian connections could replace a missing sidewalk under this provision.
The court cited this provision regarding the requirement for parking spaces for expected delivery vehicles near the access point.
The court mentioned the two possibilities listed in this provision as equally ranked access solutions.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2010.00184
--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)
Druckansicht
--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2010.00184 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 17.11.2010 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 14.04.2011 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Baubewilligung für ein Ein- und ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage: Rekurslegitimation; verkehrssichere Erschliessung. Auch wenn der Nachbar keine nachbarschützenden Rügen erhebt, kann sich das erforderliche schutzwürdige Interesse aus der engen nachbarlichen Raumbeziehung und der Sachlage ergeben.
Eine nähere Darlegung der legitimationsbegründenden Sachumstände kann dann unterbleiben, wenn der Nachteil für den Nachbarn offensichtlich ist (E. 1.3). Unter den vorliegenden Umständen können zwei Fusswegverbindungen ein fehlendes Trottoir im Sinn von § 11 der Zugangsnormalien ersetzen (E. 3.6). Auch wenn keine Verpflichtung besteht, Garageneinfahrten so zu gestalten, dass auch höhere Fahrzeuge einfahren können, verlangt § 240 Abs. 1 PBG innert nützlicher Entfernung zur Einfahrt oder einem andern Zugang zur Liegenschaft eine Abstellmöglichkeit für zu erwartende Zulieferfahrzeuge, wenn andernfalls erhebliche Verkehrsbehinderungen zu erwarten sind (E. 4.1).
Bei den beiden in § 240 Abs. 3 PBG erwähnten Möglichkeiten handelt es sich um gleichrangige Erschliessungslösungen (E. 4.2). Abweisung. · --- · Stichworte: · BAUBEWILLIGUNG UND BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN BAULINIENÜBERSTELLUNG EINFAHRT ERSCHLIESSUNG ERSCHLIESSUNG, RÜCKWÄRTIGE FUSSGÄNGER LEGITIMATION LEGITIMATIONSBEGRÜNDEND REKURSLEGITIMATION TIEFGARAGE TROTTOIR VERKEHRSBEHINDERUNG VERKEHRSSICHERE ERSCHLIESSUNG VERKEHRSSICHERHEIT ZUGANGSNORMALIEN · Rechtsnormen: · § 100 Abs. III PBG § 236 Abs. I PBG § 240 Abs. I PBG § 240 Abs. III PBG § 338a Abs. I PBG § 11 Zugangsnormalien · Publikationen:
· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2