Appeal Regarding Removal Order Dismissed Despite Passed Departure Date
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court addressed an appeal concerning an order of removal from the country, where the stated departure date had already passed by the time of the appeal, which the court ruled did not render the appeal moot as it often involves fundamental or long-term issues. The court reasoned that while the principle of non-refoulement under relevant law prohibits removal if it violates international obligations, and another provision allows for suspension if execution would be unreasonable due to danger in the home country (like war or medical emergency), this latter provision does not cover preventing the separation of the individual from allegedly dependent children, ultimately leading to the dismissal of the appeal.
Legislator-Regeste
AmtlichWegweisung aus der Schweiz | Wegweisung aus der Schweiz Dass der Ausreisetermin bei der Beschwerdeerhebung und auch schon im Zeitpunkt des Rekursentscheids bereits verstrichen war, lässt die Beschwerde nicht gegenstandslos werden, da es oft um Prinzipielles oder doch für eine längere Periode Wirkendes geht (E. 1). Das in Art. 83 Abs. 3 AuG unter anderem verankerte Prinzip des Non-Refoulement verbietet einen Wegweisungsvollzug, wenn völkerrechtliche Verpflichtungen der Schweiz einer Weiterreise des Ausländers in den Heimat-, Herkunfts-, oder einen Drittstaat entgegenstehen. Laut Art. 84 Abs. 4 AuG kann der Vollzug für den Ausländer zudem unzumutbar sein, wenn er in Situationen wie Krieg, Bürgerkrieg, allgemeiner Gewalt und medizinischer Notlage im Heimat- oder Herkunftsstaat gefährdet ist. Diese Bestimmung hat offenkundig nicht im Auge, die Abtrennung des Beschwerdeführers von den von ihm angeblich wirtschaftlich und affektiv abhängigen Kindern zu verhindern (E. 2.1). Abweisung
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis article is cited in the 'Rechtsnormen' section, indicating its relevance to the case outcome, which involved an appeal dismissal (implied by the case summary regarding the grounds for appeal and final decision).
This article concerning the principle of non-refoulement was mentioned in the reasoning regarding the scope of protection against expulsion.
This article concerning the inadmissibility of expulsion due to danger in the home country was cited as part of the legal context surrounding the refusal of the appeal.
This article concerning the prohibition of inhuman or degrading treatment was cited as part of the legal context relevant to the case.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2010.00009
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2010.00009 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 19.01.2010 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Wegweisung aus der Schweiz · Wegweisung aus der Schweiz Dass der Ausreisetermin bei der Beschwerdeerhebung und auch schon im Zeitpunkt des Rekursentscheids bereits verstrichen war, lässt die Beschwerde nicht gegenstandslos werden, da es oft um Prinzipielles oder doch für eine längere Periode Wirkendes geht (E. 1).
Das in Art. 83 Abs. 3 AuG unter anderem verankerte Prinzip des Non-Refoulement verbietet einen Wegweisungsvollzug, wenn völkerrechtliche Verpflichtungen der Schweiz einer Weiterreise des Ausländers in den Heimat-, Herkunfts-, oder einen Drittstaat entgegenstehen. Laut Art. 84 Abs. 4 AuG kann der Vollzug für den Ausländer zudem unzumutbar sein, wenn er in Situationen wie Krieg, Bürgerkrieg, allgemeiner Gewalt und medizinischer Notlage im Heimat- oder Herkunftsstaat gefährdet ist. Diese Bestimmung hat offenkundig nicht im Auge, die Abtrennung des Beschwerdeführers von den von ihm angeblich wirtschaftlich und affektiv abhängigen Kindern zu verhindern (E. 2.1).
Abweisung · --- · Stichworte: · RECHTSKRAFT UNZUMUTBARKEIT WEGWEISUNG WEGWEISUNGSVOLLZUG · Rechtsnormen: · Art. 66 Abs. I AuG Art. 83 Abs. III AuG Art. 83 Abs. IV AuG Art. 3 EMRK · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4