Parking Permit Appeal Based on Specific Access Impact
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe case involved an appeal against a building permit concerning the continued existence of two parking spaces, where the appellant, a neighbor, claimed to be specifically affected not by general traffic but by the unique situation of vehicle access and egress through the passage of the building across the street. The court determined that the appellant's standing (Rechtsmittellegitimation) should not be judged by precedent governing road neighbors without close spatial proximity to the construction project, as the appellant alleged specific impacts related to the traffic flow caused by the parking spaces. Because the record did not conclusively allow for an objective assessment of whether the nature and intensity of these impacts established a protectable interest warranting appeal, the court partially approved the appeal and remanded the case.
Legislator-Regeste
AmtlichBaubewilligung | Baubewilligung für Umbau. Rechtsmittellegitimation des Nachbarn betreffend Weiterbestand von zwei Abstellplätzen. Die Legitimation des Beschwerdeführers ist im vorliegenden Fall nicht anhand der Rechtsprechung zu beurteilen, welche das Bundesgericht zur Legitimation von Strassenanstössern entwickelt hat, die keine enge räumliche Beziehung zu einem Bauvorhaben besitzen. Der Beschwerdeführer hat bereits im Rekursverfahren ausreichend darauf hingewiesen, dass er sich nicht durch die allgemeinen Immissionen des zusätzlichen Verkehrs, sondern durch die besondere Situation bei der Zu- und Wegfahrt durch den Durchgang des Hauses auf der gegenüberliegenden Strassenseite betroffen sieht. Ob diese Einwirkungen nach Art und Intensität so beschaffen sind, dass sie bei objektivierter Betrachtung ein schutzwürdiges Interesse an der Beschwerdeführung begründen, kann anhand der Akten nicht abschliessend beurteilt werden (E. 4.4) Teilweise Gutheissung und Rückweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision, concerning building permits, is implicitly the basis for the partial granting and remand of the decision.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2009.00707
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2009.00707 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 06.04.2010 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Baubewilligung für Umbau. Rechtsmittellegitimation des Nachbarn betreffend Weiterbestand von zwei Abstellplätzen. Die Legitimation des Beschwerdeführers ist im vorliegenden Fall nicht anhand der Rechtsprechung zu beurteilen, welche das Bundesgericht zur Legitimation von Strassenanstössern entwickelt hat, die keine enge räumliche Beziehung zu einem Bauvorhaben besitzen.
Der Beschwerdeführer hat bereits im Rekursverfahren ausreichend darauf hingewiesen, dass er sich nicht durch die allgemeinen Immissionen des zusätzlichen Verkehrs, sondern durch die besondere Situation bei der Zu- und Wegfahrt durch den Durchgang des Hauses auf der gegenüberliegenden Strassenseite betroffen sieht. Ob diese Einwirkungen nach Art und Intensität so beschaffen sind, dass sie bei objektivierter Betrachtung ein schutzwürdiges Interesse an der Beschwerdeführung begründen, kann anhand der Akten nicht abschliessend beurteilt werden (E. 4.4) Teilweise Gutheissung und Rückweisung.
· --- · Stichworte: · ABSTELLPLATZ ANFECHTUNGSINTERESSE BAUBEWILLIGUNG UND BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN BETROFFENHEIT FAHRZEUGABSTELLPLATZ LEGITIMATION NACHBARLEGITIMATION · Rechtsnormen: · § 338a Abs. I PBG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4