Appeal Against Inn Conversion Approval Remanded Due to Flawed Water Rights Concession Procedure
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe administrative court addressed an appeal against decisions that approved the conversion of an inn, partially located in a core zone and partially in a protected open space zone, into a residential building, involving a building permit, spatial planning exception, monument protection permit, water rights concession, and a water management police exception. The court reasoned that the proposed residential use was less impactful than the prior commercial use, justifying the spatial planning exception; the internal conversion of the terrace/hall extension did not constitute a new construction equivalent to invalidate existing protections; the responsible department correctly addressed monument protection concerns through imposed conditions without needing a formal negative protection order; however, the procedure for the water rights concession was flawed because the responsible department failed to initiate the ordinary procedure, thereby denying interested parties a proper opportunity to object before issuing the approval based on an improperly used simplified concession process. Consequently, the court partially upheld the appeal and remanded the matter to the responsible department to conduct the ordinary concession procedure.
Legislator-Regeste
AmtlichBaubewilligung | Umnutzung eines Gasthauses am Zürichsee in ein Wohnhaus (Für das teils in der Kernzone, teils in der Freihaltezone liegende Gasthaus, das als Wohnhaus umgenutzt werden soll, wurde eine Baubewilligung, eine raumplanungsrechtliche Ausnahmebewilligung, eine denkmalpflegerische Bewilligung, eine wasserrechtliche Konzession und eine wasserbaupolizeiliche Ausnahmebewilligung erteilt. Die Baurekurskommission wies die dagegen gerichteten Rekurse ab.) Rechtsgrundlagen der verschiedenen Anspruchsgrundlagen für eine raumplanungsrechtliche Ausnahmebewilligung (E. 4.2). Nachdem die vorgesehene Wohnnutzung weniger Auswirkungen auf Raum und Umwelt zeitigt als die bisherige gewerbliche Nutzung, steht einer Bewilligung gestützt auf Art. 24a RPG nichts entgegen (E. 4.3). Rechtsgrundlagen der Nutzungsänderung vorschriftswidriger Bauten (E. 5.2). Die Umnutzung des nicht zonenkonform nutzbaren Terrassen-/Saalanbaus mit geringen Umbaumassnahmen im Innern erreicht bei Weitem nicht die Qualität einer nicht mehr nach § 357 PBG bestandesgeschützten neubauähnlichen Umgestaltung (E. 5.3). Rechtsgrundlagen der Denkmalpflege (E. 6.1). Die Baudirektion setzte sich mit den Fragen des Denkmalschutzes auseinander und erliess Auflagen. Da sie auch für die kantonale Bewilligung zuständig ist, musste sie keinen formellen negativen Unterschutzstellungsentscheid fällen (E. 6.3). Rechtsgrundlagen der wasserrechtlichen Konzession (E. 7.2). Durch die blosse Ausschreibung des Bauprojekts ohne vorgängige konzessionsrechtliche Planauflage wurde den Beschwerdeführenden eine begründete konzessionsrechtliche Einsprache verwehrt; die Baurekurskommission hätte daher prüfen müssen, ob die Voraussetzungen für ein vereinfachtes Konzessionsverfahren gegeben waren (E. 7.3.2). Es handelt sich zwar um ein Vorhaben von untergeordneter Bedeutung, aber durch die Konzessionserneuerung können die Interessen Dritter berührt sein, weshalb die Baudirektion nicht das vereinfachte Verfahren anwenden konnte (E. 7.4.6). TeilweiseGutheissung und Rückweisung an die Baudirektion zur Durchführung des ordentlichen Konzessionsverfahrens (E. 7.5).
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KI-generiertThis provision is cited in the summary of legal norms, suggesting it might be related to the final procedural ruling, although its exact role in the dispositive is inferred from the context of the whole case summary which leads to the decision structure (not fully provided here, but standard procedure requires citing articles listed in the 'Rechtsnormen' section if they define the final outcome or procedure).
This provision is cited in the summary of legal norms and relates to the water rights concession procedure, which the court partially accepted and remanded for execution of the ordinary procedure.
This provision concerning the protection of existing structures was discussed in relation to the re-use/conversion of the building (E. 5.3).
This provision concerning the exception permit was the basis for allowing the proposed residential use because it had fewer environmental impacts (E. 4.3).
This provision is cited in the summary of legal norms concerning water management law.
This provision is cited in the summary of legal norms concerning water management law.
This provision is cited in the summary of legal norms concerning water management law.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2009.00691
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2009.00691 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 20.05.2010 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Umnutzung eines Gasthauses am Zürichsee in ein Wohnhaus (Für das teils in der Kernzone, teils in der Freihaltezone liegende Gasthaus, das als Wohnhaus umgenutzt werden soll, wurde eine Baubewilligung, eine raumplanungsrechtliche Ausnahmebewilligung, eine denkmalpflegerische Bewilligung, eine wasserrechtliche Konzession und eine wasserbaupolizeiliche Ausnahmebewilligung erteilt.
Die Baurekurskommission wies die dagegen gerichteten Rekurse ab.) Rechtsgrundlagen der verschiedenen Anspruchsgrundlagen für eine raumplanungsrechtliche Ausnahmebewilligung (E. 4.2). Nachdem die vorgesehene Wohnnutzung weniger Auswirkungen auf Raum und Umwelt zeitigt als die bisherige gewerbliche Nutzung, steht einer Bewilligung gestützt auf Art. 24a RPG nichts entgegen (E. 4.3). Rechtsgrundlagen der Nutzungsänderung vorschriftswidriger Bauten (E. 5.2). Die Umnutzung des nicht zonenkonform nutzbaren Terrassen-/Saalanbaus mit geringen Umbaumassnahmen im Innern erreicht bei Weitem nicht die Qualität einer nicht mehr nach § 357 PBG bestandesgeschützten neubauähnlichen Umgestaltung (E. 5.3).
Rechtsgrundlagen der Denkmalpflege (E. 6.1). Die Baudirektion setzte sich mit den Fragen des Denkmalschutzes auseinander und erliess Auflagen. Da sie auch für die kantonale Bewilligung zuständig ist, musste sie keinen formellen negativen Unterschutzstellungsentscheid fällen (E. 6.3). Rechtsgrundlagen der wasserrechtlichen Konzession (E. 7.2). Durch die blosse Ausschreibung des Bauprojekts ohne vorgängige konzessionsrechtliche Planauflage wurde den Beschwerdeführenden eine begründete konzessionsrechtliche Einsprache verwehrt; die Baurekurskommission hätte daher prüfen müssen, ob die Voraussetzungen für ein vereinfachtes Konzessionsverfahren gegeben waren (E. 7.3.2).
Es handelt sich zwar um ein Vorhaben von untergeordneter Bedeutung, aber durch die Konzessionserneuerung können die Interessen Dritter berührt sein, weshalb die Baudirektion nicht das vereinfachte Verfahren anwenden konnte (E. 7.4.6). TeilweiseGutheissung und Rückweisung an die Baudirektion zur Durchführung des ordentlichen Konzessionsverfahrens (E. 7.5). · --- · Stichworte: · AUSNAHMEBEWILLIGUNGEN BESTANDESSCHUTZ DENKMALPFLEGE KONZESSION NUTZUNGSÄNDERUNG RECHTLICHES GEHÖR UMNUTZUNG UNTERSCHUTZSTELLUNG VEREINFACHTES VERFAHREN VORSCHRIFTSWIDRIGE BAUTE WASSERBAUPOLIZEI WASSERRECHTSKONZESSION ZONENWIDRIGKEIT · Rechtsnormen:
· Art. 93 Abs. I BGG Art./§ 9 KonzessionsV Art./§ 13 KonzessionsV § 203 Abs. I lit. c PBG § 338a Abs. II PBG § 357 Abs. I PBG Art. 24a RPG Art. 42 Abs. I RPV § 21 WasserwirtschaftsG § 36 Abs. I WasserwirtschaftsG § 39 WasserwirtschaftsG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3