Detention Pending Deportation Denial
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered whether to release an individual from detention pending deportation. The individual had filed a hardship application and requested release from detention. The court reasoned that simply filing a hardship application does not automatically guarantee release from detention; rather, the court must assess whether the conditions for continued detention are met. Since the detention was deemed lawful, the request for release was denied.
Legislator-Regeste
AmtlichHaftentlassung/Ausschaffungshaft | Ausschaffungshaft: Einreichen eines Härtefallgesuchs. Das blosse Einreichen eines Härtefallgesuchs führt sicherlich nicht in jedem Fall zu einer Haftentlassung. Wird ein Härtefallgesuch eingereicht und um Haftentlassung ersucht, ist vielmehr zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Anordnung bzw. Verlängerung der Ausschaffungshaft vorliegen. Erweist sich die Ausschaffungshaft als rechtmässig, ist das Gesuch um Haftentlassung abzuweisen (E. 2.1). Abweisung.
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KI-generiertBasis for the court's decision regarding custody for deportation.
Basis for the court's decision regarding custody for deportation.
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Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2009.00647
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2009.00647 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 02.12.2009 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Haftentlassung/Ausschaffungshaft · Ausschaffungshaft: Einreichen eines Härtefallgesuchs. Das blosse Einreichen eines Härtefallgesuchs führt sicherlich nicht in jedem Fall zu einer Haftentlassung. Wird ein Härtefallgesuch eingereicht und um Haftentlassung ersucht, ist vielmehr zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Anordnung bzw. Verlängerung der Ausschaffungshaft vorliegen.
Erweist sich die Ausschaffungshaft als rechtmässig, ist das Gesuch um Haftentlassung abzuweisen (E. 2.1). Abweisung. · --- · Stichworte: · AUSSCHAFFUNG AUSSCHAFFUNGSHAFT HAFTENTLASSUNG HAFTENTLASSUNGSGESUCH HÄRTEFALL ÜBERPRÜFBARKEIT DER WEGWEISUNG UNENTGELTLICHE RECHTSPFLEGE (UP/URB) UNTERTAUCHENSGEFAHR WEGWEISUNGSVOLLZUG ZWANGSMASSNAHMEN AUG · Rechtsnormen: · Art. 76 Abs. I AuG Art. 76 Abs. I lit. b AuG Art. 76 Abs. I lit. b Ziff. 3 AuG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4