Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2009.00623 • VG ZH VB.2009.00623 KI-generiert

Public Procurement: Projector Lamp Cost Evaluation Dispute

Geschäftsnummer VB.2009.00623
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court reviewed a public procurement case concerning the award of a contract for the delivery and installation of short-throw projectors. The core issue was the evaluation of the "service performance" award criterion. While the awarding authority has discretion in selecting and weighting award criteria, this case found issues with the chosen evaluation method. Specifically, the authority significantly weighted the cost of replacement lamps, despite stating replacements were unlikely for at least three years, and based its repair cost comparison on an unsubstantiated assumption. The court determined that the resulting evaluation did not hold up to scrutiny, even mathematically, leading to the acceptance of the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Submission | Lieferung und Montage von Kurzdistanz-Beamern für die Sekundarschulen der Stadt Winterthur. Bewertung des Zuschlagskriteriums Serviceleistung. Der Vergabebehörde steht bei der Festlegung der für eine bestimmte Beschaffung massgeblichen Zuschlagskriterien und beim Urteil darüber, welches Angebot das wirtschaftlich günstigste sei, ein erheblicher Beurteilungsspielraum zu (E. 3). Während die qualitativen Aspekte der Garantie- und Serviceleistungen überhaupt nicht bewertungsrelevant waren, misst die Vergabebehörde den Kosten für Ersatzlampen ein hohes relatives Gewicht bei, obwohl sie selbst ausführt, dass mit einem Ersatz der Beamerlampen frühestens nach 3 Jahren zu rechnen ist. Überdies handelt es sich beim Service-Szenario, das dem Reparaturkosten-Vergleich zugrunde liegt, um eine durch nichts belegte Annahme. Vor dem Hintergrund des Transparenzgebots weckt dieses Vorgehen sowohl hinsichtlich der Auswahl als auch der relativen Gewichtung der massgeblichen Unterkriterien gewisse Bedenken. Der Rechtmässigkeit der von der Vergabebehörde gewählten Bewertungsmethode ist jedoch nicht weiter nachzugehen, da die daraus resultierende Bewertung auch einer rechnerischen Überprüfung nicht standhält (E. 4). Gutheissung.

Schlagwörter

KI-generiert
öffentliches Beschaffungswesen Wiederherstellungskosten Kostenübernahme Dienstleistungsvertrag Offertbewertung Staatsorgane

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
§ 33 Abs. I SubmV
This provision is mentioned in the 'Rechtsnormen' section and is implicitly related to the evaluation of bids and award criteria, which is the core issue of the decision.
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
§ 33 Abs. I SubmV

This provision is mentioned in the 'Rechtsnormen' section and is implicitly related to the evaluation of bids and award criteria, which is the core issue of the decision.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2009.00623

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2009.00623 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 10.02.2010 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Lieferung und Montage von Kurzdistanz-Beamern für die Sekundarschulen der Stadt Winterthur. Bewertung des Zuschlagskriteriums Serviceleistung. Der Vergabebehörde steht bei der Festlegung der für eine bestimmte Beschaffung massgeblichen Zuschlagskriterien und beim Urteil darüber, welches Angebot das wirtschaftlich günstigste sei, ein erheblicher Beurteilungsspielraum zu (E. 3).

Während die qualitativen Aspekte der Garantie- und Serviceleistungen überhaupt nicht bewertungsrelevant waren, misst die Vergabebehörde den Kosten für Ersatzlampen ein hohes relatives Gewicht bei, obwohl sie selbst ausführt, dass mit einem Ersatz der Beamerlampen frühestens nach 3 Jahren zu rechnen ist. Überdies handelt es sich beim Service-Szenario, das dem Reparaturkosten-Vergleich zugrunde liegt, um eine durch nichts belegte Annahme. Vor dem Hintergrund des Transparenzgebots weckt dieses Vorgehen sowohl hinsichtlich der Auswahl als auch der relativen Gewichtung der massgeblichen Unterkriterien gewisse Bedenken.

Der Rechtmässigkeit der von der Vergabebehörde gewählten Bewertungsmethode ist jedoch nicht weiter nachzugehen, da die daraus resultierende Bewertung auch einer rechnerischen Überprüfung nicht standhält (E. 4). Gutheissung. · --- · Stichworte: · BEWERTUNG BEWERTUNGSMETHODE SUBMISSIONSRECHT UNTERKRITERIEN ZUSCHLAGSKRITERIEN · Rechtsnormen: · § 33 Abs. I SubmV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4