Property Owners' Container Obligation: Proportionality and Notice
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered a case where property owners were ordered to place a waste container on their private property. While the relevant waste management regulations did not specify the required volume for individual containers, the court found it practical to generally require a large standard container for properties with more than three residential units. However, in this specific instance, the property owners had not been notified of this requirement in their building permit for other renovations, leading the court to rule that they should initially be obligated to provide a smaller container, finding this proportionate given the circumstances.
Legislator-Regeste
AmtlichBefehl | Verpflichtung zur Platzierung eines Abfallcontainers auf privatem Grund. Frage der Grösse des Abfallcontainers und Verhältnismässigkeit. Die Verordnung für die Abfallbewirtschaftung äussert sich nicht zur Frage, welches Volumen der Kehrichtcontainer im Einzelfall aufweisen müsse. Aus Gründen der Verfahrensökonomie ist es zweckmässig, wenn die Frage der erforderlichen Containergrösse nach gewissen schematischen Kriterien beantwortet und für mehr als drei Wohneinheiten die Platzierung eines grossen Standard-Containers verlangt wird (E. 4.2.1). Obschon die Verordnung für die Abfallbewirtschaftung in der Stadt Zürich bereits in Kraft war, fehlte in der Baubewilligung, mit welcher den Beschwerdeführenden die Änderung der Vorgartengestaltung und die Erstellung einer Briefkastenanlage bewilligt wurde, ein Hinweis auf die Verpflichtung zur Platzierung eines Abfallcontainers. Angesichts dieser speziellen Verhältnisse rechtfertigt es sich vorliegend, die Beschwerdeführenden vorerst zur Aufstellung eines kleineren Containers zu verpflichten (E. 4.2.2). Gutheissung.
Schlagwörter
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KI-generiertBasis for the obligation to place a waste container.
Regulation concerning waste management, applied in conjunction with § 35 Abs. I AbfallG.
Regulation concerning waste management, applied in conjunction with § 35 Abs. I AbfallG.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2009.00571
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2009.00571 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 24.03.2010 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Befehl · Verpflichtung zur Platzierung eines Abfallcontainers auf privatem Grund. Frage der Grösse des Abfallcontainers und Verhältnismässigkeit. Die Verordnung für die Abfallbewirtschaftung äussert sich nicht zur Frage, welches Volumen der Kehrichtcontainer im Einzelfall aufweisen müsse.
Aus Gründen der Verfahrensökonomie ist es zweckmässig, wenn die Frage der erforderlichen Containergrösse nach gewissen schematischen Kriterien beantwortet und für mehr als drei Wohneinheiten die Platzierung eines grossen Standard-Containers verlangt wird (E. 4.2.1). Obschon die Verordnung für die Abfallbewirtschaftung in der Stadt Zürich bereits in Kraft war, fehlte in der Baubewilligung, mit welcher den Beschwerdeführenden die Änderung der Vorgartengestaltung und die Erstellung einer Briefkastenanlage bewilligt wurde, ein Hinweis auf die Verpflichtung zur Platzierung eines Abfallcontainers.
Angesichts dieser speziellen Verhältnisse rechtfertigt es sich vorliegend, die Beschwerdeführenden vorerst zur Aufstellung eines kleineren Containers zu verpflichten (E. 4.2.2). Gutheissung. · --- · Stichworte: · ABFALL ABFÄLLE ABFALLENTSORGUNG CONTAINER CONTAINER-ABSTELLPLÄTZE · Rechtsnormen: · § 35 Abs. I AbfallG Art. 13 Züri VAZ Art. 13 Abs. I Züri VAZ · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3