Conditional Bids Invalid Due to Lack of Holistic Price Evaluation and Protected Interest
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA construction company submitted bids for five work packages related to a renovation project, with the first four bids conditional on being awarded the fifth package, "Structural work." All five bids were excluded due to these conditions. The bid for the fifth package was also conditional on a 2% discount if awarded alongside "Demolition work." The court ruled that while splitting a construction project into multiple procurements is permissible if it promotes competition and does not circumvent bidding rules, a holistic price evaluation across all bids is not automatically required and would violate transparency and equal treatment principles if not announced beforehand. The conditions imposed by the company did not create a basis for a cross-procurement price evaluation, and since the "Structural work" was not awarded to them, their conditional bids were invalid, and they lacked a protected interest to appeal their exclusion from those four work packages.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission | Vergabe verschiedener Arbeitsgattungen bei einem Umbauprojekt: Aufteilung des Bauvorhabens in mehrere Beschaffungen; Preisbewertung. Die Beschwerdeführerin hat bei fünf Arbeitsgattungen eine Offerte eingereicht, wobei die ersten vier unter den Vorbehalt gestellt wurden, dass die fünfte Arbeitgattung "Baumeisterarbeiten" ebenfalls an sie vergeben wird. Aufgrund dieser Vorbehalte wurden die Angebote aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Das die fünfte Arbeitsgattung betreffende Angebot war seinerseits mit einer Variante versehen, wonach bei gleichzeitiger Vergabe mit der Arbeitsgattung "Abbrucharbeiten" ein Rabatt von 2 % offeriert würde (E. 4). Bei den Arbeitsgattungen "Abbrucharbeiten" und "Abbrucharbeiten Blech-/Glasfassade" stammt das preislich günstigste Angebot von der Beschwerdeführerin (E. 4). Die Aufteilung eines Bauvorhabens in mehrere Beschaffungen und deren separate Vergabe hat in der Regel eine wettbewerbsfördernde Wirkung und ist zulässig, solange dadurch die Vergabebestimmungen nicht umgangen werden. Aus der Aufteilung der Beschaffung folgt indes nicht die Notwendigkeit, die Preisbewertung gesamthaft über alle eingereichten Angebote vorzunehmen (E. 5.1). Eine solche Gesamtbetrachtung verstiesse ohne vorgängige Bekanntmachung in den Ausschreibungsunterlagen vielmehr gegen das Transparenz- und Gleichbehandlungsgebot (E. 5.2). Weder die Ausschreibung noch die Korrespondenz mit der Vergabestelle bildeten eine Vertrauensgrundlage für die von der Beschwerdeführerin verfochtene beschaffungsübergreifende Preisbewertung (E. 6). Die in den ersten vier Arbeitsgattungen angebrachten Vorbehalte stellen eine aufschiebende Bedingung dar, die sich vorliegend infolge Vergabe der fünften Arbeitsgattung "Baumeisterarbeiten" an die Mitbeteiligte nicht erfüllt hat (E. 7.1). Deswegen fehlt der Beschwerdeführerin das schutzwürdige Interesse, um gegen den Nichterhalt des Zuschlags bzw. den Verfahrensausschluss in den ersten vier Arbeitsgattungen vorgehen zu können(E. 7.2). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as the basis for excluding offers with conditions that were not met.
Cited in relation to the principles of transparency and equal treatment when considering a global price evaluation.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2009.00551
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2009.00551 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 22.09.2010 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Vergabe verschiedener Arbeitsgattungen bei einem Umbauprojekt: Aufteilung des Bauvorhabens in mehrere Beschaffungen; Preisbewertung. Die Beschwerdeführerin hat bei fünf Arbeitsgattungen eine Offerte eingereicht, wobei die ersten vier unter den Vorbehalt gestellt wurden, dass die fünfte Arbeitgattung "Baumeisterarbeiten" ebenfalls an sie vergeben wird.
Aufgrund dieser Vorbehalte wurden die Angebote aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Das die fünfte Arbeitsgattung betreffende Angebot war seinerseits mit einer Variante versehen, wonach bei gleichzeitiger Vergabe mit der Arbeitsgattung "Abbrucharbeiten" ein Rabatt von 2 % offeriert würde (E. 4). Bei den Arbeitsgattungen "Abbrucharbeiten" und "Abbrucharbeiten Blech-/Glasfassade" stammt das preislich günstigste Angebot von der Beschwerdeführerin (E. 4). Die Aufteilung eines Bauvorhabens in mehrere Beschaffungen und deren separate Vergabe hat in der Regel eine wettbewerbsfördernde Wirkung und ist zulässig, solange dadurch die Vergabebestimmungen nicht umgangen werden.
Aus der Aufteilung der Beschaffung folgt indes nicht die Notwendigkeit, die Preisbewertung gesamthaft über alle eingereichten Angebote vorzunehmen (E. 5.1). Eine solche Gesamtbetrachtung verstiesse ohne vorgängige Bekanntmachung in den Ausschreibungsunterlagen vielmehr gegen das Transparenz- und Gleichbehandlungsgebot (E. 5.2). Weder die Ausschreibung noch die Korrespondenz mit der Vergabestelle bildeten eine Vertrauensgrundlage für die von der Beschwerdeführerin verfochtene beschaffungsübergreifende Preisbewertung (E. 6). Die in den ersten vier Arbeitsgattungen angebrachten Vorbehalte stellen eine aufschiebende Bedingung dar, die sich vorliegend infolge Vergabe der fünften Arbeitsgattung "Baumeisterarbeiten" an die Mitbeteiligte nicht erfüllt hat (E. 7.1).
Deswegen fehlt der Beschwerdeführerin das schutzwürdige Interesse, um gegen den Nichterhalt des Zuschlags bzw. den Verfahrensausschluss in den ersten vier Arbeitsgattungen vorgehen zu können (E. 7.2). Abweisung. · --- · Stichworte: · AUFTEILUNG EINER BESCHAFFUNG BEDINGUNG GESAMTBETRACHTUNG GESAMTPREISBEWERTUNG GLEICHBEHANDLUNGSGEBOT PREISBEWERTUNG SUBMISSIONSRECHT TRANSPARENZ VERTRAUENSPRINZIP VORBEHALT WETTBEWERB · Rechtsnormen: · § 2 Abs. 2 SubmV § 28 lit. h SubmV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2