Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2009.00426 • VG ZH VB.2009.00426 KI-generiert

Disputed Dental Treatment Fees Appeal Dismissed

Geschäftsnummer VB.2009.00426
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The administrative court dismissed an appeal concerning disputed dental treatment fees totaling CHF 238.70 charged by a university dental center for two visits, as the medical records detailed the treatments that demonstrably occurred, rejecting the appellant's claim that they had merely sought non-chargeable information from the practitioners.

Legislator-Regeste

Amtlich

Taxen für zahnärztliche Behandlung | Zahnarztrechnung - umstrittener Sachverhalt. Im vorliegenden Fall ist nicht zu beanstanden, dass das Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Universität Zürich dem Beschwerdeführer für zwei zahnärztliche Visiten Kosten von insgesamt Fr. 238.70 verrechnete. Aus den Akten geht hervor, dass die in der Krankengeschichte detailliert beschriebenen Behandlungen effektiv stattfanden. Dem Beschwerdeführer, der dies bestreitet und geltend macht, bei den betreffenden Zahnärzten bloss nicht verrechenbare Informationen eingeholt zu haben, ist deshalb nicht zu folgen (E. 3). Abweisung der Beschwerde (E. 4).

Schlagwörter

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medizinische Behandlung Verwaltungsgebühren bestrittene Forderung Zahnpflegeversicherung Heilungskosten Steuerjustizverfahren

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 66 Abs. 1 BGG

This article is cited in the dispositive to regulate the costs of the proceedings.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2009.00426

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2009.00426 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 03.11.2009 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Abgaberecht ohne Steuern · Betreff: · Taxen für zahnärztliche Behandlung · Zahnarztrechnung - umstrittener Sachverhalt.

Im vorliegenden Fall ist nicht zu beanstanden, dass das Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Universität Zürich dem Beschwerdeführer für zwei zahnärztliche Visiten Kosten von insgesamt Fr. 238.70 verrechnete. Aus den Akten geht hervor, dass die in der Krankengeschichte detailliert beschriebenen Behandlungen effektiv stattfanden. Dem Beschwerdeführer, der dies bestreitet und geltend macht, bei den betreffenden Zahnärzten bloss nicht verrechenbare Informationen eingeholt zu haben, ist deshalb nicht zu folgen (E. 3). Abweisung der Beschwerde (E. 4). · --- · Stichworte: · BEWEISWÜRDIGUNG GEBÜHREN KIEFERCHIRURGIE KRANKENGESCHICHTE SACHVERHALTSDARSTELLUNG ZAHNARZT ZAHNARZTKOSTEN ZAHNÄRZTLICHE BEHANDLUNG · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4