Challenge to Public Contract Award Dismissed Due to Insufficient Evidence of Bid Rigging
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe administrative court dismissed an appeal challenging the award of public civil engineering contracts following an open tender process where the appellant alleged bid rigging among competitors. The court reasoned that the contractual implementation and execution of the award were not subject to judicial review, and mere suspicion of ongoing investigations into collusion among competitors was insufficient to trigger exclusion grounds such as professional misconduct or providing false information under the relevant procurement law. Furthermore, the exclusion ground for bid-rigging only applies to agreements directly affecting the current tender and causing significant competitive harm, and in this instance, there were insufficient indications of concrete price agreements or any resulting substantial impairment of competition to warrant the rejection of the award decision.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission | Vergabe von Tiefbauarbeiten im offenen Submissionsverfahren: Verdacht auf Preisabsprachen. Die vertragliche Umsetzung des Zuschlags sowie die Vertragserfüllung unterliegen nicht der Beschwerde an das Verwaltungsgericht (E. 3). Ein laufendes Untersuchungsverfahren gegen die Mitbewerberinnen der Beschwerdeführerin wegen des Verdachts auf Beteiligung an Absprachen genügt nicht, diese aufgrund beruflichem Fehlverhaltens (§ 28 lit. g SubmV) oder Erteilens falscher Auskünfte (§ 28 lit. b SubmV) von der Teilnahme auszuschliessen (E. 4.1 f). Der Ausschlussgrund von § 28 lit. e SubmV gilt nur für Absprachen, welche das aktuell zu beurteilende Vergabeverfahren betrafen und überdies tatsächlich eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs zur Folge hatten (E. 4.3). Vorliegend fehlt es an ausreichenden Anhaltspunkten für das Bestehen konkreter Preisabsprachen. Es kann auch ausgeschlossen werden, dass es bei der Vergabe zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs bzw. der beschwerdegegnerischen Interessen kam. Damit bestand für die Beschwerdegegnerin keine Veranlassung, noch weiter nach Anzeichen einer Preisabsprache zu suchen (E. 5.1 ff). Abweisung.
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Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2009.00369
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2009.00369 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 10.02.2010 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Vergabe von Tiefbauarbeiten im offenen Submissionsverfahren: Verdacht auf Preisabsprachen.
Die vertragliche Umsetzung des Zuschlags sowie die Vertragserfüllung unterliegen nicht der Beschwerde an das Verwaltungsgericht (E. 3). Ein laufendes Untersuchungsverfahren gegen die Mitbewerberinnen der Beschwerdeführerin wegen des Verdachts auf Beteiligung an Absprachen genügt nicht, diese aufgrund beruflichem Fehlverhaltens (§ 28 lit. g SubmV) oder Erteilens falscher Auskünfte (§ 28 lit. b SubmV) von der Teilnahme auszuschliessen (E. 4.1 f). Der Ausschlussgrund von § 28 lit. e SubmV gilt nur für Absprachen, welche das aktuell zu beurteilende Vergabeverfahren betrafen und überdies tatsächlich eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs zur Folge hatten (E. 4.3).
Vorliegend fehlt es an ausreichenden Anhaltspunkten für das Bestehen konkreter Preisabsprachen. Es kann auch ausgeschlossen werden, dass es bei der Vergabe zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs bzw. der beschwerdegegnerischen Interessen kam. Damit bestand für die Beschwerdegegnerin keine Veranlassung, noch weiter nach Anzeichen einer Preisabsprache zu suchen (E. 5.1 ff). Abweisung. · --- · Stichworte: · ABSPRACHEN FALSCHAUSKUNFT FEHLVERHALTEN PREISDIFFERENZ SUBMISSION SUBMISSIONSRECHT SUBMISSIONSVERFAHREN UNSCHULDSVERMUTUNG UNTERANGEBOT UNTERSUCHUNG UNTERSUCHUNGSVERFAHREN VERDACHT WETTBEWERBSKOMMISSION · Rechtsnormen:
· Art. 15 Abs. Ibis IVöB Art. 18 Abs. II IVöB § 28 lit. b SubmV § 28 lit. e SubmV § 28 lit. g SubmV § 28 lit. j SubmV § 39 SubmV · Publikationen: · BEZ 2010 Nr. 17 S. 26 · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3