Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2009.00364 • VG ZH VB.2009.00364 KI-generiert

Residency Permit Appeal Remanded Over Sham Marriage Concerns and Procedural Cost Review

Geschäftsnummer VB.2009.00364
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The administrative court considered an appeal concerning a residency permit where the appellant remarried during the ongoing proceedings, leading the court to consider this new fact based on procedural economy. Finding indications of a sham marriage, the court remanded the matter to the migration office for further investigation and a new decision. The court reasoned that while the appellant had not acquired a right to continued residency and no abuse of discretion was evident in denying it, the initial decision regarding the costs of the prior appeal needed review due to a procedural hearing violation before the lower government body, although this violation ultimately did not prejudice the appellant regarding the cost reallocation.

Legislator-Regeste

Amtlich

Aufenthaltsbewilligung | Eintritt einer neuen Tatsache (Wiederverheiratung) während des Verfahrens vor Verwaltungsgericht Das Verwaltungsgericht hat die Wiederverheiratung des Beschwerdeführes im laufenden Verfahren aus prozessökonomischen Gründen zu berücksichtigen. Da Hinweise für eine Scheinehe bestehen, ist die Sache zur weiteren Untersuchung und zum Neuentscheid an das Migrationsamt zurückzuweisen (E. 2). Eine Prüfung des vorinstanzlichen Entscheids drängt sich im Hinblick auf die Neuverteilung der Kosten des Rekursverfahrens auf (E. 3.1). Aus der Gehörsverletzung im Verfahren vor dem Regierungsrat ist dem Beschwerdeführer kein Nachteil erwachsen (E. 3.3). Der Beschwerdeführer hat keinen Rechtsanspruch auf weiteren Aufenthalt erworben, eine rechtsverletzende Ermessensausübung ist nicht ersichtlich, weshalb sich keine Neuverteilung der Kosten- und Entschädigungsfolgen des Rekursverfahrens aufdrängt (E. 3.4). Rückweisung.

Schlagwörter

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Verfahrensüberprüfung Feststellung einer Scheinehe Verletzung von Bewilligungsauflagen Verwaltungskosten Leitverfahren Anfechtbarkeit des Rückweisungsentscheids

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 43 Abs. I lit. h VRG

This provision is implicitly cited as the decision involves the reconsideration of costs from the previous appeal procedure, which is governed by this article.

Art. 93 BGG

This provision is cited in the list of legal norms, suggesting it was relevant in the procedural handling of the case before the administrative court, although the final dispositive action is a remand.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2009.00364

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2009.00364 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 30.09.2009 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthaltsbewilligung · Eintritt einer neuen Tatsache (Wiederverheiratung) während des Verfahrens vor Verwaltungsgericht Das Verwaltungsgericht hat die Wiederverheiratung des Beschwerdeführes im laufenden Verfahren aus prozessökonomischen Gründen zu berücksichtigen. Da Hinweise für eine Scheinehe bestehen, ist die Sache zur weiteren Untersuchung und zum Neuentscheid an das Migrationsamt zurückzuweisen (E. 2).

Eine Prüfung des vorinstanzlichen Entscheids drängt sich im Hinblick auf die Neuverteilung der Kosten des Rekursverfahrens auf (E. 3.1). Aus der Gehörsverletzung im Verfahren vor dem Regierungsrat ist dem Beschwerdeführer kein Nachteil erwachsen (E. 3.3). Der Beschwerdeführer hat keinen Rechtsanspruch auf weiteren Aufenthalt erworben, eine rechtsverletzende Ermessensausübung ist nicht ersichtlich, weshalb sich keine Neuverteilung der Kosten- und Entschädigungsfolgen des Rekursverfahrens aufdrängt (E. 3.4). Rückweisung. · --- · Stichworte:

· EHE EHEDAUER EHELICHE GEMEINSCHAFT EHELICHES ZUSAMMENLEBEN ERMESSENSMISSBRAUCH KOSTEN KOSTEN UND ENTSCHÄDIGUNGEN NEUE TATSACHE PROZESSÖKONOMIE RECHTLICHES GEHÖR RECHTSMISSBRAUCH RECHTSMITTELBELEHRUNG RECHTSWEGGARANTIE REPLIKRECHT RÜCKWEISUNG SCHEINEHE SCHWEIZER EHEFRAU SCHWEIZER EHEGATTE TÜRKEI VERLETZUNG · Rechtsnormen: · Art. 7 ANAG Art. 83 lit. c BGG Art. 85 Abs. i lit. b BGG Art. 90 BGG Art. 93 BGG Art. 117 BGG Art. 29a BV § 13 Abs. II VRG § 41 VRG § 43 Abs. I lit. h VRG § 50 VRG § 63 VRG § 70 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3