Welfare Recipient Housing Cost Reduction Without Prior Directive
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe municipality ordered a reduction in the amount of welfare benefits paid to a recipient by capping the allowable housing cost after a certain date, despite the recipient living in a more expensive apartment. The appellate body overturned this reduction, finding that the welfare authority was legally required to first issue a specific instruction or directive to the recipient to actively search for more affordable housing before unilaterally reducing the recognized housing costs. The court affirmed this, holding that reducing housing costs without a prior directive compelling the recipient to seek cheaper accommodation is impermissible under welfare law.
Legislator-Regeste
AmtlichSozialhilfe | Sozialhilfe: Reduktion der Wohnkosten ohne vorgängige Weisung zur Wohnungssuche (Die Stadt Zürich hatte verfügt, dass der zu hohe Wohnungsmietzins der Hilfeempfängerin noch bis zum 30. September 2007 in der Bedarfsrechnung berücksichtigt werde, danach der maximal zulässige Mietzins. Der Bezirksrat hob dies auf Rekurs der Hilfeempfängerin hin auf. Dagegen erhob die Stadt Zürich Beschwerde.) Rechtsgrundlagen der wirtschaftlichen Hilfe, insbesondere deren Kürzung, der Weisungen und der Wohnkosten (E. 2). Der Bezirksrat hob die verfügte Reduktion der anrechenbaren Wohnkosten auf, da die Sozialbehörde die Hilfeempfängerin vorgängig durch eine konkrete Weisung zur Suche einer günstigeren Wohnung hätte anhalten müssen (E. 3.1). Nach der Praxis des Verwaltungsgerichts ist eine Reduktion der Wohnkosten ohne vorgängige Weisung zur Wohnungssuche unzulässig, und die entsprechende Weisung ist anfechtbar (E. 3.2). Abweisung der Beschwerde
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision regarding the legal basis for the reduction of economic aid was the subject of the appeal which was ultimately dismissed.
This provision concerning the legal basis for economic aid was cited in relation to the case arguments.
This provision concerning the legal basis for instructions/directives was cited in relation to the case arguments.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2009.00290
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2009.00290 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 20.08.2009 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 30.11.2009 nicht eingetreten. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Sozialhilfe: Reduktion der Wohnkosten ohne vorgängige Weisung zur Wohnungssuche (Die Stadt Zürich hatte verfügt, dass der zu hohe Wohnungsmietzins der Hilfeempfängerin noch bis zum 30.
September 2007 in der Bedarfsrechnung berücksichtigt werde, danach der maximal zulässige Mietzins. Der Bezirksrat hob dies auf Rekurs der Hilfeempfängerin hin auf. Dagegen erhob die Stadt Zürich Beschwerde.) Rechtsgrundlagen der wirtschaftlichen Hilfe, insbesondere deren Kürzung, der Weisungen und der Wohnkosten (E. 2). Der Bezirksrat hob die verfügte Reduktion der anrechenbaren Wohnkosten auf, da die Sozialbehörde die Hilfeempfängerin vorgängig durch eine konkrete Weisung zur Suche einer günstigeren Wohnung hätte anhalten müssen (E. 3.1).
Nach der Praxis des Verwaltungsgerichts ist eine Reduktion der Wohnkosten ohne vorgängige Weisung zur Wohnungssuche unzulässig, und die entsprechende Weisung ist anfechtbar (E. 3.2). Abweisung der Beschwerde · --- · Stichworte: · AUFLAGEN KÜRZUNG REDUKTION WEISUNG WIRTSCHAFTLICHE HILFE WOHNUNGSKOSTEN · Rechtsnormen: · § 14 SHG § 21 SHG § 24 Abs. I SHG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3