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VB.2009.00257 • VG ZH VB.2009.00257 KI-generiert

Rejection of Residency Permit Extension for Second Course of Study Upheld

Geschäftsnummer VB.2009.00257
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The administrative court upheld the rejection of an application for an extension of a residency permit intended for study purposes, as the applicant sought to pursue a second course of study. The court reasoned that the cantonal authorities have discretionary power in granting student residency permits, and established practice dictates that permits for a second course of study are generally not issued or extended, irrespective of whether the first course was successfully completed or abandoned due to insufficient performance. Furthermore, the court found that the applicant's situation, resulting from two prior study terminations, was self-inflicted, thus dismissing the argument that denying an extension shortly before the expected completion of the current program was disproportionate.

Legislator-Regeste

Amtlich

Aufenthaltsbewilligung | Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken Die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen an Studierende fällt in die Zuständigkeit der kantonalen Behörden. Da kein Rechtsanspruch auf Bewilligungserteilung besteht, entscheidet die Behörde nach freiem Ermessen (E.3.1). Nach gefestigter Praxis wird eine Aufenthaltsbewilligung zur Aufnahme eines Zweitstudiums nicht erteilt bzw. verlängert. Dabei ist unbeachtlich, ob das Erststudium erfolgreich abgeschlossen worden ist oder mangels genügender Leistungen nicht mehr fortgesetzt werden kann (E.4.1). Die Argumentation des Beschwerdeführers, es sei unverhältnismässig, die Aufenthaltsbewilligung so kurz vor Studienabschluss nicht mehr zu verlängern, verkennt, dass er sich durch den zweimaligen Abbruch des Studiums selbst in diese Lage gebracht hat (E.5.2). Abweisung der Beschwerde.

Schlagwörter

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Gesuch an eine Behörde Bewilligung für Zweitwohnsitz Bauzeitverlängerung substantiierte Begründung Legitimation gegen Baubewilligung Bewilligungsentzug

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 4 ANAG
· --- · Stichworte: · AUFENTHALTSBEWILLIGUNG AUFENTHALTSZWECK ERMESSENSENTSCHEID KOGNITION STUDIERENDE · Rechtsnormen: · Art. 4 ANAG Art.
Art. 18 Abs. II lit. a ANAG
4 ANAG Art. 18 Abs. II lit. a ANAG Art.
Art. 18 Abs. III ANAV
a ANAG Art. 18 Abs. III ANAV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2
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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2009.00257

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2009.00257 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 02.12.2009 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthaltsbewilligung · Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken Die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen an Studierende fällt in die Zuständigkeit der kantonalen Behörden. Da kein Rechtsanspruch auf Bewilligungserteilung besteht, entscheidet die Behörde nach freiem Ermessen (E.3.1).

Nach gefestigter Praxis wird eine Aufenthaltsbewilligung zur Aufnahme eines Zweitstudiums nicht erteilt bzw. verlängert. Dabei ist unbeachtlich, ob das Erststudium erfolgreich abgeschlossen worden ist oder mangels genügender Leistungen nicht mehr fortgesetzt werden kann (E.4.1). Die Argumentation des Beschwerdeführers, es sei unverhältnismässig, die Aufenthaltsbewilligung so kurz vor Studienabschluss nicht mehr zu verlängern, verkennt, dass er sich durch den zweimaligen Abbruch des Studiums selbst in diese Lage gebracht hat (E.5.2).

Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · AUFENTHALTSBEWILLIGUNG AUFENTHALTSZWECK ERMESSENSENTSCHEID KOGNITION STUDIERENDE · Rechtsnormen: · Art. 4 ANAG Art. 18 Abs. II lit. a ANAG Art. 18 Abs. III ANAV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2