Appeal Regarding Building Height Measurement for Multi-Family Houses with Unusual Roof Structures
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe case concerned an appeal against a building permit for the construction of two multi-family houses, specifically challenging the method used to determine the building height due to their unusual roof structure. The court reasoned that the statutory definition for measuring building height, designed for conventional pitched roofs, must be adapted on a case-by-case basis for different roof forms to align with the provision's purpose, affirming the lower authority's approach which treated the buildings as analogous to structures with shed roofs, requiring height measurement at both the lower and higher eaves sides.
Legislator-Regeste
AmtlichBaubewilligung | Neubau zweier Mehrfamilienhäuser: Ermittlung der Gebäudehöhe bei besonderen Dachformen. Die in § 280 PBG definierte Messweise der Gebäudehöhe ist auf Gebäude mit klassischen Schrägdächern zugeschnitten. Bei anderen Dachformen muss einzelfallweise eine dem Sinn und Zweck dieser Bestimmung gerecht werdende Messweise ermittelt werden (E. 4.1). Die von der Vorinstanz vertretene Rechtsauffassung, die Mehrfamilienhäuser seien am ehesten mit zwei im rechten Winkel zusammengebauten Pultdachbauten vergleichbar und die Gebäudehöhe sei - analog der Messweise bei Pultdachbauten - sowohl bei der tieferen als auch bei der höheren Traufseite zu ermitteln, ist sachlich gerechtfertigt und nicht rechtsverletzend (E. 4.2). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision defines the measurement method for building height, which was central to the dispute regarding buildings with special roof shapes.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2009.00171
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2009.00171 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 05.08.2009 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Neubau zweier Mehrfamilienhäuser: Ermittlung der Gebäudehöhe bei besonderen Dachformen. Die in § 280 PBG definierte Messweise der Gebäudehöhe ist auf Gebäude mit klassischen Schrägdächern zugeschnitten. Bei anderen Dachformen muss einzelfallweise eine dem Sinn und Zweck dieser Bestimmung gerecht werdende Messweise ermittelt werden (E. 4.1).
Die von der Vorinstanz vertretene Rechtsauffassung, die Mehrfamilienhäuser seien am ehesten mit zwei im rechten Winkel zusammengebauten Pultdachbauten vergleichbar und die Gebäudehöhe sei - analog der Messweise bei Pultdachbauten - sowohl bei der tieferen als auch bei der höheren Traufseite zu ermitteln, ist sachlich gerechtfertigt und nicht rechtsverletzend (E. 4.2). Abweisung. · --- · Stichworte: · DACHFORM GEBÄUDEHÖHE MESSWEISE WEITERE BAUVORSCHRIFTEN (NUTZUNGSDICHTE, ABSTÄNDE ETC.) · Rechtsnormen: · § 280 Abs. I PBG · Publikationen:
· BEZ 2009 Nr. 41 S. 3 · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3