Building Permit Reapplication Following Final Adverse Decision
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe applicant sought a building permit for a multi-family house following the prior rejection of an initial permit due to insufficient infrastructure development, a decision that had become legally binding. The core issue was whether the subsequent application should be treated as a mere project modification requiring assessment based on the initial permit's timing regarding negative prejudice, or as a new application. The court reasoned that the applicant was essentially asking for a reconsideration of the prior final decision, and since no grounds for revising that binding judgment were apparent, the appeal contesting the treatment of the new application was dismissed.
Legislator-Regeste
AmtlichBaubewilligung | Neubau eines Mehrfamilienhauses: Planungsrechtliche Baureife; blosse Projektänderung oder neues Baugesuch? Das Verwaltungsgericht hat bereits in seinem rechtskräftigen Entscheid zur ersten Baubewilligung festgehalten, dass die mangelhafte Erschliessung insgesamt nicht ohne besondere Schwierigkeiten korrigiert werden kann und hat die Erteilung der Baubewilligung mit Nebenbestimmungen abgelehnt. Indem die Beschwerdeführein vorbringt, das neue Baugesuch sei dennoch (materiell) als reine Projektänderung zu behandeln und für die Frage der negativen Präjudizierung sei trotz der rechtskräftigen Aufhebung auf den Zeitpunkt der ersten Baubewilligung abzustellen, verlangt sie ein Zurückkommen auf diesen Entscheid. Es sind jedoch keine Gründe für eine Revision des rechtskräftigen Entscheids ersichtlich (E. 2.1). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis is the reference number of the case, not a legal provision used in the final order's legal reasoning.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2009.00162
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2009.00162 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 16.12.2009 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Neubau eines Mehrfamilienhauses: Planungsrechtliche Baureife; blosse Projektänderung oder neues Baugesuch?
Das Verwaltungsgericht hat bereits in seinem rechtskräftigen Entscheid zur ersten Baubewilligung festgehalten, dass die mangelhafte Erschliessung insgesamt nicht ohne besondere Schwierigkeiten korrigiert werden kann und hat die Erteilung der Baubewilligung mit Nebenbestimmungen abgelehnt. Indem die Beschwerdeführein vorbringt, das neue Baugesuch sei dennoch (materiell) als reine Projektänderung zu behandeln und für die Frage der negativen Präjudizierung sei trotz der rechtskräftigen Aufhebung auf den Zeitpunkt der ersten Baubewilligung abzustellen, verlangt sie ein Zurückkommen auf diesen Entscheid. Es sind jedoch keine Gründe für eine Revision des rechtskräftigen Entscheids ersichtlich (E. 2.1). Abweisung. · --- · Stichworte: · INTERTEMPORALES RECHT PLANUNGSRECHTLICHE BAUREIFE PLANUNGSSICHERUNG/PLANUNGSRECHTLICHE BAUREIFE PROJEKTÄNDERUNG · Rechtsnormen: · § 234 PBG § 321 PBG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4