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VB.2009.00162 • VG ZH VB.2009.00162 KI-generiert

Building Permit Reapplication Following Final Adverse Decision

Geschäftsnummer VB.2009.00162
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The applicant sought a building permit for a multi-family house following the prior rejection of an initial permit due to insufficient infrastructure development, a decision that had become legally binding. The core issue was whether the subsequent application should be treated as a mere project modification requiring assessment based on the initial permit's timing regarding negative prejudice, or as a new application. The court reasoned that the applicant was essentially asking for a reconsideration of the prior final decision, and since no grounds for revising that binding judgment were apparent, the appeal contesting the treatment of the new application was dismissed.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung | Neubau eines Mehrfamilienhauses: Planungsrechtliche Baureife; blosse Projektänderung oder neues Baugesuch? Das Verwaltungsgericht hat bereits in seinem rechtskräftigen Entscheid zur ersten Baubewilligung festgehalten, dass die mangelhafte Erschliessung insgesamt nicht ohne besondere Schwierigkeiten korrigiert werden kann und hat die Erteilung der Baubewilligung mit Nebenbestimmungen abgelehnt. Indem die Beschwerdeführein vorbringt, das neue Baugesuch sei dennoch (materiell) als reine Projektänderung zu behandeln und für die Frage der negativen Präjudizierung sei trotz der rechtskräftigen Aufhebung auf den Zeitpunkt der ersten Baubewilligung abzustellen, verlangt sie ein Zurückkommen auf diesen Entscheid. Es sind jedoch keine Gründe für eine Revision des rechtskräftigen Entscheids ersichtlich (E. 2.1). Abweisung.

Schlagwörter

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Änderung der Baubewilligung negativer Entscheid Überprüfung einer früheren Entscheidung Plangenehmigung Umzonung Bewilligungsentzug

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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VB.2009.00162
This is the reference number of the case, not a legal provision used in the final order's legal reasoning.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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VB.2009.00162

This is the reference number of the case, not a legal provision used in the final order's legal reasoning.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2009.00162

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2009.00162 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 16.12.2009 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Neubau eines Mehrfamilienhauses: Planungsrechtliche Baureife; blosse Projektänderung oder neues Baugesuch?

Das Verwaltungsgericht hat bereits in seinem rechtskräftigen Entscheid zur ersten Baubewilligung festgehalten, dass die mangelhafte Erschliessung insgesamt nicht ohne besondere Schwierigkeiten korrigiert werden kann und hat die Erteilung der Baubewilligung mit Nebenbestimmungen abgelehnt. Indem die Beschwerdeführein vorbringt, das neue Baugesuch sei dennoch (materiell) als reine Projektänderung zu behandeln und für die Frage der negativen Präjudizierung sei trotz der rechtskräftigen Aufhebung auf den Zeitpunkt der ersten Baubewilligung abzustellen, verlangt sie ein Zurückkommen auf diesen Entscheid. Es sind jedoch keine Gründe für eine Revision des rechtskräftigen Entscheids ersichtlich (E. 2.1). Abweisung. · --- · Stichworte: · INTERTEMPORALES RECHT PLANUNGSRECHTLICHE BAUREIFE PLANUNGSSICHERUNG/PLANUNGSRECHTLICHE BAUREIFE PROJEKTÄNDERUNG · Rechtsnormen: · § 234 PBG § 321 PBG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4