Bid Exclusion and Bad Faith in School Construction Procurement
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court reviewed a case concerning the exclusion of a bidder from a school building construction project due to alleged prior involvement. The court ruled that dividing a large project into phases and awarding contracts sequentially is permissible, and the execution of one phase generally does not constitute prior involvement for later phases. Furthermore, a bidder who fails to raise an objection regarding prior involvement during the procurement process and only brings it up on appeal acts in bad faith, though the awarding authority also has an obligation to disclose all relevant facts concerning prior involvement. The appeal was ultimately dismissed.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission | Neubau Schulhaus (Architekturleistungen): Ausschluss wegen Vorbefassung. Es ist zulässig, ein Gesamtprojekt in mehrere Etappen zu unterteilen und die jeweiligen Vergabeverfahren zeitlich zu staffeln. Die Ausführung einer einzelnen Etappe stellt grundsätzlich einen eigenständigen Auftrag dar, der in der Regel keine Vorbefassung des Zuschlagsempfängers für zeitlich später auszuführende Abschnitte bewirkt (E. 2.3). Der Anbieter, der trotz Kenntnis der Vorbefassung eines Mitbewerbers eine entsprechende Rüge im Vergabeverfahren unterlässt und diese erst in der Beschwerde gegen den Zuschlag vorbringt, handelt treuwidrig. Allerdings gilt das Gebot von Treu und Glauben auch für die Vergabebehörde. Die Anbieter dürfen davon ausgehen, dass die Vergabestelle alle im Zusammenhang mit einer allfälligen Vorbefassung stehenden Tatsachen offenlegt (E. 3.1). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as the basis for the decision regarding the exclusion of a bidder from the submission process.
Cited in relation to the principle of good faith in the context of the administrative procedure.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2009.00151
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2009.00151 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 07.10.2009 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Neubau Schulhaus (Architekturleistungen): Ausschluss wegen Vorbefassung. Es ist zulässig, ein Gesamtprojekt in mehrere Etappen zu unterteilen und die jeweiligen Vergabeverfahren zeitlich zu staffeln. Die Ausführung einer einzelnen Etappe stellt grundsätzlich einen eigenständigen Auftrag dar, der in der Regel keine Vorbefassung des Zuschlagsempfängers für zeitlich später auszuführende Abschnitte bewirkt (E. 2.3).
Der Anbieter, der trotz Kenntnis der Vorbefassung eines Mitbewerbers eine entsprechende Rüge im Vergabeverfahren unterlässt und diese erst in der Beschwerde gegen den Zuschlag vorbringt, handelt treuwidrig. Allerdings gilt das Gebot von Treu und Glauben auch für die Vergabebehörde. Die Anbieter dürfen davon ausgehen, dass die Vergabestelle alle im Zusammenhang mit einer allfälligen Vorbefassung stehenden Tatsachen offenlegt (E. 3.1). Abweisung. · --- · Stichworte: · AUSSCHLUSS EINES ANBIETERS AUSSTAND RÜGEPFLICHT SUBMISSIONSRECHT TREU UND GLAUBEN VORBEFASSUNG VORBEREITUNG WISSENSVORSPRUNG · Rechtsnormen:
· § 9 SubmV § 5a VRG · Publikationen: · BEZ 2009 Nr. 57 S. 15 · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2