Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2009.00151 • VG ZH VB.2009.00151 KI-generiert

Bid Exclusion and Bad Faith in School Construction Procurement

Geschäftsnummer VB.2009.00151
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court reviewed a case concerning the exclusion of a bidder from a school building construction project due to alleged prior involvement. The court ruled that dividing a large project into phases and awarding contracts sequentially is permissible, and the execution of one phase generally does not constitute prior involvement for later phases. Furthermore, a bidder who fails to raise an objection regarding prior involvement during the procurement process and only brings it up on appeal acts in bad faith, though the awarding authority also has an obligation to disclose all relevant facts concerning prior involvement. The appeal was ultimately dismissed.

Legislator-Regeste

Amtlich

Submission | Neubau Schulhaus (Architekturleistungen): Ausschluss wegen Vorbefassung. Es ist zulässig, ein Gesamtprojekt in mehrere Etappen zu unterteilen und die jeweiligen Vergabeverfahren zeitlich zu staffeln. Die Ausführung einer einzelnen Etappe stellt grundsätzlich einen eigenständigen Auftrag dar, der in der Regel keine Vorbefassung des Zuschlagsempfängers für zeitlich später auszuführende Abschnitte bewirkt (E. 2.3). Der Anbieter, der trotz Kenntnis der Vorbefassung eines Mitbewerbers eine entsprechende Rüge im Vergabeverfahren unterlässt und diese erst in der Beschwerde gegen den Zuschlag vorbringt, handelt treuwidrig. Allerdings gilt das Gebot von Treu und Glauben auch für die Vergabebehörde. Die Anbieter dürfen davon ausgehen, dass die Vergabestelle alle im Zusammenhang mit einer allfälligen Vorbefassung stehenden Tatsachen offenlegt (E. 3.1). Abweisung.

Schlagwörter

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Ausschluss eines Anbieters Bauwerkvertrag böser Glaube Ausschreibung im öffentlichen Beschaffungswesen Novenausschluss Ausführungsprojekt

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
§ 9 SubmV
Cited as the basis for the decision regarding the exclusion of a bidder from the submission process.
§ 5a VRG
Cited in relation to the principle of good faith in the context of the administrative procedure.
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
§ 9 SubmV

Cited as the basis for the decision regarding the exclusion of a bidder from the submission process.

§ 5a VRG

Cited in relation to the principle of good faith in the context of the administrative procedure.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2009.00151

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2009.00151 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 07.10.2009 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Neubau Schulhaus (Architekturleistungen): Ausschluss wegen Vorbefassung. Es ist zulässig, ein Gesamtprojekt in mehrere Etappen zu unterteilen und die jeweiligen Vergabeverfahren zeitlich zu staffeln. Die Ausführung einer einzelnen Etappe stellt grundsätzlich einen eigenständigen Auftrag dar, der in der Regel keine Vorbefassung des Zuschlagsempfängers für zeitlich später auszuführende Abschnitte bewirkt (E. 2.3).

Der Anbieter, der trotz Kenntnis der Vorbefassung eines Mitbewerbers eine entsprechende Rüge im Vergabeverfahren unterlässt und diese erst in der Beschwerde gegen den Zuschlag vorbringt, handelt treuwidrig. Allerdings gilt das Gebot von Treu und Glauben auch für die Vergabebehörde. Die Anbieter dürfen davon ausgehen, dass die Vergabestelle alle im Zusammenhang mit einer allfälligen Vorbefassung stehenden Tatsachen offenlegt (E. 3.1). Abweisung. · --- · Stichworte: · AUSSCHLUSS EINES ANBIETERS AUSSTAND RÜGEPFLICHT SUBMISSIONSRECHT TREU UND GLAUBEN VORBEFASSUNG VORBEREITUNG WISSENSVORSPRUNG · Rechtsnormen:

· § 9 SubmV § 5a VRG · Publikationen: · BEZ 2009 Nr. 57 S. 15 · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2