Appeal Against Farmhouse Alterations Dismissed Due to Laches
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA party challenged the approval of project alterations to a listed farmhouse granted through the notification procedure, arguing that the significant scope of the changes, which involved a complete hollowing out of the structure, constituted a fundamentally different project that required a full new building permit application, not merely a subordinate modification in an administrative procedure. The court dismissed the appeal, reasoning that while the project alterations should likely have been processed through a new application rather than the simplified notification procedure due to their substantial nature, the appellant forfeited their right to appeal by waiting over six months after becoming aware of the changes to intervene, thus acting contrary to the principle of good faith.
Legislator-Regeste
AmtlichBaubewilligung | Bewilligung von Projektänderungen an inventarisiertem Bauernhaus im Anzeigeverfahren. Projektänderungen, welche in Ergänzung oder Abänderung zu einem bewilligten Projekt ergehen, dürfen nur dann im Anzeigeverfahren, d.h. ohne neue Aussteckung und Bekanntmachung ergehen, wenn sie untergeordneter Natur sind (E. 3.2). Das 2. Abänderungsprojekt stellt in seiner Gesamtheit, d.h. als Projekt mit vollständiger Auskernung des Bauernhauses, gegenüber dem ursprünglichen Baugesuch mit bedeutenden Eingriffen, aber doch weitgehender Erhaltung der horizontalen Gebäudestruktur sowie inneren und äusseren Trennwänden, ein qualitativ völlig anderes Bauvorhaben dar und hätte daher nicht im Anzeigeverfahren behandelt werden dürfen (E. 3.3). Indem die Beschwerdeführerin mit ihrer Intervention bei der Baubehörde mehr als 6 Monate nach Kenntnis der Änderungen zuwartete, hat sie ihr Rekursrecht verwirkt (E. 4.2). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe appeal was dismissed because the appellant forfeited their right to appeal by waiting too long to challenge the project changes.
This provision defines the nature of the project changes which should not have been treated under the simplified notification procedure.
This provision relates to the notification procedure under which the project changes were improperly handled.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2009.00057
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2009.00057 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 20.05.2009 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Bewilligung von Projektänderungen an inventarisiertem Bauernhaus im Anzeigeverfahren.
Projektänderungen, welche in Ergänzung oder Abänderung zu einem bewilligten Projekt ergehen, dürfen nur dann im Anzeigeverfahren, d.h. ohne neue Aussteckung und Bekanntmachung ergehen, wenn sie untergeordneter Natur sind (E. 3.2). Das 2. Abänderungsprojekt stellt in seiner Gesamtheit, d.h. als Projekt mit vollständiger Auskernung des Bauernhauses, gegenüber dem ursprünglichen Baugesuch mit bedeutenden Eingriffen, aber doch weitgehender Erhaltung der horizontalen Gebäudestruktur sowie inneren und äusseren Trennwänden, ein qualitativ völlig anderes Bauvorhaben dar und hätte daher nicht im Anzeigeverfahren behandelt werden dürfen (E. 3.3).
Indem die Beschwerdeführerin mit ihrer Intervention bei der Baubehörde mehr als 6 Monate nach Kenntnis der Änderungen zuwartete, hat sie ihr Rekursrecht verwirkt (E. 4.2). Abweisung. · --- · Stichworte: · ANZEIGEVERFAHREN BAUBEWILLIGUNG UND BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN NICHTEINTRETEN NICHTEINTRETENSENTSCHEID PROJEKTÄNDERUNG SCHUTZOBJEKT TREU UND GLAUBEN ZUSTELLUNGSBEGEHREN · Rechtsnormen: · § 13 Abs. I BauVV § 315 Abs. I PBG § 316 Abs. I PBG § 316 Abs. II PBG · Publikationen: · BEZ 2009 Nr. 26 S. 25 · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2