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VB.2009.00037 • VG ZH VB.2009.00037 KI-generiert

Concealment of Children Justifies Permit Revocation

Geschäftsnummer VB.2009.00037
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court upheld the revocation of a residence and settlement permit and the non-extension of a dependent residence permit. The applicant had initially entered Switzerland, married an older Swiss woman, fathered two illegitimate children with the current complainant, obtained a settlement permit, and divorced his wife. He then remarried the complainant and received a residence permit to stay with her. The court found that the applicant had intentionally concealed the existence of his children, a material fact, to avoid jeopardizing his settlement permit. This concealment justified the revocation and non-extension of the permits, and the court deemed the revocation proportionate.

Legislator-Regeste

Amtlich

Widerruf der Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung | Aufenthalts-/ Niederlassungbewilligung Während der ersten Ehe der Beschwerdeführenden entstand das erste Kind. Daraufhin reiste der Beschwerdeführen in die Schweiz ein, heiratete eine 14 Jahre ältere Schweizerin, zeugte mit der Beschwerdeführerin zwei weitere aussereheliche Kinder, erhielt dann die Niederlassungsbewilligung, worauf er sich von seiner Schweizer Ehefrau scheiden liess. Danach heirateten die Beschwerdeführenden zum zweiten Mal und die Beschwerdeführerin erhielt eine Aufenhaltsbewilligung zum Verbleib beim Ehemann. Sowohl AB als auch NB wurden wegen wissentlichen Verschweigens wesentlicher Tatsachen widerrufen. Da der Beschwerdeführer wusste, dass es sich bei der Existenz seiner Kinder um eine wesentliche Tatsache handelt und er diese verschwieg, um den Erhalt seiner Niederlassungbewilligung nicht zu gefährden, erfolgte der Widerruf der NB und die Nichtverlängerung der (von der NB abhängigen) AB der Beschwerdeführerin zu Recht. Die Verhältnismässigkeit des Widerrufs ist gegeben. Abweisung.

Schlagwörter

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Widerruf der Niederlassungsbewilligung Aufenthaltsbewilligung Wohnsitz des Kindes Familiennachzugsbewilligung Rücknahme der Nichtigerklärung ausländerrechtliche Wegweisung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 3 Abs. II ANAG
Cited in relation to the proportionality of the revocation.
Art. 9 Abs. IV lit. a ANAG
Cited as the legal basis for the revocation of the settlement permit due to the intentional concealment of essential facts.
Art. 13f ANAG
Cited in relation to the proportionality of the revocation.
Art. 17 Abs. II ANAG
Cited as the legal basis for the revocation of the residence permit, which was dependent on the settlement permit.
Art. 13 Abs. I BV
Cited in relation to the proportionality of the revocation.
Art. 8 Abs. I EMRK
Cited in relation to the proportionality of the revocation.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 9 Abs. IV lit. a ANAG

Cited as the legal basis for the revocation of the settlement permit due to the intentional concealment of essential facts.

Art. 17 Abs. II ANAG

Cited as the legal basis for the revocation of the residence permit, which was dependent on the settlement permit.

Art. 3 Abs. II ANAG

Cited in relation to the proportionality of the revocation.

Art. 13f ANAG

Cited in relation to the proportionality of the revocation.

Art. 13 Abs. I BV

Cited in relation to the proportionality of the revocation.

Art. 8 Abs. I EMRK

Cited in relation to the proportionality of the revocation.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2009.00037

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2009.00037 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 26.08.2009 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 19.04.2010 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Widerruf der Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung · Aufenthalts-/ Niederlassungbewilligung Während der ersten Ehe der Beschwerdeführenden entstand das erste Kind. Daraufhin reiste der Beschwerdeführen in die Schweiz ein, heiratete eine 14 Jahre ältere Schweizerin, zeugte mit der Beschwerdeführerin zwei weitere aussereheliche Kinder, erhielt dann die Niederlassungsbewilligung, worauf er sich von seiner Schweizer Ehefrau scheiden liess.

Danach heirateten die Beschwerdeführenden zum zweiten Mal und die Beschwerdeführerin erhielt eine Aufenhaltsbewilligung zum Verbleib beim Ehemann. Sowohl AB als auch NB wurden wegen wissentlichen Verschweigens wesentlicher Tatsachen widerrufen. Da der Beschwerdeführer wusste, dass es sich bei der Existenz seiner Kinder um eine wesentliche Tatsache handelt und er diese verschwieg, um den Erhalt seiner Niederlassungbewilligung nicht zu gefährden, erfolgte der Widerruf der NB und die Nichtverlängerung der (von der NB abhängigen) AB der Beschwerdeführerin zu Recht.

Die Verhältnismässigkeit des Widerrufs ist gegeben. Abweisung. · --- · Stichworte: · AUFENTHALTSBEWILLIGUNG NICHTVERLÄNGERUNG NIEDERLASSUNGSBEWILLIGUNG VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT VORSORGLICHE MASSNAHME WIDERRUF DER AUFENTHALTSBEWILLIGUNG WIDERRUF DER NIEDERLASSUNGSBEWILLIGUNG · Rechtsnormen: · Art. 3 Abs. II ANAG Art. 9 Abs. IV lit. a ANAG Art. 13f ANAG Art. 17 Abs. II ANAG Art. 13 Abs. I BV Art. 8 Abs. I EMRK · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3