Naturalization of Mentally Disabled Individual Despite Inability to Self-Support
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court addressed the re-admittance of a request concerning the naturalization of a young person with a mental disability who was incapable of self-support, following a prior district council decision compelling the municipality to grant citizenship. The Federal Supreme Court had previously overturned the municipal decision, finding that denying naturalization based on the inability to sustain oneself constituted indirect discrimination requiring qualified justification, which the municipality's financial interest could not provide. Adopting this federal jurisprudence, the Administrative Court dismissed the municipality's appeal against the decision favoring naturalization, thereby upholding the right to citizenship for the disabled individual.
Legislator-Regeste
AmtlichEinbürgerung | Einbürgerung einer geistig behinderten Jugendlichen (Wiederaufnahme VB.2006.00459) Das Verwaltungsgericht hiess die Beschwerde einer Gemeinde gegen einen bezirksrätlichen Beschluss gut, gemäss welchem diese eine geistig behinderte und nicht zur Selbsterhaltung fähige Jugendliche in ihr Gemeindebürgerrecht aufzunehmen habe (VB.2006.000459). Gegen diesen Entscheid gelangte die einbürgerungswillige Jugendliche an das Bundesgericht. Dieses hiess die Beschwerde gut mit der Begründung, die behinderte Jugendliche werde in ihrer konkreten Situation im Hinblick auf das Kriterium der wirtschaftlichen Erhaltungsfähigkeit indirekt diskriminiert; diese indirekte Diskriminierung bedürfe einer qualifizierten Rechtfertigung. Durch das finanzielle Interesse einer Gemeinde könne die Diskriminierung nicht in qualifizierter Weise gerechtfertigt werden (vgl. 1D_19/2007, www.bger.ch). Das Verwaltungsgericht übernimmt diese Beurteilung und weist die Beschwerde ab. Abweisung
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KI-generiertThe court adopted the Federal Supreme Court's reasoning regarding indirect discrimination against a disabled person in the context of naturalization.
This provision is cited among the applicable legal norms and relates to the procedural framework of the case.
This provision concerning communal rights statutes is cited among the applicable legal norms.
This provision of the Cantonal Law on Municipalities is cited among the applicable legal norms.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2009.00014
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2009.00014 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 04.02.2009 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Einbürgerung · Einbürgerung einer geistig behinderten Jugendlichen (Wiederaufnahme VB.2006.00459) Das Verwaltungsgericht hiess die Beschwerde einer Gemeinde gegen einen bezirksrätlichen Beschluss gut, gemäss welchem diese eine geistig behinderte und nicht zur Selbsterhaltung fähige Jugendliche in ihr Gemeindebürgerrecht aufzunehmen habe (VB.2006.000459).
Gegen diesen Entscheid gelangte die einbürgerungswillige Jugendliche an das Bundesgericht. Dieses hiess die Beschwerde gut mit der Begründung, die behinderte Jugendliche werde in ihrer konkreten Situation im Hinblick auf das Kriterium der wirtschaftlichen Erhaltungsfähigkeit indirekt diskriminiert; diese indirekte Diskriminierung bedürfe einer qualifizierten Rechtfertigung. Durch das finanzielle Interesse einer Gemeinde könne die Diskriminierung nicht in qualifizierter Weise gerechtfertigt werden (vgl. 1D_19/2007, www.bger.ch). Das Verwaltungsgericht übernimmt diese Beurteilung und weist die Beschwerde ab.
Abweisung · --- · Stichworte: · ANSPRUCH BEHINDERUNG BUNDESGERICHT BÜRGERRECHT DISKRIMINIERUNG EINBÜRGERUNG FISKALISCHE INTERESSEN FÜRSORGEABHÄNGIGKEIT GRUNDRECHT VERFASSUNGSMÄSSIGKEIT WIEDERAUFNAHME WIRTSCHAFTLICHE ERHALTUNGSFÄHIGKEIT · Rechtsnormen: · Art. 8 Abs. 2 BV § 22 BÜRGERRV § 21 GemeindeG § 43 lit. l VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2