Abuse of Process in Building Permit Appeal Regarding Neighborhood Plan Access Provisions
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered an appeal against a building permit for the construction of single-family homes in a core zone, where the appellant, who had previously participated in a neighborhood planning process, was now challenging the road access provisions, specifically demanding the creation of a turning area that was omitted during the prior plan. The court ruled that the appellant's pursuit of remedies in the building permit procedure was an abuse of process because their actions were contradictory to the interests settled in the earlier neighborhood plan, where demanding the turning area would likely have burdened their own property, thus finding the current appeal to be a wrongful commercialization of neighborly appeal rights contrary to the principle of good faith.
Legislator-Regeste
AmtlichBaubewilligung | Neubau von Einfamilienhäusern in Kernzone: Rechtsmissbräuchliche Beanspruchung der Rechtsmittelbefugnis. Die Beanspruchung der Rechtsmittelbefugnis kann unter Umständen missbräuchlich sein, so beispielsweise wenn der Anfechtende damit Vertrauen täuscht, welches durch eigenes Handeln geschaffen worden ist, oder wenn die Rechtsbehelfe des Nachbarn im Baubewilligungsverfahren zweckwidrig kommerzialisiert werden. Der Beschwerdeführer verhält sich widersprüchlich, wenn er einen weitergehenden Ausbau des Erschliessungswegs und insbesondere die Schaffung eines Wendeplatzes statt im vor wenigen Jahren abgeschlossenen Quartierplanverfahren, das einen Ausgleich der Interessen der betroffenen Grundeigentümer ermöglicht, heute im Baubewilligungsverfahren fordert. Das gilt umso mehr, als damals die Ausscheidung eines Wendeplatzes im Rahmen des Quartierplanverfahrens kaum ohne Belastung seines eigenen Grundstücks erfolgt wäre (E. 2.3). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision likely relates to the fundamental rights or principles underpinning the court's decision regarding the abuse of rights (Rechtsmissbrauch).
This section of the cantonal building code was used in the final decision.
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Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2009.00001
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2009.00001 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 11.03.2009 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 14.05.2009 nicht eingetreten. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Neubau von Einfamilienhäusern in Kernzone: Rechtsmissbräuchliche Beanspruchung der Rechtsmittelbefugnis. Die Beanspruchung der Rechtsmittelbefugnis kann unter Umständen missbräuchlich sein, so beispielsweise wenn der Anfechtende damit Vertrauen täuscht, welches durch eigenes Handeln geschaffen worden ist, oder wenn die Rechtsbehelfe des Nachbarn im Baubewilligungsverfahren zweckwidrig kommerzialisiert werden.
Der Beschwerdeführer verhält sich widersprüchlich, wenn er einen weitergehenden Ausbau des Erschliessungswegs und insbesondere die Schaffung eines Wendeplatzes statt im vor wenigen Jahren abgeschlossenen Quartierplanverfahren, das einen Ausgleich der Interessen der betroffenen Grundeigentümer ermöglicht, heute im Baubewilligungsverfahren fordert. Das gilt umso mehr, als damals die Ausscheidung eines Wendeplatzes im Rahmen des Quartierplanverfahrens kaum ohne Belastung seines eigenen Grundstücks erfolgt wäre (E. 2.3). Abweisung. · --- · Stichworte:
· BAUBEWILLIGUNG UND BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN ERSCHLIESSUNG, RÜCKWÄRTIGE LEGITIMATION QUARTIERPLANVERFAHREN RECHTSMISSBRAUCH RECHTSMISSBRAUCHSVERBOT RECHTSMITTELBEFUGNIS TREU UND GLAUBEN WENDEPLATZ · Rechtsnormen: · Art. 5 Abs. III BV § 240 PBG § 338a Abs. I PBG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3