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VB.2009.00001 • VG ZH VB.2009.00001 KI-generiert

Abuse of Process in Building Permit Appeal Regarding Neighborhood Plan Access Provisions

Geschäftsnummer VB.2009.00001
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court considered an appeal against a building permit for the construction of single-family homes in a core zone, where the appellant, who had previously participated in a neighborhood planning process, was now challenging the road access provisions, specifically demanding the creation of a turning area that was omitted during the prior plan. The court ruled that the appellant's pursuit of remedies in the building permit procedure was an abuse of process because their actions were contradictory to the interests settled in the earlier neighborhood plan, where demanding the turning area would likely have burdened their own property, thus finding the current appeal to be a wrongful commercialization of neighborly appeal rights contrary to the principle of good faith.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung | Neubau von Einfamilienhäusern in Kernzone: Rechtsmissbräuchliche Beanspruchung der Rechtsmittelbefugnis. Die Beanspruchung der Rechtsmittelbefugnis kann unter Umständen missbräuchlich sein, so beispielsweise wenn der Anfechtende damit Vertrauen täuscht, welches durch eigenes Handeln geschaffen worden ist, oder wenn die Rechtsbehelfe des Nachbarn im Baubewilligungsverfahren zweckwidrig kommerzialisiert werden. Der Beschwerdeführer verhält sich widersprüchlich, wenn er einen weitergehenden Ausbau des Erschliessungswegs und insbesondere die Schaffung eines Wendeplatzes statt im vor wenigen Jahren abgeschlossenen Quartierplanverfahren, das einen Ausgleich der Interessen der betroffenen Grundeigentümer ermöglicht, heute im Baubewilligungsverfahren fordert. Das gilt umso mehr, als damals die Ausscheidung eines Wendeplatzes im Rahmen des Quartierplanverfahrens kaum ohne Belastung seines eigenen Grundstücks erfolgt wäre (E. 2.3). Abweisung.

Schlagwörter

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Zutrittsrecht im Sachenrecht Baubewilligung Verfahrensmissbrauch Bauzone Treu und Glauben Planungsverfahren

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 5 Abs. III BV

This provision likely relates to the fundamental rights or principles underpinning the court's decision regarding the abuse of rights (Rechtsmissbrauch).

§ 240 PBG

This section of the cantonal building code was used in the final decision.

§ 338a Abs. I PBG

This section of the cantonal building code was used in the final decision.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2009.00001

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2009.00001 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 11.03.2009 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 14.05.2009 nicht eingetreten. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Neubau von Einfamilienhäusern in Kernzone: Rechtsmissbräuchliche Beanspruchung der Rechtsmittelbefugnis. Die Beanspruchung der Rechtsmittelbefugnis kann unter Umständen missbräuchlich sein, so beispielsweise wenn der Anfechtende damit Vertrauen täuscht, welches durch eigenes Handeln geschaffen worden ist, oder wenn die Rechtsbehelfe des Nachbarn im Baubewilligungsverfahren zweckwidrig kommerzialisiert werden.

Der Beschwerdeführer verhält sich widersprüchlich, wenn er einen weitergehenden Ausbau des Erschliessungswegs und insbesondere die Schaffung eines Wendeplatzes statt im vor wenigen Jahren abgeschlossenen Quartierplanverfahren, das einen Ausgleich der Interessen der betroffenen Grundeigentümer ermöglicht, heute im Baubewilligungsverfahren fordert. Das gilt umso mehr, als damals die Ausscheidung eines Wendeplatzes im Rahmen des Quartierplanverfahrens kaum ohne Belastung seines eigenen Grundstücks erfolgt wäre (E. 2.3). Abweisung. · --- · Stichworte:

· BAUBEWILLIGUNG UND BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN ERSCHLIESSUNG, RÜCKWÄRTIGE LEGITIMATION QUARTIERPLANVERFAHREN RECHTSMISSBRAUCH RECHTSMISSBRAUCHSVERBOT RECHTSMITTELBEFUGNIS TREU UND GLAUBEN WENDEPLATZ · Rechtsnormen: · Art. 5 Abs. III BV § 240 PBG § 338a Abs. I PBG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3