Social Assistance for School Bag Costs
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe dispute concerned whether the cost of a school bag should be covered by social assistance recipients from their basic living allowance or provided as a separate expense. The court upheld the lower authority's position, reasoning that a school bag is not an item exclusively linked to formal schooling but should be categorized as a "small household item" whose purchase must be covered by the basic needs allowance according to relevant guidelines for economic aid. Consequently, the appeal regarding the separate provision of funds for the school bag was dismissed.
Legislator-Regeste
AmtlichSozialhilfe | Sozialhilfe: Kosten für eine Schultasche Rechtsgrundlagen (E. 3). Der Rechtsstreit beschränkt sich auf die Frage, ob die Kosten für eine Schultasche aus dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt zu decken sind oder ob sie separat übernommen werden müssen (vgl. E. 2.3). Die vorinstanzliche Auffassung, wonach die Schultasche aus dem Grundbedarf zu bezahlen ist, ist nicht zu beanstanden. Bei einer Schultasche handelt es sich nicht um einen Gegenstand, der einzig und allein mit der Absolvierung einer Schulausbildung verbunden ist. Sie ist zu den "kleinen Haushaltsgegenständen" zu zählen, deren Anschaffung nach den SKOS-Richtlinien aus dem Grundbedarf zu bezahlen ist (E. 4). Abweisung der Beschwerde, soweit auf sie eingetreten wird (E. 5).
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision is cited as the legal basis concerning social assistance, which is the subject matter of the decision ultimately dismissing the appeal.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2008.00513
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2008.00513 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 18.03.2009 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Sozialhilfe: Kosten für eine Schultasche Rechtsgrundlagen (E. 3). Der Rechtsstreit beschränkt sich auf die Frage, ob die Kosten für eine Schultasche aus dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt zu decken sind oder ob sie separat übernommen werden müssen (vgl. E. 2.3).
Die vorinstanzliche Auffassung, wonach die Schultasche aus dem Grundbedarf zu bezahlen ist, ist nicht zu beanstanden. Bei einer Schultasche handelt es sich nicht um einen Gegenstand, der einzig und allein mit der Absolvierung einer Schulausbildung verbunden ist. Sie ist zu den "kleinen Haushaltsgegenständen" zu zählen, deren Anschaffung nach den SKOS-Richtlinien aus dem Grundbedarf zu bezahlen ist (E. 4). Abweisung der Beschwerde, soweit auf sie eingetreten wird (E. 5). · --- · Stichworte: · GRUNDBEDARF SCHULBESUCH SOZIALHILFE WIRTSCHAFTLICHE HILFE · Rechtsnormen:
· § 14 SHG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4