Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2008.00492 • VG ZH VB.2008.00492 KI-generiert

Administrative Court Upholds Rejection of Large Mobile Antenna Permit

Geschäftsnummer VB.2008.00492
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The administrative court upheld the rejection of a building permit for a mobile communication antenna installation proposed to remedy incomplete UMTS coverage, because the planned facility, featuring six dual-band antennas and eight microwave antennas, was considered exceptionally large in its form and size compared to typical base stations previously accepted by case law, even in residential zones. The court reasoned that the applicant failed to demonstrate active exploration of alternative, better-integrated locations, leading to the conclusion that the negative impact on the built environment outweighed the interest of the provider and its customers in resolving the coverage gap.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung | Baubewilligung für Mobilfunk-Antennenanlage: Einordnung. Interessenabwägung. Die geplante Anlage mit sechs Dualbandantennen und acht Richtfunkrundantennen weist eine ungewöhnliche Gestalt bzw. Grösse auf und kann mit guten Gründen als ausserordentlich gross bezeichnet werden. Wenn Mobilfunkanlagen von der Rechtsprechung unter dem Gesichtspunkt der Einordnung auch im Bereich von Wohnzonen weit gehend als zulässig erachtet werden, dann betraf dies jeweils "gewöhnliche Mobilfunk-Basisstationen", deren Dimensionen nicht mit derjenigen der vorliegenden Anlage vergleichbar sind (E. 4.4). Die Vorinstanz hat das Interesse der Mobilfunkbetreiberinnen und ihrer Kunden an der Behebung der lückenhaften UMTS-Versorgung als geringer gewichtet als die Beeinträchtigung der baulichen Umgebung durch die geplante Anlage. Das ist insbesondere auch deshalb gerechtfertigt, weil die Beschwerdeführerin in keiner Weise dargelegt hat, dass sie nach anderen Standorten und Lösungsmöglichkeiten, die eine bessere Einordnung ermöglichen, aktiv gesucht hat (E. 5). Abweisung.

Schlagwörter

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Mobilfunkantennenbewilligung Baubewilligung Bauzone Gesuch an eine Behörde Plangenehmigung nicht ionisierende Strahlung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 238 Abs. I PBG

This provision is the substantive legal basis cited, corresponding to the dismissal of the appeal regarding the building permit for the mobile phone antenna system.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2008.00492

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2008.00492 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 11.03.2009 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Baubewilligung für Mobilfunk-Antennenanlage: Einordnung. Interessenabwägung. Die geplante Anlage mit sechs Dualbandantennen und acht Richtfunkrundantennen weist eine ungewöhnliche Gestalt bzw. Grösse auf und kann mit guten Gründen als ausserordentlich gross bezeichnet werden.

Wenn Mobilfunkanlagen von der Rechtsprechung unter dem Gesichtspunkt der Einordnung auch im Bereich von Wohnzonen weit gehend als zulässig erachtet werden, dann betraf dies jeweils "gewöhnliche Mobilfunk-Basisstationen", deren Dimensionen nicht mit derjenigen der vorliegenden Anlage vergleichbar sind (E. 4.4). Die Vorinstanz hat das Interesse der Mobilfunkbetreiberinnen und ihrer Kunden an der Behebung der lückenhaften UMTS-Versorgung als geringer gewichtet als die Beeinträchtigung der baulichen Umgebung durch die geplante Anlage. Das ist insbesondere auch deshalb gerechtfertigt, weil die Beschwerdeführerin in keiner Weise dargelegt hat, dass sie nach anderen Standorten und Lösungsmöglichkeiten, die eine bessere Einordnung ermöglichen, aktiv gesucht hat (E. 5).

Abweisung. · --- · Stichworte: · AUGENSCHEIN EINORDNUNG GESTALTUNG UND EINORDNUNG INFORMATIONSFREIHEIT INTERESSENABWÄGUNG MOBILFUNKANLAGE MOBILFUNKANTENNE NICHTIONISIERENDE STRAHLUNG WIRTSCHAFTSFREIHEIT · Rechtsnormen: · § 238 Abs. I PBG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4