Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2008.00472 • VG ZH VB.2008.00472 KI-generiert

Improper Change of Legal Basis in Administrative Appeal

Geschäftsnummer VB.2008.00472
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The administrative court reviewed an appeal concerning social assistance where the municipality, in its response filed after the deadline, attempted to change the legal basis for discontinuing aid from a breach of the duty to cooperate to a lack of need due to support from the recipient's mother. The court ruled that because the municipality introduced a substantially different factual scenario and legal ground outside the original scope of the dispute, this constituted an impermissible change of the subject matter, and therefore the late-filed response was not to be considered, leading to the dismissal of the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Sozialhilfe | Sozialhilfe: Unzulässige Änderung des Streitgegenstands Die nach Fristablauf eingereichte Beschwerdeantwort ist nicht zu berücksichtigen (E. 2). Rechtsgrundlagen der unzulässigen Änderung des Streitgegenstands (E. 3). Die Verletzung der Mitwirkungspflicht, mit welcher die Einstellung der wirtschaftlichen Hilfe begründet worden war, wurde vom Bezirksrat zu Recht verneint; die beschwerdeführende Gemeinde beruft sich nicht mehr darauf, sondern auf die fehlende Bedürftigkeit der Hilfeempfängerin infolge Unterstützung durch ihre Mutter. Damit stellt sie auf einen wesentlich verschiedenen, ausserhalb des Streitgegenstands liegenden Sachverhalt ab und stützt sich auf einen wesentlich abweichenden Rechtsgrund; demnach handelt es sich um eine unzulässige Änderung des Streitgegenstands (E. 3.3). Abweisung der Beschwerde

Schlagwörter

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administrative Entlassung unentgeltliche Rechtspflege Streitgegenstand Sachverhaltsgrundlage Revisionsgrund Praxisänderung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 52 Abs. II VRG

This provision likely served as the procedural basis for rejecting the untimely appeal response (or addressing the unauthorized change of subject matter) which is central to the decision's outcome.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2008.00472

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2008.00472 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 28.01.2009 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Sozialhilfe: Unzulässige Änderung des Streitgegenstands Die nach Fristablauf eingereichte Beschwerdeantwort ist nicht zu berücksichtigen (E. 2). Rechtsgrundlagen der unzulässigen Änderung des Streitgegenstands (E. 3). Die Verletzung der Mitwirkungspflicht, mit welcher die Einstellung der wirtschaftlichen Hilfe begründet worden war, wurde vom Bezirksrat zu Recht verneint; die beschwerdeführende Gemeinde beruft sich nicht mehr darauf, sondern auf die fehlende Bedürftigkeit der Hilfeempfängerin infolge Unterstützung durch ihre Mutter.

Damit stellt sie auf einen wesentlich verschiedenen, ausserhalb des Streitgegenstands liegenden Sachverhalt ab und stützt sich auf einen wesentlich abweichenden Rechtsgrund; demnach handelt es sich um eine unzulässige Änderung des Streitgegenstands (E. 3.3). Abweisung der Beschwerde · --- · Stichworte: · ÄNDERUNG FRISTVERSÄUMNIS NOVEN STREITGEGENSTAND WIRTSCHAFTLICHE HILFE · Rechtsnormen: · § 14 SHG § 52 Abs. II VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3