Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2008.00464 • VG ZH VB.2008.00464 KI-generiert

End-of-Life Services Land-Use Ban Upheld

Geschäftsnummer VB.2008.00464
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court upheld a precautionary land-use ban concerning end-of-life support services in a residential zone with commercial concessions. Despite the existence of commercial spaces, the court found that such services could create intangible emissions that significantly interfere with the zone's residential use, thus potentially requiring a building permit. The court determined there were sufficient grounds to justify the ban to ensure compliance with building regulations, and that this did not unduly restrict the applicant's fundamental rights.

Legislator-Regeste

Amtlich

vorsorgliches Nutzungsverbot (aufschiebene Wirkung) | Sterbebegleitungen in Wohnzone mit Gewerbeerleichterung. Baubewilligungspflicht. Vorsorgliches Nutzungsverbot. Sterbebegleitungen in einer Wohnzone mit Gewerbeerleichterung sind ungeachtet des Umstands, dass bestehende Gewerberäume betroffen sind, baurechtlich nicht von vornherein unproblematisch. Insbesondere allfällige ideelle Immissionen, welche die zonengemässe Wohnnutzung erheblich beeinträchtigen, könnten einer Baubewilligung entgegenstehen. Es bestehen jedenfalls hinreichende Anhaltspunkte für eine Baubewilligungspflicht, welche das zur Durchsetzung dieser Pflicht verfügte vorsorgliche Nutzungsverbot zu rechtfertigen vermögen. Dadurch dürften die vom Beschwerdeführer angerufenen Grundrechte nicht unzulässigerweise eingeschränkt werden (E. 2.3). Abweisung.

Schlagwörter

KI-generiert
Grundstücksnutzung Bewilligungskonformität Wohnnutzung Geschäftszone Recht auf Leben Verwendungsrecht

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
§ 309 Abs. I lit. b PBG

Cited as the legal basis for the precautionary prohibition of use.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2008.00464

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

Druckansicht

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2008.00464 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 12.11.2008 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · vorsorgliches Nutzungsverbot (aufschiebene Wirkung) · Sterbebegleitungen in Wohnzone mit Gewerbeerleichterung. Baubewilligungspflicht. Vorsorgliches Nutzungsverbot. Sterbebegleitungen in einer Wohnzone mit Gewerbeerleichterung sind ungeachtet des Umstands, dass bestehende Gewerberäume betroffen sind, baurechtlich nicht von vornherein unproblematisch.

Insbesondere allfällige ideelle Immissionen, welche die zonengemässe Wohnnutzung erheblich beeinträchtigen, könnten einer Baubewilligung entgegenstehen. Es bestehen jedenfalls hinreichende Anhaltspunkte für eine Baubewilligungspflicht, welche das zur Durchsetzung dieser Pflicht verfügte vorsorgliche Nutzungsverbot zu rechtfertigen vermögen. Dadurch dürften die vom Beschwerdeführer angerufenen Grundrechte nicht unzulässigerweise eingeschränkt werden (E. 2.3). Abweisung. · --- · Stichworte: · BAUBEWILLIGUNG UND BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN BAUBEWILLIGUNGSPFLICHT FREITODBEGLEITUNG IDEELLE IMMISSION IMMISSIONEN NUTZUNGSÄNDERUNG NUTZUNGSVERBOT STERBEBEGLEITUNG WOHNZONE MIT GEWERBEERLEICHTERUNG · Rechtsnormen:

· § 309 Abs. I lit. b PBG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4