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VB.2008.00422 • VG ZH VB.2008.00422 KI-generiert

Social Assistance Housing Cost Calculation and Actual Residence Dispute

Geschäftsnummer VB.2008.00422
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns the calculation of housing costs for social assistance. The court determined that while a lease agreement may list multiple tenants, it doesn't definitively establish who actually resides in the apartment. The social assistance authority had not adequately investigated the actual living situation, necessitating further inquiry. The court upheld the initial decision to return the case to the lower instance, as this offered a significant opportunity to shorten the proceedings, and allowed for the imposition of conditions for seeking more affordable housing upon the recalculation of costs. The municipality's appeal was dismissed.

Legislator-Regeste

Amtlich

Sozialhilfe | Sozialhilfe: Wohnkosten Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts (E. 1.2) und Streitwert (E. 1.2). Rückweisungsentscheide sind anfechtbar, wenn die Möglichkeit einer erheblichen Verfahrensverkürzung besteht. Dies ist in der vorliegenden Konstellation der Fall (E. 1.3). Wenn gemäss Mietvertrag eine Mehrzahl von Mietern einer Wohnung besteht, lässt sich daraus keine direkte Aussage ableiten, wer die Wohnung tatsächlich bewohnt, und zwar unabhängig vom Innenverhältnis dieser Mieter untereinander (z.B. Solidarhaftung) (E. 3.1). Die Sozialhilfebehörde hat die genauen Wohnverhältnisse nicht geprüft, was nachzuholen ist (E. 3.2). Ist mit der Rückweisung an die Erstinstanz eine neue Festlegung der anrechenbaren Wohnkosten verbunden, so können mit der Neufestsetzung Auflagen verbunden werden, eine günstigere Wohnung zu suchen (E. 3.3). Die vom Bezirksrat angeordnete Rückweisung ist nicht zu beanstanden. Abweisung der Beschwerde der Gemeinde (E. 4).

Schlagwörter

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Berechnung der Sozialhilfe Sozialwohnung Kostenberechnung Fürsorgegemeinde Lebenskosten Mieter

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 14 SHG

Cited as the legal basis for the court's jurisdiction over the case concerning social assistance.

§ 15 Abs. I SHG

Cited for the principle that a court can remand a case to a lower instance if it leads to a significant shortening of proceedings, which was deemed applicable in this instance.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2008.00422

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2008.00422 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 09.03.2009 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Sozialhilfe: Wohnkosten Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts (E. 1.2) und Streitwert (E. 1.2). Rückweisungsentscheide sind anfechtbar, wenn die Möglichkeit einer erheblichen Verfahrensverkürzung besteht. Dies ist in der vorliegenden Konstellation der Fall (E. 1.3).

Wenn gemäss Mietvertrag eine Mehrzahl von Mietern einer Wohnung besteht, lässt sich daraus keine direkte Aussage ableiten, wer die Wohnung tatsächlich bewohnt, und zwar unabhängig vom Innenverhältnis dieser Mieter untereinander (z.B. Solidarhaftung) (E. 3.1). Die Sozialhilfebehörde hat die genauen Wohnverhältnisse nicht geprüft, was nachzuholen ist (E. 3.2). Ist mit der Rückweisung an die Erstinstanz eine neue Festlegung der anrechenbaren Wohnkosten verbunden, so können mit der Neufestsetzung Auflagen verbunden werden, eine günstigere Wohnung zu suchen (E. 3.3).

Die vom Bezirksrat angeordnete Rückweisung ist nicht zu beanstanden. Abweisung der Beschwerde der Gemeinde (E. 4). · --- · Stichworte: · MIETVERTRAG SOLIDARHAFTUNG SOZIALHILFE WIRTSCHAFTLICHE HILFE WOHNKOSTENANTEIL WOHNUNG · Rechtsnormen: · § 14 SHG § 15 Abs. I SHG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4