Family Reunification Appeal Following Custodian's Death
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA person who had divorced and remarried a citizen filed for family reunification for their two minor children remaining in their home country under the care of their grandmother, which was initially denied because the authorities believed the grandmother could still provide adequate care despite her declining health. However, upon appeal, the court remanded the case for reconsideration because the appellants submitted new evidence demonstrating the grandmother's intervening death, which constituted a significant new fact necessitating a reassessment of the children's best interests and custodial situation under relevant immigration and constitutional provisions.
Legislator-Regeste
AmtlichAufenthaltsbewilligung (Familiennachzug) | Familiennachzug bei Versterben der Betreuungsperson der Kinder im Heimatstaat Die Beschwerdeführerin reiste 2002 in die Schweiz ein. Im Jahr 2006 liess sie sich von ihrem damaligen Ehemann scheiden und heiratete den Beschwerdeführer, der die schweizerische Staatsbürgerschaft besitzt. Die zwei 1992 und 1994 geborenen Kinder der Beschwerdeführerin verblieben in der Elfenbeinküste und wurden von der Grossmutter betreut. Das im November 2006 gestellte Nachzugsgesuch für die beiden Kinder wies das Migrationsamt der Sicherheitsdirektion ab. Dieser Entscheid wurde vom Regierungsrat bestätigt mit der Begründung, die Grossmutter sei trotz ihres verschlechterten Gesundheitszustands noch in der Lage, eine altersgerechte Betreuung der Kinder zu gewährleisten. Die Beschwerdeführenden reichten am 17. September 2008 eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein. Mit Eingabe vom 21. Oktober 2008 reichten sie mehrere Dokumente nach, aus denen hervorgeht, dass die Grossmutter am 10. September 2008 verstorben ist. Aufgrund dieser erheblichen neuen Tatsache beschloss das Verwaltungsgericht die Rückweisung an die Sicherheitsdirektion. Rückweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe case was remanded to the Security Directorate for re-evaluation based on a new key fact (death of the grandmother).
This provision governs the procedural costs, which are part of the final orders regarding the remand.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2008.00413
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2008.00413 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 19.11.2008 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthaltsbewilligung (Familiennachzug) · Familiennachzug bei Versterben der Betreuungsperson der Kinder im Heimatstaat Die Beschwerdeführerin reiste 2002 in die Schweiz ein. Im Jahr 2006 liess sie sich von ihrem damaligen Ehemann scheiden und heiratete den Beschwerdeführer, der die schweizerische Staatsbürgerschaft besitzt. Die zwei 1992 und 1994 geborenen Kinder der Beschwerdeführerin verblieben in der Elfenbeinküste und wurden von der Grossmutter betreut. Das im November 2006 gestellte Nachzugsgesuch für die beiden Kinder wies das Migrationsamt der Sicherheitsdirektion ab. Dieser Entscheid wurde vom Regierungsrat bestätigt mit der Begründung, die Grossmutter sei trotz ihres verschlechterten Gesundheitszustands noch in der Lage, eine altersgerechte Betreuung der Kinder zu gewährleisten.
Die Beschwerdeführenden reichten am 17. September 2008 eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein. Mit Eingabe vom 21. Oktober 2008 reichten sie mehrere Dokumente nach, aus denen hervorgeht, dass die Grossmutter am 10. September 2008 verstorben ist. Aufgrund dieser erheblichen neuen Tatsache beschloss das Verwaltungsgericht die Rückweisung an die Sicherheitsdirektion. Rückweisung. · --- · Stichworte: · BETREUER/-IN BETREUUNG BETREUUNGSSITUATION BETREUUNGSVERHÄLTNISSE NACHZUG NACHZUGSGESUCH NACHZUGSRECHT NEUBEURTEILUNG NOVEN RÜCKWEISUNG SISTIERUNG VORSORGLICHE MASSNAHME · Rechtsnormen: · Art. 17 Abs. II ANAG Art. 126 Abs. I AuG Art. 83 lit. c BGG Art. 13 Abs. I BV Art. 8 Abs. I EMRK Zus. 64 Abs. I VRG § 13 Abs. II VRG § 17 Abs. II VRG § 43 Abs. I lit. h VRG § 43 Abs. II VRG § 52 Abs. II VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3