Driver's Appeal for Speeding Suspension Reduced Due to Procedural Delays
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA driver appealed a license suspension for significant speeding, arguing the circumstances should mitigate the penalty and that he believed he was driving outside of a populated area. The court rejected these arguments, as the speeding level was considered severe and his belief about his location was unsubstantiated. However, the court reduced the suspension period due to excessive delays in the legal process, finding that the authorities had not acted with sufficient speed and the driver had behaved appropriately during the prolonged proceedings.
Legislator-Regeste
AmtlichFührerausweisentzug | Warnungsentzug. Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung; Reduktion der Entzugsdauer wegen übermässig langer Verfahrensdauer. Der Beschwerdeführer beruft sich lediglich auf die konkreten Umstände, die bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften um 25 km/h oder mehr auch nach der neueren Praxis des Bundesgerichts jedoch nicht zu berücksichtigen sind (E. 3.3). Er hat auch keine nachvollziehbaren Gründe für seine Annahme, er befinde sich immer noch ausserorts, dargetan (E. 3.4). In Ausnahmefällen ist eine Verkürzung der Entzugsdauer möglich, wenn das Verfahren verhältnismässig lange gedauert hat, der Betroffene sich während dieser Zeit wohl verhalten hat und ihn an der langen Verfahrensdauer keine Schuld trifft. Die Pflicht zur Verfahrensbeschleunigung wurde im vorliegenden Fall - wenn auch in unterschiedlichem Umfang - durch die Vorinstanzen verletzt. Da auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Entzugsdauer angemessen zu reduzieren (E. 4). Teilweise Gutheissung.
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KI-generiertCited as the legal basis for the driver's license suspension due to a serious traffic offense.
Cited as the legal basis for the driver's license suspension due to a serious traffic offense.
Cited in the context of reducing the suspension period due to excessive procedural delay.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2008.00258
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2008.00258 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 11.02.2009 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 01.09.2009 teilweise gutgeheissen. · Rechtsgebiet: · Administrativmassnahmen im Strassenverkehr · Betreff: · Führerausweisentzug · Warnungsentzug. Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung; Reduktion der Entzugsdauer wegen übermässig langer Verfahrensdauer. Der Beschwerdeführer beruft sich lediglich auf die konkreten Umstände, die bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften um 25 km/h oder mehr auch nach der neueren Praxis des Bundesgerichts jedoch nicht zu berücksichtigen sind (E. 3.3).
Er hat auch keine nachvollziehbaren Gründe für seine Annahme, er befinde sich immer noch ausserorts, dargetan (E. 3.4). In Ausnahmefällen ist eine Verkürzung der Entzugsdauer möglich, wenn das Verfahren verhältnismässig lange gedauert hat, der Betroffene sich während dieser Zeit wohl verhalten hat und ihn an der langen Verfahrensdauer keine Schuld trifft. Die Pflicht zur Verfahrensbeschleunigung wurde im vorliegenden Fall - wenn auch in unterschiedlichem Umfang - durch die Vorinstanzen verletzt. Da auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Entzugsdauer angemessen zu reduzieren (E. 4).
Teilweise Gutheissung. · --- · Stichworte: · BESCHLEUNIGUNGSGEBOT BINDUNG AN STRAFBEFEHL FÜHRERAUSWEISENTZUG GESCHWINDIGKEITSÜBERSCHREITUNG INNERORTS SCHWERE WIDERHANDLUNG STRASSENVERKEHRSRECHT VERFAHRENSDAUER · Rechtsnormen: · Art. 6 Ziff. 1 EMRK Art. 16c Abs. I lit. a SVG Art. 4a Abs. I lit. a VRV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4