Social Assistance Recipient's Appeal for Vacation Money Denied
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA social assistance recipient, who was not gainfully employed but volunteered for a disabled persons' association, appealed the refusal of vacation money. The court reasoned that vacation money is a discretionary, situation-dependent benefit, and the appellant's volunteer work did not qualify as gainful employment or another category justifying such a payment, especially since the authority had already required the appellant to seek paid work and compensated the volunteer engagement through an integration allowance, thus upholding the authority's refusal under the limited judicial review standard.
Legislator-Regeste
AmtlichSozialhilfe | Sozialhilfe: Feriengeld für einen Sozialhilfeempfänger, der keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, aber eine ehrenamtliche Tätigkeit für Behinderte ausübt Rechtsgrundlagen für die Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen im Allgemeinen und für die Bezahlung eines Feriengeldes im Besonderen (E. 2). Ein Feriengeld stellt eine situationsbedingte Leistung dar, deren Ausrichtung in weitgehendem Mass im Ermessen der Sozialhilfebehörden liegt (E. 4.1). Die Verweigerung eines Feriengeldes durch die kommunale Behörde ist im Rahmen der auf Rechtsverletzungen beschränkten Kognition des Verwaltungsgerichts nicht zu beanstanden. Das Engagement des Sozialhilfeempfängers für den Verein C stellt keine E r w e r b s tätigkeit dar und lässt sich auch nicht den anderen Kategorien der Tätigkeiten zuordnen, welche die Bezahlung eines Feriengeldes ermöglichen können. Die Behörde hat vom Sozialhilfeempfänger verlangt, sich um eine bezahlte Erwerbsarbeit zu bemühen (E. 4.2). Dessen ehrenamtliches Engagement ist mit einer Integrationszulage honoriert worden (E. 4.3). Abweisung der Beschwerde (E. 5).
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision, along with § 14 SHG, is mentioned as the legal basis for the court's ruling on the entitlement to social assistance benefits, specifically regarding holiday pay, which led to the rejection of the appeal.
This provision is cited as a general legal basis regarding social assistance benefits, relevant to the specific issue of holiday pay decided in the final order.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2008.00233
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2008.00233 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 29.07.2008 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Sozialhilfe: Feriengeld für einen Sozialhilfeempfänger, der keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, aber eine ehrenamtliche Tätigkeit für Behinderte ausübt Rechtsgrundlagen für die Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen im Allgemeinen und für die Bezahlung eines Feriengeldes im Besonderen (E. 2).
Ein Feriengeld stellt eine situationsbedingte Leistung dar, deren Ausrichtung in weitgehendem Mass im Ermessen der Sozialhilfebehörden liegt (E. 4.1). Die Verweigerung eines Feriengeldes durch die kommunale Behörde ist im Rahmen der auf Rechtsverletzungen beschränkten Kognition des Verwaltungsgerichts nicht zu beanstanden. Das Engagement des Sozialhilfeempfängers für den Verein C stellt keine E r w e r b s tätigkeit dar und lässt sich auch nicht den anderen Kategorien der Tätigkeiten zuordnen, welche die Bezahlung eines Feriengeldes ermöglichen können.
Die Behörde hat vom Sozialhilfeempfänger verlangt, sich um eine bezahlte Erwerbsarbeit zu bemühen (E. 4.2). Dessen ehrenamtliches Engagement ist mit einer Integrationszulage honoriert worden (E. 4.3). Abweisung der Beschwerde (E. 5). · --- · Stichworte: · EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT FERIENGELD INTEGRATIONSZULAGE SITUATIONSBEDINGTE LEISTUNGEN SKOS-RICHTLINIEN SOZIALHILFE URLAUBSGELD WIRTSCHAFTLICHE HILFE · Rechtsnormen: · § 14 SHG § 15 Abs. I SHG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4