Tender Challenge Regarding Reliance on Group Capacity in Suitability Assessment
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA tenderer challenged the award of a contract, disputing the authority's assessment of the winning bidder's suitability by relying on the capabilities of a parent company, a subsidiary. The court reasoned that under European procurement law, an entity may rely on the technical, economic, and financial capacity of a group company, particularly the parent, if it proves actual access to those resources, which the winner demonstrated through consistent reliance on group references, personnel, turnover figures, a joint liability insurance, and a group declaration. Therefore, the unrestricted consideration of the group's or parent company's resources during the suitability assessment of the successful bidder was deemed not to violate legal standards, and the appeal was dismissed, noting that financial capacity against potential indemnity claims is typically secured by a performance guarantee as required by the tender conditions.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission | Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit Dritter bei der Eignungsprüfung einer Anbieterin. EG-Vergaberecht zur Frage der Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit Dritter im Rahmen der Eignungsprüfung einer Anbieterin (E. 3.5). Eine Anbieterin kann sich auf die fachliche, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit einer Konzerngesellschaft, insbesondere der Muttergesellschaft, stützen, wenn sie den Nachweis erbringt, dass sie tatsächlich über die entsprechenden Mittel dieser Konzerngesellschaft verfügt. Das Angebot der Zuschlagsempfängerin, eine 100 %-ige Tochtergesellschaft, beschränkt sich nicht auf einen allgemeinen Hinweis auf die Kapazitäten der Muttergesellschaft, sondern stellt auf Referenzen, Fachkräfte und Umsatzzahlen von Konzern bzw. Muttergesellschaft ab. Die Offerte war konsequent konzernbezogen abgefasst; es wurden eine von Mutter- und Tochtergesellschaft gemeinsam abgeschlossene Haftpflichtversicherung und eine Konzernerklärung beigebracht. Unter diesen Umständen erweist sich die uneingeschränkte Berücksichtigung der Konzernmittel bzw. der Mittel der Muttergesellschaft bei der Eignungsprüfung der Zuschlagsempfängerin nicht als rechtsverletzend (E. 4.1 f.). Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Anbieterin im Hinblick auf allfällige Ersatzansprüche wird indes bei Aufträgen dieser Art regelmässig mittels einer Erfüllungsgarantie gesichert. Diesbezüglich genügt es, wenn die Vergabebedingungen die Leistung einer geeigneten Sicherheit vorsehen und die Anbieterin diese in zutreffender Weise angeboten hat (E. 4.3). Abweisung.
Schlagwörter
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision appears to be the legal norm cited in relation to the subject matter of the dispute, given its presence in the 'Rechtsnormen' section, although the dispositive itself is not fully visible here, we infer this is the core norm related to the decision based on the structure provided.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2008.00194
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2008.00194 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 08.04.2009 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit Dritter bei der Eignungsprüfung einer Anbieterin. EG-Vergaberecht zur Frage der Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit Dritter im Rahmen der Eignungsprüfung einer Anbieterin (E. 3.5). Eine Anbieterin kann sich auf die fachliche, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit einer Konzerngesellschaft, insbesondere der Muttergesellschaft, stützen, wenn sie den Nachweis erbringt, dass sie tatsächlich über die entsprechenden Mittel dieser Konzerngesellschaft verfügt.
Das Angebot der Zuschlagsempfängerin, eine 100 %-ige Tochtergesellschaft, beschränkt sich nicht auf einen allgemeinen Hinweis auf die Kapazitäten der Muttergesellschaft, sondern stellt auf Referenzen, Fachkräfte und Umsatzzahlen von Konzern bzw. Muttergesellschaft ab. Die Offerte war konsequent konzernbezogen abgefasst; es wurden eine von Mutter- und Tochtergesellschaft gemeinsam abgeschlossene Haftpflichtversicherung und eine Konzernerklärung beigebracht. Unter diesen Umständen erweist sich die uneingeschränkte Berücksichtigung der Konzernmittel bzw. der Mittel der Muttergesellschaft bei der Eignungsprüfung der Zuschlagsempfängerin nicht als rechtsverletzend (E. 4.1 f.).
Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Anbieterin im Hinblick auf allfällige Ersatzansprüche wird indes bei Aufträgen dieser Art regelmässig mittels einer Erfüllungsgarantie gesichert. Diesbezüglich genügt es, wenn die Vergabebedingungen die Leistung einer geeigneten Sicherheit vorsehen und die Anbieterin diese in zutreffender Weise angeboten hat (E. 4.3). Abweisung. · --- · Stichworte: · DRITTPERSON EG-RECHT EG-RICHTLINIEN EIGNUNGSKRITERIEN ERFÜLLUNGSGARANTIE EUGH-ENTSCHEIDE EUGH-RECHTSPRECHUNG EU-RECHT EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT (EG) EUROPÄISCHER GERICHTSHOF (EUGH) FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT KAPAZITÄTSBERECHNUNG KAPAZITÄTSERWEITERUNG KONZERN KONZERNGESELLSCHAFT LEISTUNGSFÄHIGKEIT NACHWEIS ORGANISATORISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT SUBMISSIONSRECHT SUBUNTERNEHMER TOCHTERGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT · Rechtsnormen:
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