Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2008.00164 • VG ZH VB.2008.00164 KI-generiert

Appeal Regarding Building Permit Violation and Excavation Depth Reduction

Geschäftsnummer VB.2008.00164
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The administrative court addressed an appeal concerning a building permit violation related to excavation regulations, where the lower instance had incorrectly assumed that reducing the excavation depth to a permissible level required a complete redesign of the ground floor plan. The court reasoned that the revised plans submitted during the appeal demonstrated that the necessary reduction in excavation volume could be achieved solely through minor adjustments to the facade and surrounding area, which did not constitute a substantial project change and could therefore be rectified by attaching a supplementary condition (Nebenbestimmung), leading to a partial approval and remand of the case.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung | Verstoss gegen Abgrabungsvorschrift. Unzutreffende Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz. Behebung mittels Nebenbestimmung. Aus den im Beschwerdeverfahren eingereichten Abänderungsplänen ergibt sich, dass der Umfang der Abgrabungen auf das zulässige Mass reduziert werden kann, ohne dass, wie dies die Vorinstanz vorausgesetzt hat, der Grundriss des Erdgeschosses konzeptionell überarbeitet werden muss. Die Anpassungen betreffen lediglich geringfügige Änderungen im Fassadenbereich sowie in der Umgebungsgestaltung. Diese Änderungen stellen keine wesentliche Projektänderung dar und können mittels Nebenbestimmung behoben werden (E. 1.3). Teilweise Gutheissung und Rückweisung.

Schlagwörter

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Verletzung der Baubewilligung weitere Bewilligung zur BaubeWILLIGUNG Bauordnung Bauplan Teilbewilligung Baukontrolle

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 321 Abs. I PBG

This provision is the legal basis for the partial approval and remand, as the violation regarding the excavation volume can be remedied through a supplementary condition.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2008.00164

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2008.00164 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 10.12.2008 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Verstoss gegen Abgrabungsvorschrift. Unzutreffende Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz. Behebung mittels Nebenbestimmung. Aus den im Beschwerdeverfahren eingereichten Abänderungsplänen ergibt sich, dass der Umfang der Abgrabungen auf das zulässige Mass reduziert werden kann, ohne dass, wie dies die Vorinstanz vorausgesetzt hat, der Grundriss des Erdgeschosses konzeptionell überarbeitet werden muss.

Die Anpassungen betreffen lediglich geringfügige Änderungen im Fassadenbereich sowie in der Umgebungsgestaltung. Diese Änderungen stellen keine wesentliche Projektänderung dar und können mittels Nebenbestimmung behoben werden (E. 1.3). Teilweise Gutheissung und Rückweisung. · --- · Stichworte: · ABGRABUNG BAUBEWILLIGUNG UND BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN NEBENBESTIMMUNG RÜCKWEISUNG SACHVERHALTSFESTSTELLUNG · Rechtsnormen: · § 321 Abs. I PBG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4