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VB.2008.00145 • VG ZH VB.2008.00145 KI-generiert

Welfare Recipient Challenge to Reduction in Housing Costs and Elimination of Integration Allowance

Geschäftsnummer VB.2008.00145
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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A welfare recipient challenged a decision to reduce the recognized housing costs and eliminate the minimum integration allowance (MIZ). The court reasoned that while an immediate reduction in housing costs was impractical, requiring the recipient and spouse to move to a more affordable neighborhood or a two-room apartment was reasonable, and the reduction could be implemented at the next notice date, consistent with the relevant regulations. Furthermore, since the recipient failed to demonstrate active integration efforts, the administrative authority's discretionary decision not to grant the integration allowance was upheld.

Legislator-Regeste

Amtlich

Sozialhilfe | Sozialhilfe: Reduktion der anrechenbaren Wohnkosten und Streichung der MIZ Rechtsgrundlagen der Reduktion zu hoher Wohnkosten (E. 3.1). Die per sofort verfügte Reduktion der anrechenbaren Wohnkosten durch die Sozialbehörde ist nicht praktikabel (E. 3.2). Dem Beschwerdeführer und seiner Ehefrau ist ein Umzug in ein anderes Quartier oder in eine Zweizimmerwohnung zumutbar. Die Einspracheinstanz konnte die Reduktion der Wohnkosten auf den nächsten - statt wie in den Richtlinien vorgesehen den übernächsten - Kündigungstermin ansetzen (E. 3.3). Rechtsgrundlagen der IZU und der MIZ (E. 4.1). Der Beschwerdeführer wies keine aktiven Integrationsbemühungen nach; die Nichtgewährung der MIZ bzw. IZU, bei welcher die Sozialbehörde ohnehin über ein weites Ermessen verfügt, ist nicht zu beanstanden (E. 4.3). Abweisung der Beschwerde

Schlagwörter

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Wohnkosten Herabsetzung der Verfahrenskosten Sozialhilfebezüger Anfechtung von Verwaltungsverfügungen Betrag zur freien Verfügung Wiedereinrichtungsbeihilfe

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 15 SHG

This provision is the legal basis for the decision regarding the reduction of reimbursable housing costs.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2008.00145

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2008.00145 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 17.06.2008 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Sozialhilfe: Reduktion der anrechenbaren Wohnkosten und Streichung der MIZ Rechtsgrundlagen der Reduktion zu hoher Wohnkosten (E. 3.1). Die per sofort verfügte Reduktion der anrechenbaren Wohnkosten durch die Sozialbehörde ist nicht praktikabel (E. 3.2). Dem Beschwerdeführer und seiner Ehefrau ist ein Umzug in ein anderes Quartier oder in eine Zweizimmerwohnung zumutbar.

Die Einspracheinstanz konnte die Reduktion der Wohnkosten auf den nächsten - statt wie in den Richtlinien vorgesehen den übernächsten - Kündigungstermin ansetzen (E. 3.3). Rechtsgrundlagen der IZU und der MIZ (E. 4.1). Der Beschwerdeführer wies keine aktiven Integrationsbemühungen nach; die Nichtgewährung der MIZ bzw. IZU, bei welcher die Sozialbehörde ohnehin über ein weites Ermessen verfügt, ist nicht zu beanstanden (E. 4.3). Abweisung der Beschwerde · --- · Stichworte: · ERMESSEN INTEGRATIONSZULAGE MINIMALE INTEGRATIONSZULAGE WIRTSCHAFTLICHE HILFE WOHNUNGSKOSTEN · Rechtsnormen:

· § 15 SHG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3