Brazilian National Denied Residence Permit After Divorce
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA Brazilian national sought a residence permit after divorcing her Swiss husband, with whom she had a young daughter. The court found that it was reasonable for the child to follow her mother abroad, as her young age and strong bond with her mother outweighed her connection to her father, and thus no right to a residence permit for the mother derived from Article 8 of the ECHR. The court also dismissed other arguments, including unsubstantiated claims of domestic violence, leading to the rejection of the appeal.
Legislator-Regeste
AmtlichAufenthaltsbewilligung (Kantonswechsel) | Die um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (Kantonswechsel) ersuchende brasilianische Staatsangehörige war während rund zweieinhalb Jahren mit einem Schweizer verheiratet. Aus dieser Beziehung ging eine heute dreijährige Tochter hervor. Anlässlich der Scheidung wurde die elterliche Sorge der Mutter zugeteilt. Die Frage der Beschwerdelegitimation der Tochter kann vorliegend offen gelassen werden, weil sie ohnehin von ihrer ebenfalls beschwerdeführenden Mutter vertreten wird. Unter dem Blickwinkel von Art. 8 Abs. 1 EMRK ist es der Tochter der Beschwerdeführerin zumutbar, der für sie sorgenden Mutter ins Ausland zu folgen. Dies gilt umso mehr, als das Kind sich noch im Kleinkindalter befindet und die Beziehung zur Mutter diejenige zum Vater stark überwiegen dürfte. Ein aus Art. 8 Abs. 1 EMRK abzuleitender Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an die Mutter besteht deshalb nicht. Auch die übrigen von den Beschwerdeführerinnnen ins Recht gelegten Argumente führen zu keinem anderen Ergebnis. Insbesondere kann die Mutter aus der nicht genügend substanziierten Behauptung, sie sei Opfer ehelicher Gewalt geworden, nichts zu ihren Gunsten ableiten. Die Beschwerde ist somit abzuweisen.
Schlagwörter
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KI-generiertThe court used this article to determine that it was reasonable for the daughter to follow her mother abroad under Article 8(1) ECHR, and therefore no right to a residence permit for the mother could be derived.
Although cited, this article was not explicitly used in the dispositive section for the final order.
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Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2008.00121
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2008.00121 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 11.06.2008 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthaltsbewilligung (Kantonswechsel) · Die um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (Kantonswechsel) ersuchende brasilianische Staatsangehörige war während rund zweieinhalb Jahren mit einem Schweizer verheiratet. Aus dieser Beziehung ging eine heute dreijährige Tochter hervor. Anlässlich der Scheidung wurde die elterliche Sorge der Mutter zugeteilt.
Die Frage der Beschwerdelegitimation der Tochter kann vorliegend offen gelassen werden, weil sie ohnehin von ihrer ebenfalls beschwerdeführenden Mutter vertreten wird. Unter dem Blickwinkel von Art. 8 Abs. 1 EMRK ist es der Tochter der Beschwerdeführerin zumutbar, der für sie sorgenden Mutter ins Ausland zu folgen. Dies gilt umso mehr, als das Kind sich noch im Kleinkindalter befindet und die Beziehung zur Mutter diejenige zum Vater stark überwiegen dürfte. Ein aus Art. 8 Abs. 1 EMRK abzuleitender Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an die Mutter besteht deshalb nicht.
Auch die übrigen von den Beschwerdeführerinnnen ins Recht gelegten Argumente führen zu keinem anderen Ergebnis. Insbesondere kann die Mutter aus der nicht genügend substanziierten Behauptung, sie sei Opfer ehelicher Gewalt geworden, nichts zu ihren Gunsten ableiten. Die Beschwerde ist somit abzuweisen. · --- · Stichworte: · AUFENTHALTSBEWILLIGUNG AUSSICHTSLOSIGKEIT FAMILIENLEBEN FAMILIENNACHZUG HÄUSLICHE GEWALT KINDERRECHTEKONVENTION KINDERSCHUTZ UNENTGELTLICHE PROZESSFÜHRUNG (UP) UNENTGELTLICHE RECHTSPFLEGE (UP/URB) UNENTGELTLICHER RECHTSBEISTAND (URB) UNTERSUCHUNGSPFLICHT UNZUMUTBARKEIT · Rechtsnormen:
· Art. 7 Abs. 1 ANAG Art. 50 Abs. 3 AuG Art. 126 Abs. 1 AuG Art. 11 Abs. 1 BV Art. 8 Abs. 1 EMRK Art. 9 Abs. 3 KRK § 16 Abs. 1 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3