Advertising Hoardings vs. Compensatory Measures in Areal Development
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe case concerns the placement of advertising hoardings constructed in front of gabion retaining walls, which were themselves approved as compensation measures for the loss of a nature conservation object in conjunction with an areal development project. The court held that significant alterations to the exterior shell of buildings or the surrounding area in an areal development require a permit, and the aesthetic assessment by the lower courts was reasonable and not a violation of law. Furthermore, the advertising structures substantially diminish the ecological value of the required compensatory areas, meaning the required replacement measure is no longer adequately fulfilled, leading to the dismissal of the appeal.
Legislator-Regeste
AmtlichBaubewilligung | Plakatwerbestellen bei einer Arealüberbauung: Bewilligungspflicht, Einordnung und Naturschutz. Auf dem Baugrundstück wurde eine Arealüberbauung bewilligt. Als Ausgleich für die intensive Nutzung und den Wegfall eines Naturschutzobjekts wurde mit der baurechtlichen Bewilligung u.a. die Ausbildung von Mauern und Stützmauern als Drahtschotterkörbe verlangt. Die umstrittenen Plakatwände wurden vor solchen Drahtschotterkörben bereits erstellt (E. 2). Bei einer Arealüberbauung sind wesentliche Abänderungen der Gebäudeaussenhülle oder der Umgebung bewilligungspflichtig (E. 3). Die ästhetische Beurteilung der Vorinstanzen ist zweifellos vertretbar und keineswegs rechtsverletzend. Die Einwendungen der Beschwerdeführenden vermögen keinen anderen Entscheid zu rechtfertigen. Es besteht auch keine rechtsungleiche Behandlung zwischen den Verkehrssignalisationen und den Plakatwerbestellen, denn diese können nicht miteinander verglichen werden (E. 4). Die Drahtschotterkörbe wurden als Ausgleichsmassnahme nach Art. 18 Abs. 1ter NHG für den Verlust des Naturschutzobjekts festgesetzt. Durch die Plakatwerbeträger wird der ökologische Wert dieser Ausgleichsflächen erheblich vermindert und es ist kein angemessener Ersatz mehr gegeben (E. 5). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe billboards diminish the ecological value of the gabions, which were established as compensation measures under this article.
This provision relates to the required permit for significant changes to the exterior shell of buildings or the surroundings during a site development.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2008.00118
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2008.00118 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 16.07.2008 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Plakatwerbestellen bei einer Arealüberbauung: Bewilligungspflicht, Einordnung und Naturschutz. Auf dem Baugrundstück wurde eine Arealüberbauung bewilligt. Als Ausgleich für die intensive Nutzung und den Wegfall eines Naturschutzobjekts wurde mit der baurechtlichen Bewilligung u.a. die Ausbildung von Mauern und Stützmauern als Drahtschotterkörbe verlangt.
Die umstrittenen Plakatwände wurden vor solchen Drahtschotterkörben bereits erstellt (E. 2). Bei einer Arealüberbauung sind wesentliche Abänderungen der Gebäudeaussenhülle oder der Umgebung bewilligungspflichtig (E. 3). Die ästhetische Beurteilung der Vorinstanzen ist zweifellos vertretbar und keineswegs rechtsverletzend. Die Einwendungen der Beschwerdeführenden vermögen keinen anderen Entscheid zu rechtfertigen. Es besteht auch keine rechtsungleiche Behandlung zwischen den Verkehrssignalisationen und den Plakatwerbestellen, denn diese können nicht miteinander verglichen werden (E. 4).
Die Drahtschotterkörbe wurden als Ausgleichsmassnahme nach Art. 18 Abs. 1ter NHG für den Verlust des Naturschutzobjekts festgesetzt. Durch die Plakatwerbeträger wird der ökologische Wert dieser Ausgleichsflächen erheblich vermindert und es ist kein angemessener Ersatz mehr gegeben (E. 5). Abweisung. · --- · Stichworte: · AREALÜBERBAUUNG BAUBEWILLIGUNG UND BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN BEWILLIGUNGSPFLICHT EINORDNUNG ERSATZMASSNAHMEN GESTALTUNG UND EINORDNUNG NATURSCHUTZ PLAKATWERBESTELLE REKLAMEANLAGE · Rechtsnormen: · Art. 18 Abs. Iter NHG § 71 PBG § 309 Abs. I lit. m PBG Art. 22 RPG · Publikationen:
· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4