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VB.2008.00111 • VG ZH VB.2008.00111 KI-generiert

Dispute Over Green Waste and Refuse Collection Contract Award Criteria and Duration

Geschäftsnummer VB.2008.00111
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The administrative court addressed a dispute concerning the award of contracts for green waste and refuse collection, where the appellant alleged procedural defects, specifically the absence of stated award criteria in the invitation for refuse collection. The court reasoned that minor procedural errors only warrant the annulment of a decision if they demonstrably influenced the outcome to the detriment of the appellant; furthermore, in an invitation procedure lacking explicit award criteria, reliance on the lowest price is permissible, and the missing criteria from related contracts could be presumed intended. Regarding the duration of the contract, the court held that while an initial short minimum term with extension options is acceptable, a reasonable maximum duration must be specified from the outset, necessitating a new tender thereafter, ultimately leading to the rejection of the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Submission | Vergabe von Grüngut- und Kehrrichtabfuhr. Verfahrensmängel. Massgebendes Kriterium beim Fehlen von Zuschlagskriterien. Beschränkung der Laufzeit für Dauerauftrag. Weniger schwer wiegende Verfahrensmängel führen auch im Vergaberecht nur dann zur Aufhebung des Entscheids, wenn der Mangel das Ergebnis zum Nachteil des Beschwerdeführers zu beeinflussen vermochte (E. 5). Der Beschwerdeführer wäre nach Treu und Glauben verpflichtet gewesen, sich nach den anwendbaren Kriterien zu erkundigen. Beim Fehlen von Zuschlagskriterien darf gerade im Einladungsverfahren allein auf das Preiskriterium abgestellt werden. Im vorliegenden Fall könnten auch dieselben Zuschlagskriterien angewandt werden, die bei den anderen beiden Vergaben (Grüngutabfuhr und Abfuhr aus Entsorgungsanlage) übereinstimmend genannt wurden, nachdem deren Fehlen in der Offertanfrage für die Kehrrichtabfuhr naheliegenderweise auf ein Versehen zurückzuführen ist (E. 7.2). Die Dauer eines Auftrags ist stets im Voraus zu beschränken. Dieser Grundsatz hindert die Vergabebehörde nicht daran, einen Vertrag mit zunächst kurzer Mindestdauer und anschliessender Verlängerungsmöglichkeit zu schliessen. Sie muss jedoch von Beginn weg auch eine angemessene Maximaldauer vorsehen, nach deren Ablauf eine neue Vergabe erfolgen muss (E. 8). Abweisung.

Schlagwörter

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verwaltungsrechtlicher Vertrag Vertragsanfechtung Zuschlagskriterien Ausschreibung im öffentlichen Beschaffungswesen kommunale Zuschlagserteilung Verfahrensmangel

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
§ 2 Abs. III SubmV
This provision concerns the scope of the appealable subject matter and was implicitly used as a basis for the substantive review of the tender decision, even if not explicitly named in the final dismissal.
§ 13 SubmV
This provision regarding the duration of contracts was considered in the analysis of the contract duration error (E. 8), which formed part of the reasoning leading to the final order.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
§ 2 Abs. III SubmV

This provision concerns the scope of the appealable subject matter and was implicitly used as a basis for the substantive review of the tender decision, even if not explicitly named in the final dismissal.

§ 13 SubmV

This provision regarding the duration of contracts was considered in the analysis of the contract duration error (E. 8), which formed part of the reasoning leading to the final order.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2008.00111

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2008.00111 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 16.07.2008 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Vergabe von Grüngut- und Kehrrichtabfuhr. Verfahrensmängel. Massgebendes Kriterium beim Fehlen von Zuschlagskriterien. Beschränkung der Laufzeit für Dauerauftrag. Weniger schwer wiegende Verfahrensmängel führen auch im Vergaberecht nur dann zur Aufhebung des Entscheids, wenn der Mangel das Ergebnis zum Nachteil des Beschwerdeführers zu beeinflussen vermochte (E. 5).

Der Beschwerdeführer wäre nach Treu und Glauben verpflichtet gewesen, sich nach den anwendbaren Kriterien zu erkundigen. Beim Fehlen von Zuschlagskriterien darf gerade im Einladungsverfahren allein auf das Preiskriterium abgestellt werden. Im vorliegenden Fall könnten auch dieselben Zuschlagskriterien angewandt werden, die bei den anderen beiden Vergaben (Grüngutabfuhr und Abfuhr aus Entsorgungsanlage) übereinstimmend genannt wurden, nachdem deren Fehlen in der Offertanfrage für die Kehrrichtabfuhr naheliegenderweise auf ein Versehen zurückzuführen ist (E. 7.2).

Die Dauer eines Auftrags ist stets im Voraus zu beschränken. Dieser Grundsatz hindert die Vergabebehörde nicht daran, einen Vertrag mit zunächst kurzer Mindestdauer und anschliessender Verlängerungsmöglichkeit zu schliessen. Sie muss jedoch von Beginn weg auch eine angemessene Maximaldauer vorsehen, nach deren Ablauf eine neue Vergabe erfolgen muss (E. 8). Abweisung. · --- · Stichworte: · AUFTRAG DAUER DAUERAUFTRAG FEHLEND LAUFZEIT PREISKRITERIUM PREISLICH GÜNSTIGSTES ANGEBOT SUBMISSIONSRECHT VERFAHRENSART VERFAHRENSMÄNGEL VERFAHRENSVORSCHRIFT VERTRAGSDAUER ZUSCHLAGSKRITERIEN · Rechtsnormen:

· § 2 Abs. III SubmV § 13 SubmV · Publikationen: · RB 2008 Nr. 46 S. 118 · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3