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VB.2008.00106 • VG ZH VB.2008.00106 KI-generiert

Claimant v. Social Assistance Reduction Appeal

Geschäftsnummer VB.2008.00106
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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A claimant sought to overturn a social assistance decision that had partially reduced their basic needs allowance by 15% for twelve months starting in January 2007 due to the claimant's failure to comply with work-search instructions. Although a subsequent decision suspended this reduction retroactively for several months due to the claimant's certified inability to work, and a further administrative body extended this suspension by one month, the court ruled that because the claimant had not appealed the initial decision imposing the reduction, the administrative body correctly declined to rule on the claimant's subsequent requests to entirely waive the reduction and to allow for higher housing costs.

Legislator-Regeste

Amtlich

Sozialhilfe | Sozialhilfe: Kürzung des Grundbedarfs mangels Arbeitssuche; Reduzierte Wohnkosten Rechtsgrundlagen der wirtschaftlichen Hilfe und der Kürzung des Grundbedarfs (E. 2). Die Sozialbehörde kürzte den Grundbedarf am 5. Dezember 2006 ab Januar 2007 für zwölf Monate um 15 %, da der Beschwerdeführer die Weisung betreffend Arbeitssuche missachtete (E. 3.1). Im streitbetroffenen Beschluss vom 9. Oktober 2007 suspendierte sie die Kürzung des Grundbedarfs rückwirkend für die Monate Juni-August 2007 wegen Arbeitsunfähigkeit des Beschwerdeführers. Der Bezirksrat dehnte die Suspendierung im Rekursentscheid um einen Monat aus (E. 3.2). Dabei handelt es sich um eine Anpassung der Verfügung. Da der Beschwerdeführer den Beschluss vom 5. Dezember 2006 nicht anfocht, trat der Bezirksrat zu Recht nicht auf die Anträge, von der Kürzung des Grundbedarfs abzusehen und einen höheren Mietzins anzurechnen, ein (E. 3.3 + 4.3). Abweisung der Beschwerde

Schlagwörter

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Kürzung der Sozialhilfe Sozialzulage Amtshilfe Sozialwohnung Sozialarbeit missbräuchlicher Bezug von Leistungen der Sozialhilfe

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 24 SHG

The court confirmed that the District Council correctly refrained from ruling on the requests because the initial decision imposing the reduction was not challenged.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2008.00106

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2008.00106 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 09.05.2008 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Sozialhilfe: Kürzung des Grundbedarfs mangels Arbeitssuche; Reduzierte Wohnkosten Rechtsgrundlagen der wirtschaftlichen Hilfe und der Kürzung des Grundbedarfs (E. 2). Die Sozialbehörde kürzte den Grundbedarf am 5. Dezember 2006 ab Januar 2007 für zwölf Monate um 15 %, da der Beschwerdeführer die Weisung betreffend Arbeitssuche missachtete (E. 3.1).

Im streitbetroffenen Beschluss vom 9. Oktober 2007 suspendierte sie die Kürzung des Grundbedarfs rückwirkend für die Monate Juni-August 2007 wegen Arbeitsunfähigkeit des Beschwerdeführers. Der Bezirksrat dehnte die Suspendierung im Rekursentscheid um einen Monat aus (E. 3.2). Dabei handelt es sich um eine Anpassung der Verfügung. Da der Beschwerdeführer den Beschluss vom 5. Dezember 2006 nicht anfocht, trat der Bezirksrat zu Recht nicht auf die Anträge, von der Kürzung des Grundbedarfs abzusehen und einen höheren Mietzins anzurechnen, ein (E. 3.3 + 4.3).

Abweisung der Beschwerde · --- · Stichworte: · ANPASSUNG ARBEITSSUCHE AUFLAGE GRUNDBEDARF KÜRZUNG NICHTEINTRETEN WEISUNG WIRTSCHAFTLICHE HILFE WOHNUNGSKOSTEN · Rechtsnormen: · § 15 SHG § 21 SHG § 24 SHG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3