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VB.2008.00103 • VG ZH VB.2008.00103 KI-generiert

Building Permit Appeal Dismissed Over Design Adherence and Terrain Alteration Discretion

Geschäftsnummer VB.2008.00103
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court dismissed an appeal against the granting of a building permit for two multi-family houses in a core zone, where the zoning ordinance required new construction to substantially adhere to the traditional environmental design and restricted "excessive" terrain alterations for access roads. The court reasoned that the requirement to orient new buildings to existing structures mandates reference to the established built environment, and the term "excessive" grants the local authority broad discretionary power in assessing terrain changes. Furthermore, placing necessary parking in an underground garage already serves as a precautionary measure to limit emissions, meaning relocating the garage entrance merely shifts emissions rather than limiting them.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung | Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern in einer Kernzone in Neerach: Einordnung. Vorsorgliche Emissionsbegrenzung. Wenn eine Kernzonenbestimmung vorsieht, dass Neubauten möglichst weit gehend die traditionelle Umgebungsgestaltung übernehmen sollen, wird dadurch zum Ausdruck gebracht, dass sie sich an den vorhandenen baulichen Strukturen orientieren sollen. Die Formulierung, wonach Zufahrten keine "übermässigen" Terraineinschnitte aufweisen dürfen, eröffnet der örtlichen Baubehörde einen weiten Auslegungs- und Beurteilungsspielraum (E. 2.4). Die Platzierung der notwendigen Parkplätze in eine Tiefgarage dient bereits der vorsorglichen Emissionsbegrenzung. Mit einer Verlegung der Tiefgarageneinfahrt werden die Emissionen nicht begrenzt, sondern lediglich verschoben (E. 3). Abweisung.

Schlagwörter

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Baubewilligung Bauzone Strassenbau Ermessensbefugnis Zonenbeschränkungen Parkplatzpflicht

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2008.00103

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2008.00103 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 16.07.2008 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern in einer Kernzone in Neerach: Einordnung. Vorsorgliche Emissionsbegrenzung. Wenn eine Kernzonenbestimmung vorsieht, dass Neubauten möglichst weit gehend die traditionelle Umgebungsgestaltung übernehmen sollen, wird dadurch zum Ausdruck gebracht, dass sie sich an den vorhandenen baulichen Strukturen orientieren sollen.

Die Formulierung, wonach Zufahrten keine "übermässigen" Terraineinschnitte aufweisen dürfen, eröffnet der örtlichen Baubehörde einen weiten Auslegungs- und Beurteilungsspielraum (E. 2.4). Die Platzierung der notwendigen Parkplätze in eine Tiefgarage dient bereits der vorsorglichen Emissionsbegrenzung. Mit einer Verlegung der Tiefgarageneinfahrt werden die Emissionen nicht begrenzt, sondern lediglich verschoben (E. 3). Abweisung. · --- · Stichworte: · GESTALTUNG UND EINORDNUNG KERNZONE TERRAINVERÄNDERUNG TIEFGARAGE UMGEBUNG UMGEBUNGSGESTALTUNG VORSORGEPRINZIP · Rechtsnormen:

· § 50 PBG Art. 11 Abs. II USG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4